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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX16
Typ                             OX16 7016
Radgröße                        7.0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
B3           OX16 7016 B3 / ohne Ring              5/112/66,6          41          725    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53217
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX16 7016 (s.o.)
Radgröße                        7.0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                   27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe (III)    80-110        195/60R16   K2b M+S                          A01 A12 A19
F1H                    80-110        205/55R16   K2b                              A58 A99 Flh
e1*2007/46*2018*..     80-110        215/55R16   K1a K1b K2a K2b K8z              V16 Z16 S01
                       80-110        225/50R16   K1c K2c K8z
BMW 2er Active         90-115        205/65R16   A11                              A19 A58 A99
Tourer                 90-115        215/60R16   A91                              BW4 Flh NoE
U2AT                   90-115        215/65R16   A12                              NoP S01
e1*2018/858*00117*..   90-115        225/60R16   A01 A12 K2b K4i
BMW 2er Active         70-141        195/65R16   A31 K2b M+S R09                  A01 A19 A57
Tourer                 70-141        205/60R16   A12 K2b                          A99 B29 Flh
UKL-L, F2AT            70-141        215/55R16   A12 K1a K2a K2b                  V00 V16 S01
e1*2007/46*            70-141        215/60R16   A12 K1a K2a K2b
0371*13-..;            70-141        225/55R16   A12 K1c K2c K8d
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Active         100           205/65R16   A11                              A19 A56 A99
Tourer PHEV            100           215/60R16   A91                              BW4 Flh NoE
U2AT                   100           215/65R16   A12                              S01
e1*2018/858*00117*..   100           225/60R16   A01 A12 K2b K4i
- Plug-in Hybrid
BMW 2er Gran Coupe  85-110           195/60R16   K2b M+S                          A01 A12 A19
F2GC                85-110           205/55R16   K2b                              A58 A99 Lim
e1*2007/46*2064*..  85-110           215/55R16   K1a K1b K2a K2b K8z              V16 Z16 S01
                    85-110           225/50R16   K1c K2c K8z
BMW 2er Gran Tourer 70-110           195/65R16   A31 K2b M+S R09                  A01 A19 A57
UKL-L, F2GT         70-110           205/60R16   A12 K2b                          A99 B29 V00
e1*2007/46*         70-110           215/55R16   A12 K1a K2a K2b                  V16 Ver S01
0371*18-..;         70-110           215/60R16   A12 K1a K2a K2b
e1*2007/46*1677*..  70-110           225/55R16   A12 K1c K2c K8d
Mini Clubman        75-110           195/60R16   A11 A58 K2b M+S                  A01 A19 A99
One/Cooper ,/D,/S   75-110           205/55R16   A12 A58 K1b K2b K6w              Car V00 V16
UKL-L, FMK          75-110           215/55R16   A12 A58 K1b K2b K6w              S01
e1*2007/46*         75-110           225/50R16   A12 A58 K1c K2a K2b K6x
0371*19-..,         75-155           205/55R16   A12 A57 K1b K2b K6w M+S
e1*2007/46*1683*..  75-155           215/55R16   A12 A57 K1b K2b K6w M+S
Mini Cooper SE      75 (135)         195/50R16   K1a K1b K2b K4i K6w              A01 A12 A19
FML2E               75 (135)         195/55R16   K1a K1b K2b K4i K6w              A58 A99 Flh
e1*2007/46*2063*..  75 (135)         205/50R16   K1c K2b K4i K6m K6x              V16 S01
- Elektro           75 (135)         215/45R16   K1c K2b K4i K6x
                    75 (135)         225/45R16   K1c K2b K4i K6x
Mini Countryman     75-110           205/65R16   A11                              A19 A57 A99
FMX                 75-110           215/60R16   A01 A33 K2b                      KMV NoH S01
e1*2007/46*1682*..  75-110           215/65R16   A01 A12 K2b
                    75-110           225/60R16   A01 A12 K2b
                    75-110           235/60R16   A01 A12 K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One/Cooper ,/D,   55-100        195/50R16     K1a K1b K2b K4i K6w                   A01 A12 A19
/S                     55-155        195/50R16     K1a K1b K2b K4i K6w M+S               A58 A99 Cbo
UKL-L, FML2, FML4,     55-155        195/55R16     K1a K1b K2b K4i K6w                   Flh V16 S01
FMCA                   55-155        205/50R16     K1c K2b K4i K6m K6x
e1*2007/46*            55-155        215/45R16     K1c K2b K4i K6x
0371*10-..,            55-155        225/45R16     K1c K2b K4i K6x
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8


B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

BW4 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an
Achse 1.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8


K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    185/60R16     205/55R16
Nr. 3    195/40R16     215/35R16
Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16     215/45R16
Nr. 6    205/45R16     225/40R16
Nr. 7    205/50R16     225/45R16
Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16     225/55R16
Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16     235/50R16
Nr. 12   225/40R16     245/35R16
Nr. 13   225/50R16     245/45R16
Nr. 14   225/55R16     245/50R16
Nr. 15   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Juni 2024




Laux                                                                 00429820.DOC




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