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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX20
             Typ                             OX20 6015
             Radgröße                        6.0Jx15 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X2           OX20 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1          4/100/56,1          45         600    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52575
             Herstellerzeichen               OX-TUE
             Radtyp und Ausführung           OX20 6015 (s.o.)
             Radgröße                        6.0Jx15 H2
§ 22 52575




             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                       -                  RG.428
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                 RG.430
             S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    130                       27,6               RG.431
             S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    140                       27,6               RG.431

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Honda
                                             MG Rover
                                             Mini/BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15   R09                            A19 A30 A99
             EP1, -2, -4                                                                       B03 Flh S01
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15                                  A19 A30 A99
             EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   B03 Flh S01
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII)        88-92         195/60R15                                  A13 A19 A99
             Coupé                                                                             B03 Cpe S01
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Insight            65            175/65R15   A31 R37                        A19 A99 Flh
             ZE2                      65            185/60R15   A90                            S01
             e6*2001/116*0130*..
             Honda Jazz (I)           57,61         185/55R15                                  A12 A19 A99
             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         195/50R15   A01 LK6                        S01
             e6*98/14*0088,87*..,     57,61         195/50R15   Z15
             e6*2001/116*0101*..,
§ 22 52575




             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                            A19 A99 S01
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
             e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
             0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                            A19 A99 S01
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
             e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
             0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)         75            185/60R15   A90                            A19 A99 Flh
             GK                       75            195/55R15   A12                            KOV S01
             e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   A12
             - incl. Facelift 2018    75            205/55R15   A01 A12 K1c
             Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A90                            A19 A99 S01
             GP1                      65            185/60R15   A12
             e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A01 A12 K1a
                                      65            195/60R15   A01 A12 K1a
             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        185/55R15                                  A12 A19 A99
             RF, F                                                                             B03 Npf S01
             H224,
             e11*93/81,
             2001/116*0016*..
             Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15   A11                            A19 A99 B03
             Mini                     65-85         185/60R15   A12                            Cbo Flh S03
             e1*2001/116*             65-85         185/65R15   A12
             0231*08-..               65-85         195/55R15   A12
             - ab MJ 2007             65-85         195/60R15   A12



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     A33                                   A19 A99 B03
             Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A12                                   Car Cbo Cpe
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15     A12                                   Flh S04
             e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A12
             e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A12
             0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 A12 K2b
             e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 A12 K2b
             09,
             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11                                   A19 A99 B03
             R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
             e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
             e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12
             0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
             - bis MJ 2006

             Allgemeine Hinweise
§ 22 52575




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 4 von 6
             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.
§ 22 52575




             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6
             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52575




             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6
             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. März 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 52575




             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. März 2019




             Laux                                                                   00315883.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim