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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX16
                             Typ                             OX16 8018
                             Radgröße                        8.0Jx18EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             B3           OX16 8018 B3 / ohne Ring              5/112/66,6         30        850    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52183
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX16 8018 (s.o.)
                             Radgröße                        8.0Jx18EH2+
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                    27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)      100-140       215/45R18   A32 R37 T89 T93                A19 A57 A99
                             G3L                      100-195       225/45R18   A32                            BW1 Lim MHy
                             e1*2007/46*1947*..       100-195       235/40R18   A32                            V18 S01
                                                      100-195       245/40R18   A12 R03
                             BMW 3er-Touring (VII)    100-140       215/45R18   A32 M+S R37 T93                A19 A57 A99
                             G3K                      100-195       225/45R18   A32 T95                        BW1 Car V18
                             e1*2007/46*2017*..       100-195       235/40R18   A32 T95                        S01
                                                      100-195       245/40R18   A12 R03 T93 T97
                             BMW 5er-Reihe (VII)      120-265       225/45R18   A10 A84 R37 T91 T95            A19 A57 A99
                             G5L                      120-265       225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99            L06 Lim MHy
                             e1*2007/46*1688*..       120-265       235/45R18   A10 A84 R37 T94 T98            V18 S01
                                                      120-265       245/45R18   A10 A84
                                                      120-265       255/45R18   A12 R03
                             BMW 5er-Touring (VII)    120-265       225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99            A19 A57 A99
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             G5K                      120-265       235/45R18   A10 A84 R37 T98                Car F40 L06
                             e1*2007/46*1750*..       120-265       245/45R18   A10 A84 T00 T96                V18 S01
                                                      120-265       255/45R18   A12 R03
                             BMW 7er-Reihe (VI)       155-330       245/50R18   A10 A84                        A19 A57 A60
                             7L                       155-330       255/45R18   A12                            A99 L04 Lim
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                             S01
                             - mit Allradlenkung
                             BMW 7er-Reihe (VI)       155-330       245/50R18   A10                            A19 A57 A60
                             7L                       155-330       255/45R18   A12                            A99 L05 Lim
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                             S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW M340i xDrive (VII)   275           225/45R18   A32 M+S                        A19 A56 A99
                             G3L                      275           235/40R18   A32 M+S                        BW1 Lim V18
                             e1*2007/46*1947*..       275           245/40R18   A12 M+S R03                    S01
                             BMW M340i                275           225/45R18   A32 M+S T95                    A19 A56 A99
                             xDrive Touring (VII)     275           235/40R18   A32 M+S T95                    BW1 Car V18
                             G3K                      275           245/40R18   A12 M+S R03 T97                S01
                             e1*2007/46*2017*..
                             BMW M550 i/d             294, 340      245/45R18   A10 A84 M+S                    A19 A56 A99
                             xDrive (VII)                                                                      L06 Lim S01
                             G5L
                             e1*2007/46*1688*..
                             BMW M550d                294           245/45R18   A10 A84 M+S T00 T96            A19 A56 A99
                             xDrive Touring (VII)                                                              Car F40 L06
                             G5K                                                                               S01
                             e1*2007/46*1750*02-..
                             BMW X3                   100-195       225/60R18   A10                            A19 A57 A99
                             G3X                      100-195       235/55R18   A10                            S01
                             e1*2007/46*1797..
                             BMW X4                   120-195       225/60R18   A10                            A19 A56 A99
                             G4X                      120-195       235/55R18   A10                            S01
                             e1*2007/46*1881*..
                             Mini Countryman          75-155        225/50R18   K1c K2b K4i K6w                A01 A12 A19
                             FMX                      75-155        235/45R18   K1c K2b K4i K6w                A57 A99 KMV
                             e1*2007/46*1682*..       75-155        245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e            NoH S01

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mini Countryman JCW     170          225/50R18     K1c K2b K4i K6w                       A01 A12 A19
                             FMX                     170          235/45R18     K1c K2b K4i K6w                       A56 A99 KMV
                             e1*2007/46*1682*..      170          245/45R18     K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
                             - John Cooper Works
                             Mini Countryman SE      100          225/50R18     K1c K2b K4i K6w                       A01 A12 A19
                             FMX                     100          235/45R18     K1c K2b K4i K6w                       A56 A99 KMV
                             e1*2007/46*1682*..      100          245/45R18     K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
                             - Hybrid

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 7
                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7
                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7
                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr.   2   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr.   3   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr.   4   225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                             Nr.   5   235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr.   6   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52183 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55054218 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ OX16 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 52183, Erweiterung 02




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 13. Februar 2020




                             Laux                                                                 00337485.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim