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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54512 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55056322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ OX25 6015
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX25
Typ                             OX25 6015
Radgröße                        6.0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-     Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last     (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X2           OX25 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1          4/100/56,1          45          600      2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54512
Herstellerzeichen               OX
Radtyp und Ausführung           OX25 6015 (s.o.)
Radgröße                        6.0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                    -                      RG.428
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                    26                     RG.430
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    130                    27,6                   RG.431
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    140                    27,6                   RG.431

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                MG Rover
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54512 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55056322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ OX25 6015
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-       Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ              Bereich                Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic Coupé (VII)   88-92     195/60R15                                     A13 A19 A99
EM2                                                                               B03 Cpe S01
e6*98/14*0080*..
Honda Insight (II)        65        175/65R15    A31 R37                          A19 A99 Flh
ZE2                       65        185/60R15    A90                              S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (II)           66, 73    175/65R15    A90                              A19 A99 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73    185/60R15    A12
e6*2001/116*              66, 73    195/55R15    A01 A12 K1a
0125, 0126, 0127,         66, 73    195/60R15    A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)           66, 73    175/65R15    A90                              A19 A99 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73    185/60R15    A12
e6*2007/46*               66, 73    195/55R15    A01 A12 K1a
0010, 0011, 0013,         66, 73    195/60R15    A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)          75        185/60R15    A90                              A19 A99 Flh
GK                        75        195/55R15    A12                              KOV S01
e6*2007/46*0162*..        75        195/60R15    A12
- incl. Facelift 2018     75        205/55R15    A01 A12 K1c
Honda Jazz (IV)           72, 79    185/60R15    A31                              A19 A58 A99
GR                        72, 79    195/55R15    A90                              Flh KOV S01
e6*2007/46*0415*..        72, 79    195/60R15    A12
- Hybrid                  72, 79    205/55R15    A01 A12 K1c K2b K5d
Honda Jazz Hybrid (II)    65        175/65R15    A90                              A19 A99 S01
GP1                       65        185/60R15    A12
e6*2007/46*0012*..        65        195/55R15    A01 A12 K1a
                          65        195/60R15    A01 A12 K1a
Rover 2..,-25,MG ZR       55-107    185/55R15                                     A12 A19 A99
RF, F                                                                             B03 Npf S01
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Mini One, Cooper, -S    65-85       175/65R15    A11                              A19 A99 B03
Mini                    65-85       185/60R15    A12                              Cbo Flh S03
e1*2001/116*            65-85       185/65R15    A12
0231*08-..              65-85       195/55R15    A12
- ab MJ 2007            65-85       195/60R15    A12
Mini One, Cooper, -S    55-90       175/65R15    A33                              A19 A99 B03
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B- 55-90       185/60R15    A12                              Car Cbo Cpe
L, -N1                  55-90       185/65R15    A12                              Flh S04
e1*2001/116*0343*..;    55-90       195/55R15    A12
e1*2007/46*             55-90       195/60R15    A12
0369, 0370, 0593*..     55-90       205/50R15    A01 A12 K2b
e1*2007/46*0371*00-09, 55-90        205/55R15    A01 A12 K2b
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54512 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55056322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ OX25 6015
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-        Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ              Bereich                  Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S      55-85      175/65R15     A11                                   A19 A99 B03
R50, Mini                 55-85      185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,         55-85      185/65R15     A12
e1*2001/116*              55-85      195/55R15     A12
0231*00-07                55-85      195/60R15     A12
- bis MJ 2006


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54512 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55056322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ OX25 6015
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54512 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55056322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ OX25 6015
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2023 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54512 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55056322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ OX25 6015
Hersteller                     Best4Tires GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Mai 2023




Laux                                                                 00410323.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim