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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX20
Typ                             OX20 6015
Radgröße                        6.0Jx15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X5           OX20 6015 X5 / Ø63,4 - Ø57,1          5/100/57,1          45         600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52575
Herstellerzeichen               OX-TUE
Radtyp und Ausführung           OX20 6015 (s.o.)
Radgröße                        6.0Jx15 H2
Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°    120                       28,3               RG.516

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1 Sportback      70-110        185/65R15    A11 M+S                          A19 A58 A99
GB                     70-110        195/60R15    A39 M+S                          B91 Flh KOV
e1*2007/46*1892*..     70-110        205/55R15    A12 M+S                          Z15 S01
                       70-110        205/60R15    A12 M+S
                       70-85         185/65R15    A11
                       70-85         195/60R15    A39
                       70-85         195/65R15    A12
                       70-85         205/55R15    A12
                       70-85         205/60R15    A12
Seat Ibiza             48-110        185/65R15    A11                              A19 A58 A99
KJ                     48-110        195/60R15    A90                              Flh S01
e9*2007/46*3134*..     48-110        195/65R15    A12
                       48-110        205/55R15    A12
                       48-110        205/60R15    A12
Seat Toledo            55-70         175/60R15    A33 R37 T81                      A19 A58 A99
NH                     55-70         175/65R15    A33 R37                          Lim V15 S01
e11*2007/46*           55-92         185/55R15    A90
0251*00-19;            55-92         185/60R15    A90
e11*2007/46*252*..;    55-92         195/55R15    A12
e8*2007/46*0321*..     55-92         205/50R15    A12
                       55-92         205/55R15    A12
Skoda Fabia            44-70         175/60R15    A33 R37                          A19 A58 A99
5J                     44-70         175/65R15    A33 R37                          Car Flh KOV
e11*2001/116*          44-92         185/55R15    A90                              S01
0291*43-55;            44-92         185/60R15    A90
e11*2007/46*           44-92         195/55R15    A12
0013*20-..             44-92         205/50R15    A12
e8*2007/46*0319*..     44-92         205/55R15    A12
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Fabia            48-110        185/65R15    A11                              A19 A58 A99
PJ                     48-110        195/60R15    A11                              Flh NoE NoP
e8*2018/858*00014*..   48-110        195/65R15    A12                              V15 S01
                       48-110        205/55R15    A12
                       48-110        205/60R15    A12
                       48-110        225/50R15    A01 A12 K2b R03
Skoda Rapid            55-70         175/60R15    A33 R37 T81                      A19 A58 A99
NH                     55-70         175/65R15    A33 R37                          Lim V15 S01
e11*2007/46*           55-92         185/55R15    A90
0250*00-20;            55-92         185/60R15    A90
e11*2007/46*0249*..;   55-92         195/55R15    A12
e8*2007/46*0320*..     55-92         205/50R15    A12
                       55-92         205/55R15    A12
Skoda Rapid            55-70         175/60R15    A33 R37 T81                      A19 A58 A99
Spaceback              55-70         175/65R15    A33 R37                          Flh V15 S01
NH                     55-92         185/55R15    A90
e11*2007/46*           55-92         185/60R15    A90
0250*00-20;            55-92         195/55R15    A12
e8*2007/46*0320*..     55-92         205/50R15    A12
                       55-92         205/55R15    A12


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo (VI)            48-110        185/65R15     A11                                   A19 A58 A99
AW                      48-110        195/60R15     A33                                   Flh S01
e1*2007/46*1783*..      48-110        195/65R15     A12
                        48-110        205/55R15     A12
                        48-110        205/60R15     A12


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Juni 2022




Laux                                                                00392561.DOC




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