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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX25
Typ                             OX25 6516
Radgröße                        6.5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX25 6516 X2 / Ø63,4 - Ø57,1          4/100/57,1          37         600    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54937
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX25 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                 RG.436

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa               37-74         195/40R16   T76                                     A12 A19 A99
6H, 6HS                  37-74         195/45R16   A01 G01 K25 K2b K42                     S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                 44, 50, 55    195/45R16                                           A12 A19 A99
AA, AAN                  44, 50, 55    205/45R16   A01 K1a K2b                             Flh NoE V16
e13*2007/46*1168*..;                                                                       S01
e13*2007/46*1183*..
Seat Mii electric        61            195/45R16                                           A12 A19 A99
AA                       61            205/45R16   A01 K1a K2b                             Flh V16 S01
e13*2007/46*1168*..
Skoda Citigo             44, 50, 55    195/45R16                                           A12 A19 A99
AA, AAN                  44, 50, 55    205/45R16   A01 K1a K2b                             Flh NoE V16
e13*2007/46*1169*..;                                                                       S01
e13*2007/46*1184*..
- incl. Facelift 2017
Skoda Citigo E IV        61            195/45R16                                           A12 A19 A99
AA                       61            205/45R16   A01 K1a K2b                             Flh V16 S01
e13*2007/46*1169*..
- Elektro
VW cross UP!             55, 66        195/45R16                                           A12 A19 A99
AA                       55, 66        205/45R16                                           Flh KMV V16
e13*2007/46*1167*..                                                                        S01
- incl. Facelift 2016
VW e-UP!                 60,61         195/45R16                                           A12 A19 A99
AA, AAN                  60,61         205/45R16   A01 K1a K2b                             Flh V16 S01
e13*2007/46*1167*..;
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW Lupo                  37-77         195/40R16   T76                                     A12 A19 A99
6X, 6E                                                                                     N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                   44-66         195/45R16                                           A12 A19 A99
AA, AAN                  44-66         205/45R16   A01 K1a K2b                             Flh NoE Npf
e13*2007/46*1167*..;                                                                       V16 S01
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW UP! GTI               85            195/45R16   M+S                                     A12 A19 A99
AA                       85            205/45R16   M+S                                     Flh NoE S01
e13*2007/46*1167*20-..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%      100%
260 km/h                -       90%      100%
270 km/h                -       85%      100%
280 km/h                -       -        95%
290 km/h                -       -        90%
300 km/h                -       -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                             Seite 4 von 5

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K25      Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L      Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14
in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 5 von 5

T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    185/60R16      205/55R16
Nr. 3    195/40R16      215/35R16
Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16      215/45R16
Nr. 6    205/45R16      225/40R16
Nr. 7    205/50R16      225/45R16
Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16      225/55R16
Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. September 2023




Laux                                                                      00416149.DOC




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