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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                               56316 Raubach
                                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            OX14
                             Typ                               OX14 6517
                             Radgröße                          6.5J x 17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             DB           OX14 6517 DB / ohne Ring                5/112/66,6         44       600     2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51294
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen                 OX-T
                             Radtyp und Ausführung             OX14 6517 (s.o.)
                             Radgröße                          6.5J x 17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm      130                   27

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                           Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             A-Klasse                  66-135          205/45R17   A33 T88                        A57 A99 Flh
                             176, 245G                 66-135          205/50R17   A12                            KuG S01
                             e1*2007/46*0928*..;       66-160          205/50R17   A12 M+S
                             e1*2001/116*
                             0470*04-..
                             A-Klasse                  80-165          205/50R17   A94                            A58 A99 KuG
                             F2A                       80-165          205/55R17   A94                            P35 V17 Y85
                             e1*2007/46*1829*..        80-165          215/50R17   A01 A12 K5b                    S01
                             (FIN: WDD177...)          80-165          225/50R17   A01 A12 K5d K7a
                             B-Klasse                  66-135          205/45R17   A13 T88                        A57 A99 KuG
                             246, 245G                 66-135          205/50R17   A91                            NoE S01
                             e1*2007/46*0751*..;       66-155          205/50R17   A91 M+S
                             e1*2001/116*
                             0470*04-..
                             - incl. Facelift 2014
                             B-Klasse                  85-140          205/50R17   A94                            A58 A99 F24
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             F2B                       85-140          205/55R17   A94                            KuG P35 V17
                             e1*2007/46*1909*..        85-140          215/50R17   A01 A12 K5b                    S01
                                                       85-140          225/50R17   A01 A12 K2b K5d K7a
                             B-Klasse electric drive   65 (132)        205/50R17   A11                            A58 A99 Flh
                             245G                      65 (132)        205/55R17   A31                            KMV KuG S01
                             e1*2001/116*0470*..       65 (132)        215/50R17   A91
                             (28kWh-Batterie)          65 (132)        225/50R17   A12
                             C-Klasse                  85-155          205/55R17   A10 120                        A58 A99 B03
                             204                       85-155          215/50R17   A10 120                        KuG Lim Y92
                             e1*2001/116*              85-155          225/50R17   A32 120                        Z16 S01
                             0431*29-..
                             - incl. Facelift 2018
                             (FIN: WDD205...)
                             C-Klasse T-Modell         85-155          205/55R17   A10 T91 T95 120                A58 A99 B03
                             204K                      85-155          215/50R17   A10 T91 T95 120                Car KuG Y92
                             e1*2001/116*              85-155          225/50R17   A32 120                        Z16 S01
                             0457*25-..
                             - incl. Facelift 2018
                             (FIN: WDD205...)
                             CLA-Coupe                 85-165          205/55R17   A94                            A58 A99 KuG
                             F2CLA                     85-165          215/50R17   A12                            Lim P35 V17
                             e1*2007/46*1912*..        85-165          225/50R17   A01 A12 K5b                    S01
                             (FIN: WDD118...)
                             CLA-Klasse                80-130          205/45R17   A33 T88                        A57 A99 KuG
                             117, 245G                 80-130          205/50R17   A12                            Lim S01
                             e1*2007/46*1007*..;       80-160          205/50R17   A12 M+S
                             e1*2001/116*
                             0470*04-..
                             CLA-Klasse                80-130          205/45R17   A33 T88                        A57 A99 Car
                             Shooting Brake            80-130          205/50R17   A12                            KuG S01
                             245G                      80-160          205/50R17   A12 M+S
                             e1*2001/116*
                             0470*12-..



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             GLA-Klasse             80-155        215/60R17     A90                                   A57 A99 Flh
                             245G                   80-155        225/55R17     A12                                   KuG S01
                             e1*2001/116*           80-155        225/60R17     A12
                             0470*06-..             80-155        235/55R17     A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 7
                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
                             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
                             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
                             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
                             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7
                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2019 in Lambsheim statt.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 1. Oktober 2019
§ 22 51294, Erweiterung 03




                             Laux                                                                 00329553.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim