Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Erteilung einer Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
Ergänzung 01
COMMUNICATION
issued by:
R124 E1*124R00/01*1218*00
Kraftfahrt-Bundesamt
the granting of an approval
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
supplement 01
Nummer der Genehmigung: E1*124R00/01*1218*00
Approval No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
OX14 6516
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
Pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: E1*124R00/01*1218*00
Approval No.
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
6,5 J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
R124 E1*124R00/01*1218*00
see point 0.7 of the test report
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
original mounting parts of the vehicle manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
see point 0.9 of the test report
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
ab August 2017
from August 2017
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
DE-67245 Lambsheim
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: E1*124R00/01*1218*00
Approval No.
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
10.11.2017
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
55-0557-17 (1. Ausfertigung)
9. Bemerkungen:
Remarks:
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
R124 E1*124R00/01*1218*00
annexes shall apply.
10. Die Genehmigung wird erteilt
Approval granted
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
entfällt
not applicable
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 27.11.2017
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Montageanleitung für Leichtmetallrad
Elan OX14 6,5x16 E1 124R–001218
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit
einem Drehmomentschlüssel anziehen.
Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur UN ECE R124 001218
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055717 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW- Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ OX14 6516
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
DB OX14 6516 DB / ohne Ring 5/112/66,6 38 700 2150
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d = 28 mm 130 27
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
R124 E1*124R00/01*1218*00
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse 85-155 205/60R16 A10 ECE A21 A58 A99
204 Lim S02
e1*2001/116*
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell 85-155 205/60R16 A10 ECE A21 A58 A99
204K Ahk Car S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 001218
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055717 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW- Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ OX14 6516
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Ahk Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Anhängevorrichtung.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
R124 E1*124R00/01*1218*00
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Lambsheim, 10. November 2017
00282867.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim