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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                               Rathausstraße 52-58
                                               56203 Höhr - Grenzhausen
                                               QM Nr.44100..-001,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          OX14
               Typ                             OX14 9018
               Radgröße                        9.0Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress-   Rad-       Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe       last       (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               D6           OX14 9018 D6 / ohne Ring              5/112/66,6           30          950        2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55024017, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               51299 , RADTYP OX14 8018) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Kennzeichnungen
§22 53443*02




               KBA-Nummer                      53443
               Herstellerzeichen               OX-T
               Radtyp und Ausführung           OX14 9018 (s.o.)
               Radgröße                        9.0Jx18H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)        Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serienschraube           Kugel       150                     45                      -
                     M14x1,5                  D=28 mm
               S02   Schraube M14x1,5         Kugel       130                     45                      RG.S031
                                              D=28 mm
               S03   Schraube M14x1,5         Kugel       150                     45                      RG.S031
                                              D=28 mm

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               CL-Klasse              220-368        245/45R18   K2b K42 K56 R03                 A01 A12 A99
               215                    220-368        265/40R18   K2c K42 K56 R03 R37             KuG V18 HA2
               e1*98/14*0113*..       220-368        275/40R18   K2c K42 K56 R03 R35             S03
               E-Klasse               75-285         245/40R18   K2b K42 R03                     A01 A12 A99
               211                    75-285         265/35R18   K2c K42 R03                     KuG Lim V18
               e1*98/14*0183*..,      75-285         275/35R18   K2c K42 R03                     HA2 S02
               e1*2001/116*0183*..
               E-Klasse AMG           350,378        265/35R18   K2c K42 R03                     A01 A12 A58
               211, 211AMG            350,378        275/35R18   K2c K42 R03                     A99 KuG Lim
               e1*98/14*0183*..,                                                                 V18 HA2 S02
               e1*2001/116*0183*..,
               e1*2001/116*0397*..
               E-Klasse AMG T-        350,378        265/35R18   K2c K42 R03 T97                 A01 A12 A58
               Modell                 350,378        275/35R18   K2c K42 R03                     A99 Car KuG
               211K, 211K AMG                                                                    V18 HA2 S02
               e1*2001/116*0213*..,
               e1*2001/116*0398
               E-Klasse T-Modell      100-285        245/40R18   K2b K42 R03 T93 T97             A01 A12 A99
§22 53443*02




               211K                   100-285        265/35R18   K2c K42 R03 T97                 Car KuG V18
               e1*2001/116*0213*..    100-285        275/35R18   K2c K42 R03 T95 T99             HA2 S02
               GLC-Klasse             120-270        255/55R18   A32 A84 R03                     A57 A99 Cb2
               R2CGLC                                                                            KuG LM4 NoP
               e1*2018/858*00186*..                                                              V18 HA2 S01
               - incl. Coupé
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse             120-270        255/55R18   A32 R03                         A57 A99 Cb2
               R2CGLC                                                                            KuG L05 NoP
               e1*2018/858*00186*..                                                              V18 HA2 S01
               - incl. Coupé
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen
               - ohne
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185        255/55R18   A32 R03                         A56 A99 B77
               R2CGLC                                                                            Cb2 KuG L05
               e1*2018/858*00186*..                                                              V18 Vn2 HA2
               - Plug-in Hybrid                                                                  S01
               - incl. Coupé
               - ohne
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185        255/55R18   A32 A84 R03                     A56 A99 B77
               R2CGLC                                                                            Cb2 KuG LM4
               e1*2018/858*00186*..                                                              V18 Vn2 HA2
               - Plug-in Hybrid                                                                  S01
               - incl. Coupé
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               S-Klasse               145-368        245/45R18    K2b K42 K44 K46 K56 R03 T00 T96       A01 A12 A61
               220                    145-368        265/40R18    K2b K42 K44 K46 K56 R03 R37           A99 KuG NBF
               e1*97/27*0099*..       145-368        275/40R18    K2c K42 K44 K46 K56 R03               V18 HA2 S03
               S-Klasse               270-345        245/50R18    R03 R70                               A12 A57 A99
               Coupé/Cabrio           270-345        255/45R18    R03                                   Cbo Cpe KuG
               221                    270-345        255/50R18    R03                                   V18 X93 HA2
               e1*2001/116*           270-345        275/40R18    R03                                   S01
               0335*23-..             270-345        275/45R18    R03
               (FIN: W..217...)
               SLK / SLC -Klasse      115-225        245/35R18    K2b K6g K6i K8d R03                   A01 A12 A99
               172                    115-225        245/35R18    K6g K6i K8d R03 SP2                   KuG V18 HA2
               e1*2007/46*0548*..     115-225        255/35R18    K2c K4i K6h K6i K8i R03               S02

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55024017, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               51299 , RADTYP OX14 8018) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise
§22 53443*02




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 8
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
§22 53443*02




               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
               über 5200 mm).

               A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
               Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
               Cb2     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
               VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
               VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
               VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55024017, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 51299 , RADTYP OX14 8018) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53443*02




               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 8
               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
               E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
               Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
               beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.
§22 53443*02




               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               SP2   Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger
               Radabdeckung an der Heckschürze oder AMG Verbreiterungssatz.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8
               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 53443*02




               berücksichtigen.

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18      255/35R18
               Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18      275/45R18
               Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18      285/45R18
               Nr. 20   255/55R18      285/50R18
               Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8
               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 19. September 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§22 53443*02




               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 19. September 2024




               Laux                                                                  00435189.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim