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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                             Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Best4Tires GmbH
                                  Rathausstraße 52-58
                                  56203 Höhr - Grenzhausen
                                  QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RG14
Typ                               RG14 6016
Radgröße                          6,0Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/    tiefe        last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
V6           RG14 6016 V6 / ohne Ring                5/100/57,1          45           550    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48429
Herstellerzeichen                 RG
Radtyp und Ausführung             RG14 6016 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=25,6 mm     120                       27,5
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=25,6 mm     140                       27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1 Sportback     70-110        185/55R16    A11 M+S T83 T87                  A14 A21 A58
GB                    70-110        185/60R16    A91 M+S                          Flh KOV Z15
e1*2007/46*1892*..    70-110        195/55R16    A39 M+S                          S01
                      70-110        205/50R16    A12 M+S
                      70-110        205/55R16    A12 M+S
                      70-85         185/55R16    A11 T83 T87
                      70-85         185/60R16    A91
                      70-85         195/55R16    A39
                      70-85         205/50R16    A12
                      70-85         205/55R16    A12
                      70-85         215/50R16    A12
Seat Arona            66-110        205/55R16    A90                              A14 A21 A58
KJ                    66-110        205/60R16    A12                              S02
e9*2007/46*3134*02-.. 66-110        215/55R16    A12
                      66-110        215/60R16    A12
                      70-110        195/60R16    A11
                      70-110        195/65R16    A12
Seat Ibiza            48-110        185/55R16    A11                              A14 A21 A58
KJ                    48-110        185/60R16    A90                              Flh S01
e9*2007/46*3134*..    48-110        195/55R16    A90
                      48-110        205/50R16    A01 A12 K2b
                      48-110        205/55R16    A01 A12 K2b
                      48-110        215/50R16    A01 A12 K2b
Seat Toledo           55, 63        185/50R16    A90 NoD T81                      A14 A21 A58
NH                    55, 63        185/55R16    A90                              B56 Lim S01
e11*2007/46*          55, 63        195/45R16    A33 T80 T84
0251*00-19;           55, 63        195/50R16    A12
e11*2007/46*252*..;
e8*2007/46*0321*..
Skoda Fabia           44-66         185/50R16    A90                              A14 A21 A58
5J                    44-66         185/55R16    A12                              B56 Car Flh
e11*2001/116*         44-66         195/45R16    A91 T80 T84                      KOV S01
0291*43-55;           44-66         195/50R16    A12
e11*2007/46*
0013*20-..
e8*2007/46*0319*..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Fabia           48-110        185/55R16    A11                              A14 A21 A58
PJ                    48-110        185/60R16    A90                              Flh NoE NoP
e8*2018/858*00014*.. 48-110         195/55R16    A11                              S01
                      48-110        205/50R16    A90
                      48-110        205/55R16    A12
Skoda Rapid           55, 63        185/50R16    A90 NoD T81                      A14 A21 A58
NH                    55, 63        185/55R16    A90                              B56 Lim S01
e11*2007/46*          55, 63        195/45R16    A33 T80 T84
0250*00-20;           55, 63        195/50R16    A12
e11*2007/46*0249*..;
e8*2007/46*0320*..




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Rapid            55, 63        185/50R16     A90 NoD T81                           A14 A21 A58
Spaceback              55, 63        185/55R16     A90                                   B56 Flh S01
NH                     55, 63        195/45R16     A33 T80 T84
e11*2007/46*           55, 63        195/50R16     A12
0250*00-20;
e8*2007/46*0320*..
VW Polo (VI)           48-110        185/55R16     A11                                   A14 A21 A58
AW                     48-110        185/60R16     A90                                   Flh S01
e1*2007/46*1783*..     48-110        195/55R16     A33
                       48-110        205/50R16     A12
                       48-110        205/55R16     A12
                       48-110        215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
VW Polo (VI) GTI       147, 152      185/60R16     A90 M+S                               A14 A21 A58
AW                     147, 152      195/55R16     A33 M+S                               Flh S01
e1*2007/46*1783*..     147, 152      205/50R16     A12 M+S
                       147, 152      205/55R16     A12 M+S


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                   Seite 4 von 7
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 5 von 7
B56    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an
Achse 1.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

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T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2023 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder werden mit folgendem Gießereikennzeichen gefertigt:
Ausführung V6 ET40: RG-M; RG-TR
Ausführung V6 ET45, V7: RG-M


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48429 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048911 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RG14 6016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Mai 2023




Laux                                                                  00410003.DOC




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