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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52160 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX16
                             Typ                             OX16 7517
                             Radgröße                        7.5Jx17 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             B3           OX16 7517 B3 / ohne Ring              5/112/66,6         27        850    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52160
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX16 7517 (s.o.)
                             Radgröße                        7.5Jx17 H2
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                    27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52160 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)     85-140         205/55R17   A32 R37                        A19 A57 A99
                             G3L                     85-140         215/50R17   A32 R37                        BW1 Lim NoP
                             e1*2007/46*1947*..      85-195         225/50R17   A90                            V17 S01
                                                     85-195         245/45R17   A12
                             BMW 3er-Reihe (VII)     120-135        225/50R17   A90                            A19 A57 A99
                             Hybrid                  120-135        245/45R17   A12                            BW1 Lim V17
                             G3L                                                                               S01
                             e1*2007/46*1947*..
                             - Plug-in Hybrid
                             BMW 3er-Touring (VII) 100-140          205/55R17   A32 M+S R37 T95                A19 A57 A99
                             G3K                    100-140         215/50R17   A32 M+S R37 T95                BW1 Car NoP
                             e1*2007/46*2017*..     100-195         225/50R17   A90                            V17 S01
                                                    100-195         245/45R17   A12
                             BMW 3er-Touring (VII) 120-135          225/50R17   A90 T98                        A19 A57 A99
                             Hybrid                 120-135         245/45R17   A12 T99                        BW1 Car V17
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             G3K                                                                               S01
                             e1*2007/46*2017*..
                             - Plug-in Hybrid
                             BMW 5er-Reihe (VII)    120-265         225/55R17   A10 A84                        A19 A57 A99
                             G5L                    120-265         235/50R17   A84 A91                        B03 L06 Lim
                             e1*2007/46*1688*..     120-265         245/50R17   A01 A12 K2b R03                MHy V17 S01
                             - incl. Plug-in Hybrid
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265          225/55R17   A10 A84                        A19 A57 A99
                             G5K                    120-265         235/50R17   A84 A91 T00 T96                B03 Car F40
                             e1*2007/46*1750*..     120-265         245/50R17   A01 A12 K2b R03                L06 NoP V17
                                                                                                               S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-240        225/60R17   A11 A84                        A19 A57 A60
                             7L                      155-240        235/55R17   A12                            A99 L04 Lim
                             e1*2007/46*0276*10-..   155-240        245/55R17   A12                            S01
                             - mit Allradlenkung
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-240        225/60R17   A11                            A19 A57 A60
                             7L                      155-240        235/55R17   A12                            A99 L05 Lim
                             e1*2007/46*0276*10-..   155-240        245/55R17   A12                            S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW M340i               275            225/50R17   A90 M+S                        A19 A56 A99
                             xDrive (VII)            275            245/45R17   A12 M+S                        BW1 Lim V17
                             G3L                                                                               S01
                             e1*2007/46*1947*..
                             BMW M340i               275            225/50R17   A90 M+S T98                    A19 A56 A99
                             xDrive Touring (VII)    275            245/45R17   A12 M+S                        BW1 Car V17
                             G3K                                                                               S01
                             e1*2007/46*2017*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52160 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mini Countryman     75-110           205/60R17     K1a K1b K2b                           A01 A12 A19
                             FMX                 75-110           215/55R17     K1c K2b                               A57 A99 KMV
                             e1*2007/46*1682*..  75-110           215/60R17     K1c K2b                               NoH S01
                                                 75-155           205/60R17     K1a K1b K2b M+S
                                                 75-155           215/55R17     K1c K2b M+S
                                                 75-155           215/60R17     K1c K2b M+S
                                                 75-155           225/55R17     K1c K2b K4i K6w
                                                 75-155           235/50R17     K1c K2c K4i K6w K8e
                                                 75-155           235/55R17     K1c K2c K4i K6w K8e
                             Mini Countryman JCW 170              205/60R17     K1a K1b K2b M+S                       A01 A12 A19
                             FMX                 170              215/55R17     K1c K2b M+S                           A56 A99 KMV
                             e1*2007/46*1682*..  170              215/60R17     K1c K2b M+S                           S01
                             - John Cooper Works 170              225/55R17     K1c K2b K4i K6w M+S
                                                 170              235/50R17     K1c K2c K4i K6w K8e M+S
                                                 170              235/55R17     K1c K2c K4i K6w K8e M+S
                             Mini Countryman SE  100              205/60R17     K1a K1b K2b M+S                       A01 A12 A19
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             FMX                 100              215/55R17     K1c K2b M+S                           A56 A99 KMV
                             e1*2007/46*1682*..  100              215/60R17     K1c K2b M+S                           S01
                             - Hybrid            100              225/55R17     K1c K2b K4i K6w
                             Toyota Supra        145-250          225/50R17     A32 M+S                               A19 A58 A99
                             JTSC                145-250          245/45R17     A32 M+S                               Cpe S01
                             e1*2007/46*1982*..

                             Allgemeine Hinweise
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52160 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52160 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8
                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52160 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8
                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 8
                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048518 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ OX16 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 8. September 2020
§ 22 52160, Erweiterung 04




                             Laux                                                                 00350633.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim