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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 5

             Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                              Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                              56316 Raubach
                                              QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           OX14
             Typ                              OX14 9018
             Radgröße                         9.0Jx18H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
             D6           OX14 9018 D6 / ohne Ring               5/112/66,6         52,5     880     2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                       53443
             Herstellerzeichen                OX-T
             Radtyp und Ausführung            OX14 9018 (s.o.)
             Radgröße                         9.0Jx18H2
§ 22 53443




             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund       Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                                 Kugel
             S01    Serienschraube M14x1,5                             150                  45                 -
                                                D=28 mm
                          Serien- wahlweise
                                                 Kugel                                                    Serie ww.
             S02          Zubehörschraube                              150                  45
                                                D=28 mm                                                   RG.S031
                               M14x1,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLE-Klasse             150-245        255/55R18    169                                   A12 A19 A56
             166                                                                                      A99 B03 ML8
             e1*2007/46*                                                                              NBF S01
             0598*16-...
             (FIN: WDC1660...)
             M-Klasse               140-225        255/55R18    169                                   A12 A19 A99
             164                                                                                      F38 S02
             e1*2001/116*0315*..
             - mit Luftfederung
             M-Klasse               140-225        255/55R18    K1a K1b 169                           A01 A12 A19
             164                                                                                      A99 F39 S02
             e1*2001/116*0315*..
             - ohne Luftfederung
             M-Klasse               150-245        255/55R18    169                                   A12 A19 A56
             166                                                                                      A99 B03 ML8
             e1*2007/46*                                                                              NBF S01
             0598*00-15
             R-Klasse               140-225        255/50R18    A01 K1c K2c R37 174                   A12 A19 A99
             251                    140-225        255/55R18    A01 K1c K2c 169                       S02
§ 22 53443




             e1*2001/116*0341*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 5
             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             169      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1690 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             174      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 53443




             einer zul. Achslast von 1740 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5
             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 53443




             ML8   Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max. 350
             mm an Achse 1.

             NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise
             die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53443 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx18H2 Typ OX14 9018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 5

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 27. August 2020




             Laux                                                                 00349684.DOC
§ 22 53443




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim