Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt über die Erteilung einer Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00 Ergänzung 01 COMMUNICATION issued by: R124 E1*124R00/01*1218*00 Kraftfahrt-Bundesamt the granting of an approval of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00 supplement 01 Nummer der Genehmigung: E1*124R00/01*1218*00 Approval No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: OX14 6516 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder Pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: E1*124R00/01*1218*00 Approval No. 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 6,5 J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes R124 E1*124R00/01*1218*00 see point 0.7 of the test report 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes see point 0.9 of the test report 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: ab August 2017 from August 2017 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH DE-67245 Lambsheim Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: E1*124R00/01*1218*00 Approval No. 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 10.11.2017 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55-0557-17 (1. Ausfertigung) 9. Bemerkungen: Remarks: Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its R124 E1*124R00/01*1218*00 annexes shall apply. 10. Die Genehmigung wird erteilt Approval granted 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): entfällt not applicable 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 27.11.2017 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Montageanleitung für Leichtmetallrad Elan OX14 6,5x16 E1 124R–001218 Montageanleitung 1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen. 2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind. 3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. 5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden. Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen. Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben. Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen. Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit einem Drehmomentschlüssel anziehen. Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche. 6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden. 7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen. 8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten. 9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist. 10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der geprüften Version entspricht. Pflegehinweise Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt werden. Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers beachten. Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden. Gutachten zur UN ECE R124 001218 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW- Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ OX14 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 2 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) DB OX14 6516 DB / ohne Ring 5/112/66,6 38 700 2150 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d = 28 mm 130 27 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise R124 E1*124R00/01*1218*00 ABE/EWG-Nr. C-Klasse 85-155 205/60R16 A10 ECE A21 A58 A99 204 Lim S02 e1*2001/116* 0431*29-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 85-155 205/60R16 A10 ECE A21 A58 A99 204K Ahk Car S02 e1*2001/116* 0457*25-.. (FIN: WDD205...) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 001218 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055717 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW- Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ OX14 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 2 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Ahk Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhängevorrichtung. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform R124 E1*124R00/01*1218*00 Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 10. November 2017 00282867.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim