Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX20
             Typ                             OX20 6015
             Radgröße                        6.0Jx15 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X2           OX20 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,6          4/100/56,6         45        600    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52575
             Herstellerzeichen               OX-TUE
             Radtyp und Ausführung           OX20 6015 (s.o.)
             Radgröße                        6.0Jx15 H2
§ 22 52575




             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
             S01   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                    26                 RG.433
             S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      100                    -                  RG.434
             S03   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                    26                 RG.433
             S04   Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°      140                    -                  RG.713

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Fiat
                                             Opel

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A19 A99
             KLAS                                                                              Flh S02
             e4*2001/116*
             0063*18-..
             Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                   A12 A19 A99
             KL1M                    50, 60        165/60R15                                   Flh S02
             e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15
             - incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15
             Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15                                   A12 A19 A99
             KLAS                                                                              Flh Lim S02
             e4*98/14*0063*..,
             e4*2001/116
             *0063*00-17
             Daewoo Lanos            55-78         185/55R15                                   A01 A12 A19
             KLAT, SUPT              55-78         195/50R15                                   A99 B02 K42
             e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S01
             2001/116*
             0002,0017*..
             Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A19 A99 Flh
§ 22 52575




             199                     48-57         185/60R15   A12 R37                         S01
             e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A12
             e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A12
             e3*2007/46*0009*..,
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A19 A58 A99
             S-D                     51-74         185/60R15   A91                             Y84 S03
             e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A91
             0379*22-..              51-74         195/60R15   A12
                                     51-74         205/55R15   A12
                                     51-74         205/60R15   A12
                                     51-85         185/60R15   A91 M+S
                                     51-85         185/65R15   A91 M+S
                                     51-85         195/60R15   A12 M+S
                                     51-85         205/55R15   A12 M+S
                                     51-85         205/60R15   A12 M+S
             Opel Adam Rocks         51-85         185/60R15   A91 M+S                         A19 A58 A99
             S-D                     51-85         185/65R15   A91 M+S                         KMV Y84 S03
             e1*2001/116*            51-85         195/60R15   A12 M+S
             0379*22-..              51-85         205/55R15   A12 M+S
                                     51-85         205/60R15   A12 M+S
             Opel Corsa-C            43-92         185/55R15                                   A12 A19 A99
             Corsa-C                 43-92         195/50R15                                   S03
             e1*98/14*0148*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Corsa-D            44-74         185/60R15    M+S                                   A12 A19 A99
             S-D, S-D/Van            44-74         185/65R15    R37                                   Flh S03
             e1*2001/116*            44-74         195/60R15
             0379*00-29;
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-74         175/65R15    A91 R37                               A19 A99 Flh
             S-D, S-D/Van            51-85         185/60R15    A12                                   S03
             e1*2001/116*            51-85         185/65R15    A12
             0379*30-..;             51-85         195/60R15    A12
             e1*2007/46*0505*08-..   51-85         205/55R15    A12
                                     51-85         205/60R15    A12
             Opel Karl               54, 55        165/60R15    A91                                   A19 A58 A99
             D-A                     54, 55        175/55R15    A12                                   Flh KOV OK5
             e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R15    A12                                   V15 S04
                                     54, 55        185/55R15    A12
                                     54, 55        195/50R15    A01 A12 K1a K8c
             Opel Karl Rocks         54, 55        165/60R15    A91 M+S                               A19 A58 A99
§ 22 52575




             D-A                     54, 55        175/55R15    A12 M+S                               Flh KMV S04
             e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R15    A12 M+S
                                     54, 55        185/55R15    A12
                                     54, 55        195/50R15    A01 A12 K6w K8c
             Opel Meriva-A           51-92         185/60R15    T84 T88                               A12 A19 A99
             X01Monocab              51-92         195/55R15    T85 T89                               S03
             e1*2001/116*0215*..     51-92         195/60R15
                                     51-92         205/50R15    T85 T86
                                     51-92         205/55R15


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52575




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 5 von 7
             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
§ 22 52575




             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7
             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 52575




             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. März 2019 in Lambsheim statt.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 7 von 7
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. März 2019
§ 22 52575




             Laux                                                                00315884.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim