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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX16
Typ                             OX16 7016
Radgröße                        7.0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
B3           OX16 7016 B3 / ohne Ring           5/112/66,6          52          725    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53217
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX16 7016 (s.o.)
Radgröße                        7.0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                  27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung        kW-         Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ              Bereich                   Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe             80-110      195/60R16     A90 M+S                               A19 A58 A99
F1H                       80-110      205/55R16     A12                                   Flh V16 Z16
e1*2007/46*2018*..        80-110      215/55R16     A12                                   S01
                          80-110      225/50R16     A01 A12 K2b
BMW 2er Active Tourer     70-141      195/65R16     A31 M+S R09                           A19 A57 A99
UKL-L, F2AT               70-141      205/60R16     A91                                   B29 Flh V00
e1*2007/46*               70-141      215/55R16     A12                                   V16 S01
0371*13-..;               70-141      215/60R16     A12
e1*2007/46*1675*..        70-141      225/55R16     A01 A12 K2b
BMW 2er Gran Coupe        85-110      195/60R16     A90 M+S                               A19 A58 A99
F2GC                      85-110      205/55R16     A12                                   Lim V16 Z16
e1*2007/46*2064*..        85-110      215/55R16     A12                                   S01
                          85-110      225/50R16     A01 A12 K2b
BMW 2er Gran Tourer       70-110      195/65R16     A31 M+S R09                           A19 A57 A99
UKL-L, F2GT               70-110      205/60R16     A91                                   B29 V00 V16
e1*2007/46*               70-110      215/55R16     A12                                   Ver S01
0371*18-..;               70-110      215/60R16     A12
e1*2007/46*1677*..        70-110      225/55R16     A01 A12 K2b
Mini Clubman              75-110      195/60R16     A31 A58 M+S                           A19 A99 Car
One/Cooper ,/D,/S         75-110      205/55R16     A12 A58                               V00 V16 S01
UKL-L, FMK                75-110      215/55R16     A01 A12 A58 K2b
e1*2007/46*               75-110      225/50R16     A01 A12 A58 K2b
0371*19-..,               75-155      205/55R16     A12 A57 M+S
e1*2007/46*1683*..        75-155      215/55R16     A01 A12 A57 K2b M+S
Mini Cooper SE            75 (135)    195/50R16     K2b                                   A01 A12 A19
FML2E                     75 (135)    195/55R16     K2b                                   A58 A99 Flh
e1*2007/46*2063*..                                                                        S01
- Elektro
Mini One/Cooper ,/D, /S   55-100      195/50R16     K2b                                   A01 A12 A19
UKL-L, FML2, FML4,        55-155      195/50R16     K2b M+S                               A58 A99 Cbo
FMCA                      55-155      195/55R16     K2b                                   Flh S01
e1*2007/46*
0371*10-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 3 von 5
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.



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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53217 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55013320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ OX16 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   185/50R16     205/45R16
Nr.    2   195/40R16     215/35R16
Nr.    3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.    4   195/50R16     215/45R16
Nr.    5   205/45R16     225/40R16
Nr.    6   205/50R16     225/45R16
Nr.    7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.    8   205/60R16     225/55R16
Nr.    9   215/40R16     225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Mai 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 26. Mai 2021




Laux                                                                   00368867.DOC



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