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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53554 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX22
               Typ                            OX22 6516
               Radgröße                       6.5Jx16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                B3            OX22 6516 B3 / ohne Ring              5/112/66,6        45         650      2160

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53554
               Herstellerzeichen              OX
               Radtyp und Ausführung          OX22 6516 (s.o.)
               Radgröße                       6.5Jx16 H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 53554*02




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                S01   Schraube M14x1,5              Kegel 60°          130             27            RG.567F
                S02   Schraube M14x1,5              Kegel 60°          130             28,3          RG.560F
                S03   Schraube M12x1,5              Kegel 60°          130             26            RG.550F

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz
                                              Ssangyong, KG Mobility
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                A-Klasse                   60-142          195/55R16     A33                             A19 A99 S01
                169                        60-142          205/50R16     A01 A12 K1a K2b K42
                e1*2001/116*0288*..        60-142          205/55R16     A01 A12 G01 K1a K2b K42




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53554 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                A-Klasse                  66-135        205/55R16       A90                           A19 A57 A99
                176, 245G                 66-135        215/55R16       A12                           Flh V00 V16
                e1*2007/46*0928*..;       66-135        225/50R16       A01 A12 K2b                   S02
                e1*2001/116*              66-90         195/55R16       A33 R37 T87 T91
                0470*04-..                66-90         195/60R16       A33 R37
                                          66-90         205/50R16       A90 R37 T87 T91
                A-Klasse                  70-120        205/60R16       A90                           A19 A58 A99
                F2A                       70-120        215/55R16       A12                           F23 Lim NoP
                e1*2007/46*1829*..        70-120        225/55R16       A01 A12 K5b                   V16 Y85 Z16
                                                                                                      S01
                A-Klasse                  110           205/60R16       A90                           A19 A58 A99
                F2A                       110           215/55R16       A12                           F24 Lim NoP
                e1*2007/46*1829*..        110           225/55R16       A01 A12 K5b                   V00 V16 Y85
                                                                                                      Z16 S01
                B-Klasse                  70,85         195/55R16       A11 R37                       A19 A99 V16
                245                       70,85         195/60R16       A11 R37                       S01
                e1*2001/116*0314*..       70,85         205/50R16       A33 R37
                                          70-142        195/55R16       A11 M+S
§22 53554*02




                                          70-142        205/50R16       A33 M+S
                                          70-142        205/55R16       A33
                                          70-142        215/50R16       A12
                                          70-142        225/50R16       A01 A12 K42
                B-Klasse                  66-135        205/55R16       A33                           A19 A57 A99
                246, 245G                 66-135        215/55R16       A12                           NoE V00 V16
                e1*2007/46*0751*..;       66-135        225/50R16       A01 A12 K2b                   S02
                e1*2001/116*              66-90         195/55R16       A33 R37 T87 T91
                0470*04-..                66-90         195/60R16       A33 R37
                - incl. Facelift 2014     66-90         205/50R16       A33 R37 T87 T91
                B-Klasse                  70-120        205/60R16       A90                           A19 A58 A99
                F2B                       70-120        215/55R16       A12                           F24 NoP V16
                e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16       A01 A12 K5b                   Z16 S01
                B-Klasse                  70-120        205/60R16       A90                           A19 A58 A99
                F2B                       70-120        215/55R16       A12                           F23 NoP V16
                e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16       A01 A12 K4i K5b K6f           Z16 S01
                B-Klasse electric drive   65 (132)      205/60R16       A31                           A19 A58 A99
                245G                      65 (132)      215/55R16       A90                           Flh KMV S02
                e1*2001/116*0470*..       65 (132)      225/55R16       A12
                (28kWh-Batterie)
                CLA-Klasse                80, 90        195/55R16       A33 R37 T87 T91               A19 A57 A99
                117, 245G                 80, 90        195/60R16       A33 R37                       Lim V00 V16
                e1*2007/46*1007*..;       80, 90        205/50R16       A90 R37 T87 T91               S02
                e1*2001/116*              80-135        205/55R16       A90
                0470*04-..                80-135        215/55R16       A12
                                          80-135        225/50R16       A01 A12 K2b
                CLA-Klasse                85-120        205/60R16       A90                           A19 A58 A99
                F2CLA                     85-120        215/60R16       A12                           F24 Lim NoP
                e1*2007/46*1912*..        85-120        225/55R16       A12                           V16 Z16 S01


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                CLA-Klasse Shooting         80-135       205/55R16      A90                              A19 A57 A99
                Brake                       80-135       215/55R16      A12                              Car V00 V16
                245G                        80-135       225/50R16      A01 A12 K2b                      S02
                e1*2001/116*
                0470*12-..
                CLA-Klasse Shooting         85-120       205/60R16      A90                              A19 A57 A99
                Brake                       85-120       215/60R16      A12                              Car F24 NoP
                F2CLA                       85-120       225/55R16      A12                              V00 V16 Z16
                e1*2007/46*1912*..                                                                       S01
                Ssangyong/KG Mob.           120          205/60R16                                       A12 A19 A58
                Tivoli/XLV                  120          205/65R16      R09                              A99 F23 S03
                XK                          120          215/60R16      R63 Z18
                e9*2007/46*6294*14-..
                - Grand/XLV
                - ab MJ 2021

               Allgemeine Hinweise
§22 53554*02




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%
               260 km/h                 -      90%      100%
               270 km/h                 -      85%      100%
               280 km/h                 -      -        95%
               290 km/h                 -      -        90%
               300 km/h                 -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53554 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
§22 53554*02




               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53554 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 7
               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53554*02




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 7
               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R63     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/65R16 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 53554*02




               V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

               V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53554 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55061320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX22 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 7 von 7
               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
§22 53554*02




               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 5. März 2025




               Laux                                                                                  00442911.DOCX JR-RL




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim