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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX20
             Typ                             OX20 6015
             Radgröße                        6.0Jx15 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X2           OX20 6015 X2 / Ø63,4 - Ø60,1          4/100/60,1          45         600    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52575
             Herstellerzeichen               OX-TUE
             Radtyp und Ausführung           OX20 6015 (s.o.)
             Radgröße                        6.0Jx15 H2
§ 22 52575




             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    100                       26                 RG.440
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    105                       26                 RG.440
             S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    110                       -                  RG.439
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                 RG.440

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Dacia
                                             Lada
                                             Nissan
                                             Renault

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Logan (I)       50-65         185/65R15    A33 T92                          A19 A58 A99
             FSD/USD, SD/SR        50-65         195/60R15    A91 T91                          S02
             N386;                 50-65         205/60R15    A12
             e2*2007/46*0030*..;
             e2*2007/46*0013*..
             - Pick-Up
             - geschl. Kasten
             Dacia Logan (I)       50-65         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Sth
             SD/SR                 50-77         185/65R15    A31                              S02
             e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
             0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
             0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
             e2*2007/46*0030*..;
             e2*2007/46*0013*..
             Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/65R15    A31                              A19 A99 Car
             SD/SR                 50-77         195/60R15    A12                              S02
             e2*2001/116*          50-77         205/55R15    A12
             0314*00-61;           50-77         205/60R15    A12
             0323*00-29;
§ 22 52575




             e2*2007/46*0030*..;
             e2*2007/46*0013*..
             - Kombi
             Dacia Sandero (I)     50-77         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Flh
             SD/SR                 50-77         185/65R15    A31                              S02
             e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
             0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
             0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Sandero (I)     50-77         185/65R15                                     A12 A19 A99
             Stepway               50-77         195/60R15                                     Flh KMV S02
             SD/SR                 50-77         205/55R15
             e2*2001/116*          50-77         205/60R15
             0314*00-61;
             0323*00-29
             Lada Vesta            78            185/60R15    A91                              A19 A58 A99
             GF                    78            185/65R15    A91                              Lim S04
             e1*2007/46*1695*..    78            195/60R15    A90
                                   78            205/55R15    A01 A12 K1a
                                   78            205/60R15    A01 A12 K1a
             Nissan Micra          48-81         175/60R15    R37                              A12 A19 A99
             K12                   48-81         175/65R15    R09                              Cbo Flh S01
             e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15    A01 K1c
                                   48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K25 K2c
             Nissan Micra          59, 72        165/65R15    A13                              A19 A99 Flh
             K13                   59, 72        175/55R15    A13 T77                          V15 S03
             e13*2007/46*1111*..   59, 72        175/60R15    A13
             incl. Facelift 2014   59, 72        185/55R15    A01 A12 K1a K1b
                                   59, 72        195/50R15    A01 A12 K1c
                                   59, 72        195/55R15    A01 A12 K1c K8c
                                   59, 72        205/50R15    A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan Micra             52, 66, 74   185/60R15    A33                                   A19 A58 A99
             K14                      52, 66, 74   185/65R15    A33                                   Flh S02
             e9*2007/46*6454*..       52, 66, 74   195/60R15    A91
                                      52, 66, 74   205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                      52, 66, 74   205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
             Nissan Note              50-85        175/65R15    A11                                   A19 A99 S01
             E11                      50-85        185/65R15    A31
             e11*2001/116*0268*.
             Nissan Note              59, 66, 72   185/65R15    A91                                   A19 A58 A99
             E12                      59, 66, 72   195/60R15    A90                                   S03
             e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72   205/55R15    A12
             Renault Clio (III)       48-102       175/65R15    A11 R37                               A19 A99 B03
             R                        48-102       185/60R15    A31                                   Car Flh R1S
             e2*2001/116*0327*..;     48-102       195/55R15    A12                                   RC3 S01
             e2*2007/46*0008*..       48-82        165/65R15    A11 R37
             Renault Clio (III)       48-102       175/65R15    A11 R37                               A19 A99 B03
             R                        48-102       185/60R15    A11                                   Car Flh R1B
             e2*2001/116*0327*..;     48-102       195/55R15    A31                                   RC3 S01
             e2*2007/46*0008*..
§ 22 52575




             Renault Clio (IV)        48-87        185/60R15    A11                                   A19 A58 A99
             R                        48-87        185/65R15    A11                                   B03 Car Flh
             e2*2001/116*             48-87        195/60R15    A33                                   RC4 S02
             0327*46-..;              48-87        205/55R15    A12
             e2*2007/46*0008*16-..    48-87        205/60R15    A12
             - incl. Facelift 2016
             Renault Modus            48-58        165/65R15    A11 R09 T81                           A19 A60 A99
             P                        48-76        175/60R15    A11 R37 T81                           S01
             e2*2001/116*0319*..;     48-82        175/65R15    A11 R09
             e2*2007/46*0007*..       48-82        175/65R15    A01 A11 G03
                                      48-82        185/55R15    A11 R37 T81 T82
                                      48-82        185/60R15    A11
                                      48-82        195/55R15    A12
             Renault ZOE              43 (57-68)   185/65R15    A33                                   A19 A58 A99
             AG                       43 (57-68)   195/60R15    A91                                   Flh S04
             e2*2007/46*0251*..       43 (57-68)   205/55R15    A12
             (22 - 41 kWh-Batterie)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 52575




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 8
             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
§ 22 52575




             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 6 von 8
             G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 52575




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 7 von 8
             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
             schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
             Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
             KR, oder SR).

             RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
             oder 7R; bzw. 4. bis 7. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= R00B oder R00K).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 52575




             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8
             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

             Nr.    1   175/55R15     195/50R15
             Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.    4   205/55R15     225/50R15
             Nr.    5   205/65R15     225/60R15
             Nr.    6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 52575




             Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 1. April 2019




             Laux                                                                    00315933.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim