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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX14
Typ                             OX14 6517
Radgröße                        6.5J x 17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
DB           OX14 6517 DB / ohne Ring              5/112/66,6         44       600     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51294
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX14 6517 (s.o.)
Radgröße                        6.5J x 17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund                Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01   Serienschraube M14x1,5          Kugel D=28 mm       130                    27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich       Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse               66-135           205/45R17   A33 T88                        A57 A99 Flh
176, 245G              66-135           205/50R17   A12                            KuG S01
e1*2007/46*0928*..;    66-160           205/50R17   A12 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
A-Klasse                110-165         205/50R17   A94                            A57 A99 F24
F2A                     110-165         205/55R17   A94                            KuG Lim NoP
e1*2007/46*1829*..      110-165         215/50R17   A01 A12 K5b                    P35 V00 V17
                        110-165         225/50R17   A01 A12 K5d K7a                Y85 S01
A-Klasse                70-140          205/50R17   A94                            A58 A99 F23
F2A                     70-140          205/55R17   A94                            KuG Lim NoP
e1*2007/46*1829*..      70-140          215/50R17   A01 A12 K5b                    P35 V17 Y85
                        70-140          225/50R17   A01 A12 K5d K7a                S01
A-Klasse A 250e         118             205/50R17   A94                            A58 A99 F23
F2A                     118             205/55R17   A94                            KuG Lim P35
e1*2007/46*1829*07-.. 118               215/50R17   A01 A12 K5b                    V17 Y85 S01
- Plug-In Hybrid        118             225/50R17   A01 A12 K5d K7a
B-Klasse                66-135          205/45R17   A13 T88                        A57 A99 KuG
246, 245G               66-135          205/50R17   A91                            NoE S01
e1*2007/46*0751*..;     66-155          205/50R17   A91 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
B-Klasse                70-165          205/50R17   A94                            A57 A99 F24
F2B                     70-165          205/55R17   A94                            KuG NoP P35
e1*2007/46*1909*..      70-165          215/50R17   A01 A12 K5b                    V00 V17 S01
                        70-165          225/50R17   A01 A12 K2b K5d K7a
B-Klasse                70-140          205/50R17   A94                            A58 A99 F23
F2B                     70-140          205/55R17   A94                            KuG NoP P35
e1*2007/46*1909*..      70-140          215/50R17   A01 A12 K4i K5b K6f            V17 S01
                        70-140          225/50R17   A01 A12 K2b K4i K5d K6f K7a
B-Klasse electric drive 65 (132)        205/50R17   A11                            A58 A99 Flh
245G                    65 (132)        205/55R17   A31                            KMV KuG S01
e1*2001/116*0470*..     65 (132)        215/50R17   A91
(28kWh-Batterie)        65 (132)        225/50R17   A12
C-Klasse                85-155          205/55R17   A10 120                        A58 A99 B03
204                     85-155          215/50R17   A10 120                        KuG Lim Y92
e1*2001/116*            85-155          225/50R17   A32 120                        Z16 S01
0431*29-..
- incl. Facelift 2018
(FIN: W..205...)
C-Klasse T-Modell       85-155          205/55R17   A10 T91 T95 120                A58 A99 B03
204K                    85-155          215/50R17   A10 T91 T95 120                Car KuG Y92
e1*2001/116*            85-155          225/50R17   A32 120                        Z16 S01
0457*25-..
- incl. Facelift 2018
(FIN: W..205...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse             80-130        205/45R17     A33 T88                               A57 A99 KuG
117, 245G              80-130        205/50R17     A12                                   Lim S01
e1*2007/46*1007*..;    80-160        205/50R17     A12 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse             85-165        205/55R17     A94                                   A57 A99 KuG
F2CLA                  85-165        215/50R17     A12                                   Lim NoP P35
e1*2007/46*1912*..     85-165        225/50R17     A01 A12 K5b                           V00 V17 S01
CLA-Klasse Shooting    80-130        205/45R17     A33 T88                               A57 A99 Car
Brake                  80-130        205/50R17     A12                                   KuG S01
245G                   80-160        205/50R17     A12 M+S
e1*2001/116*
0470*12-..
CLA-Klasse Shooting    85-165        205/55R17     A94                                   A57 A99 Car
Brake                  85-165        215/50R17     A12                                   KuG NoP P35
F2CLA                  85-165        225/50R17     A01 A12 K5b                           V00 V17 S01
e1*2007/46*1912*..
GLA-Klasse             80-155        215/60R17     A90                                   A57 A99 Flh
245G                   80-155        225/55R17     A12                                   KuG S01
e1*2001/116*           80-155        225/60R17     A12
0470*06-..             80-155        235/55R17     A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

NoP       Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   195/40R17      215/35R17
Nr.   2   195/45R17      215/40R17
Nr.   3   205/40R17      225/35R17
Nr.   4   205/45R17      235/40R17
Nr.   5   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   6   205/55R17      225/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51294 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074617 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 17H2 Typ OX14 6517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7
Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juni 2020




Laux                                                                 00346272.DOC




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