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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48429*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6 J x 16 H2


Typ:                         RG14 6016



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 48429*05

 Die ABE-Nr. 48429 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 16 H2 , Typ RG14
 6016, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55048911 (6. Ausfertigung) vom
 14.10.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 3                                   (1. Ausfertigung)
 2                                   (5. Ausfertigung)
 1                                   (6. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 14.10.2015
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 10.11.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55048911 (6. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 19.10.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48429*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RG14
Typ                               RG14 6016
Radgröße                          6,0Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
V6           RG14 6016 V6 / ohne Ring                5/100/57,1         40       520     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48429
Herstellerzeichen                 RG-M
Radtyp und Ausführung             RG14 6016 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=25,6 mm     120                   27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63-110        195/50R16   A33                             A07 A14 A21
8X                      63-136        195/50R16   A33 M+S                         A58 F23 Flh
e1*2007/46*0414*..;                                                               S02
e1*2007/46*0509*..
Audi S1, -/Sportback    170           195/50R16   A33 M+S                         A07 A14 A21
8X                                                                                A56 F24 Flh
e1*2007/46*0414*..                                                                S02
Seat Ibiza / Cordoba    44-110        195/45R16   T80 T84                         A07 A12 A14
6L                                                                                A21 B03 Flh
e9*98/14*0041*..,                                                                 Sth S02
e9*2001/116*0041*..
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        195/45R16   A13 T80 T84                     A07 A14 A21
6J, 6JN                 44-110        195/50R16   A90                             Car Flh S02
e9*2001/116*0067*..,
e9*2007/46*0001*..
- incl. Facelift 2012
Seat Ibiza Cupra        132           195/45R16   A13 T84                         A07 A14 A21
6J                      132           195/50R16   A90                             B03 B91 Flh
e9*2001/116*0067*..                                                               S02
Seat Toledo             55-90         185/50R16   A33 NoD T81                     A07 A14 A21
NH                      55-90         185/55R16   A90                             A58 Lim S02
e11*2007/46*0251*..     55-90         195/45R16   A33 T80 T84
                        55-90         195/50R16   A90
Seat Toledo / Leon      50-110        195/55R16   A13 R37                         A07 A14 A21
1M                      50-110        205/50R16   A33 R37                         B03 Flh Lim
e9*97/27*0026*..,       50-150        205/55R16   A33                             V16 S02
e9*98/14*0026*..        50-150        225/50R16   A01 A12 K2b K46 K56
Skoda Fabia             44-77         195/45R16   T80 T84                         A07 A12 A14
5J                                                                                A21 Car Flh
e11*2001/116*                                                                     S02
0291*00-42;
e11*2007/46*
0013*00-19
Skoda Fabia             44-81         185/50R16   A33                             A07 A14 A21
5J                      44-81         185/55R16   A12                             A58 Car Flh
e11*2001/116*           44-81         195/45R16   A33 T80 T84                     S02
0291*43-..;             44-81         195/50R16   A91
e11*2007/46*
0013*20-..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Fabia RS          132           195/45R16   M+S T84                         A07 A12 A14
5J                                                                                A21 Flh S02
e11*2001/116*
0291*27-42
Skoda Praktik           51-66         195/45R16   T80 T84                         A07 A12 A14
5J                      51-66         195/50R16                                   A21 A58 S02
N083;
e11*2007/46*0013*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Rapid             55-90         185/50R16   A33 NoD T81                        A07 A14 A21
NH                      55-90         185/55R16   A90                                A58 Lim S02
e11*2007/46*0250*..;    55-90         195/45R16   A33 T80 T84
e11*2007/46*0249*..     55-90         195/50R16   A90
Skoda Rapid             55-90         185/50R16   A33 NoD T81                        A07 A14 A21
Spaceback               55-90         185/55R16   A90                                A58 Flh S02
NH                      55-90         195/45R16   A33 T80 T84
e11*2007/46*0250*..     55-90         195/50R16   A90
Skoda Roomster          47-77         195/45R16   T80 T84                            A07 A12 A14
5J                      47-77         195/50R16                                      A21 A58 Npf
e11*2001/116*0291*;                                                                  S02
e11*2007/46*0013*..
Skoda Roomster          55-77         195/45R16   T84                                A07 A12 A14
Scout                   55-77         195/50R16                                      A21 A58 KMV
5J                                                                                   S02
e11*2001/116*0291*;
e11*2007/46*0013*..
VW Cross Polo           51-81         195/45R16   A13 T80 T84                        A07 A14 A21
6R                      51-81         195/50R16   A90                                Flh KMV S02
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
VW Fox                  40-55         185/50R16                                      A07 A12 A14
5Z                      40-55         195/45R16                                      A21 Flh Npf
e1*2001/116*0301*..                                                                  S02
VW Golf (IV), Bora      50-110        195/55R16   A11 R37 T87 104                    A07 A14 A21
1J                      50-110        205/50R16   A12 R37 T86 T87 104                B03 Car Flh
e1*96/79, 98/14,        50-150        205/55R16   A12 104                            Sth V16 S02
2001/116*0071*..        50-150        225/50R16   A12 R03 104
VW Polo                 44-103        195/45R16   A13 T80 T84                        A07 A14 A21
6R                      44-103        195/50R16   A90                                Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..     44-110        195/45R16   A13 M+S T80 T84
e1*2007/46*0486*..      44-110        195/50R16   A90 M+S
- incl. Facelift 2014
VW Polo                 40-110        195/45R16   R37 T80 T84                        A07 A12 A14
9N                                                                                   A21 Flh Npf
e1*98/14*0174*..,                                                                    Sth S02
e1*2001/116*0174*..
VW Polo GTI             132, 141      195/45R16   A13 M+S T84                        A07 A14 A21
6R                      132, 141      195/50R16   A90 M+S                            Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
VW Polo WRC             162           195/50R16   A90 M+S                            A07 A14 A21
6R                                                                                   Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

104      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD       Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   185/50R16      205/45R16
Nr.   2   195/40R16      215/35R16
Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16      215/45R16
Nr.   5   205/45R16      225/40R16
Nr.   6   205/50R16      225/45R16
Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16      225/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Oktober 2015




Laux                                                                 00237042.DOC




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