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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX25
Typ                             OX25 6516
Radgröße                        6.5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X5           OX25 6516 X5 / Ø63,4 - Ø54,1          5/100/54,1             38       600     2170

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54937
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX25 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                       -                    RG.510
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    105                       -                    RG.510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Lexus
                                Mazda
                                Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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  Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

  Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
  Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h           73             195/55R16   A91 R37                          A19 A58 A99
A10(a)                  73             195/60R16   A90 R37                          Flh S01
e11*2007/46*0150*..;    73             205/55R16   A12
e6*2007/46*0334*..
Mazda 2 Hybrid          68             195/55R16   A01 K1b K6i K6r                  A12 A19 A58
ZV                      68             205/50R16   A01 K1a K1b K2b K6i K6r K8h      A99 Flh NoE
e6*2018/858*00149*..                                                                NoP S02
Subaru Trezia           66, 73         195/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i          A12 A19 A58
D1(a)                   66, 73         205/50R16   A01 K1c K2b K6f K6h K6i          A99 S01
e11*2007/46*0021*..     66, 73         205/55R16   A01 K1c K2b K6f K6h K6i
Toyota Avensis          66-110         205/45R16   T83 T87                          A12 A19 A99
T22                     66-110         205/50R16   A01 K42 K56                      Car Flh Sth
e11*96/79*0077*..       66-81          195/50R16   T83 T84                          S01
Toyota Avensis          81-120         205/55R16   A33                              A19 A99 Car
T25                     81-120         215/50R16   A12                              Flh Sth V16
e11*2001/116*0196*.     81-120         225/50R16   A01 A12 K42 K46                  S01
Toyota Celica           105-141        205/50R16                                    A12 A19 A99
T23                                                                                 S01
e11*98/14*0122*..,
e11*2001/116*0122*.
Toyota Prius (II)       57             195/55R16   K42                              A01 A12 A19
HW2                                                                                 A99 S01
e11*2001/116*0200*.
Toyota Prius (III)      73             195/55R16                                    A12 A19 A99
XW3(a), XW3P            73             195/60R16                                    S01
e11*2001/116*0264*.     73             205/55R16   A01 K1a K1b K6f
e11*2007/46*0015*..
Toyota Prius (IV)       72             195/55R16   A90                              A19 A58 A99
XW5(EU,M), -/TMG        72             195/60R16   A12                              Flh S01
e11*2007/46*2971*..;    72             205/55R16   A12
e13*2007/46*1931*..;    72             215/50R16   A01 A12 K9v
e6*2007/46*0339*..
Toyota Prius PHV (IV)   72             195/55R16   A90                              A19 A99 Flh
XW5P(EU,M)              72             195/60R16   A12                              S01
e11*2007/46*3704*..;    72             205/55R16   A12
e6*2007/46*0340*..      72             215/50R16   A01 A12 K9v
Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74     195/60R16                                    A12 A19 A58
XP11                    66, 73, 74     205/55R16                                    A99 S01
e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74     215/50R16
- 2WD                   66, 73, 74     215/55R16
                        66, 73, 74     225/50R16   A01 K6f K6i
Toyota Urban Cruiser    66             195/60R16                                    A12 A19 A56
XP11                    66             205/55R16                                    A99 S01
e11*2001/116*0263*.     66             215/50R16
- 4WD                   66             215/55R16
                        66             225/50R16
Toyota Verso-S          66, 73         195/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i          A12 A19 A58
XP12(a)                 66, 73         205/50R16   A01 K1c K2b K6f K6h K6i          A99 S01
e11*2007/46*0020*..     66, 73         205/55R16   A01 K1c K2b K6f K6h K6i


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  GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

  Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

  Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
  Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                              Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris (IV)         53,68,92       195/55R16     A01 K1b K6i K6r                         A12 A19 A58
XPA1F(EU,M/N), -/TGRE     53,68,92       205/50R16     A01 K1a K1b K2b K6i K6r K8h             A99 Flh KOV
e6*2007/46*0437*..;                                                                            LY5 NoE NoP
e13*2007/46*2342*..;                                                                           S02
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..
Toyota Yaris (IV)         53,68,92       195/55R16     A01 K1b K6i K6r                         A12 A19 A58
XPA1F(EU,M/N), -/TGRE     53,68,92       205/50R16     A01 K1a K1b K2b K6i K6r K8h             A99 Flh KOV
e6*2007/46*0437*..;                                                                            LY4 NoE NoP
e13*2007/46*2342*..;                                                                           S02
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..


  Allgemeine Hinweise

  Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
  der Räder funktionsfähig bleiben.

  Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
  Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
  sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
  Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
  nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
  Fahrzeugpapiere enthält.

  Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
  Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
  Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
  Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

  Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
  geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V       W        Y
  210 km/h                100% 100% 100%
  220 km/h                97%     100% 100%
  230 km/h                94%     100% 100%
  240 km/h                91%     100% 100%
  250 km/h                -       95%      100%
  260 km/h                -       90%      100%
  270 km/h                -       85%      100%
  280 km/h                -       -        95%
  290 km/h                -       -        90%
  300 km/h                -       -        85%

  Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
  unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
  Reifenherstellers zu beachten.

  Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
  aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
  ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                             Seite 5 von 7

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.

K8h   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                         Best4Tires GmbH

                                                                                             Seite 6 von 7

LY5     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse      Hinterachse

Nr. 1    185/50R16        205/45R16
Nr. 2    185/60R16        205/55R16
Nr. 3    195/40R16        215/35R16
Nr. 4    195/45R16        215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16        215/45R16
Nr. 6    205/45R16        225/40R16
Nr. 7    205/50R16        225/45R16
Nr. 8    205/55R16        225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16        225/55R16
Nr. 10   215/40R16        225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16        235/50R16
Nr. 12   225/40R16        245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54937 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX25 6516
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. September 2023




Laux                                                                      00416176.DOC




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