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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX20
Typ                             OX20 6015
Radgröße                        6.0Jx15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X5           OX20 6015 X5 / Ø63,4 - Ø54,1          5/100/54,1             45       600     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52575
Herstellerzeichen               OX-TUE
Radtyp und Ausführung           OX20 6015 (s.o.)
Radgröße                        6.0Jx15 H2
Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                       -                    RG.510
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    105                       -                    RG.510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Lexus
                                Mazda
                                Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h            73             195/65R15     A33                                     A19 A58 A99
A10(a)                   73             205/60R15     A91                                     Flh Z15 S01
e11*2007/46*0150*..;
e6*2007/46*0334*..
Mazda 2 Hybrid           68             185/65R15     A91                                     A19 A58 A99
ZV                       68             195/60R15     A12                                     Flh NoE NoP
e6*2018/858*00149*..     68             205/55R15     A12                                     S02
Subaru Trezia            66, 73         185/60R15                                             A12 A19 A58
D1(a)                    66, 73         185/65R15                                             A99 S01
e11*2007/46*0021*..      66, 73         195/60R15
Toyota Prius (III)       73             195/65R15     A33                                     A19 A99 S01
XW3(a), XW3P             73             205/60R15     A12
e11*2001/116*0264*.
e11*2007/46*0015*..
Toyota Verso-S           66, 73         185/60R15                                             A12 A19 A58
XP12(a)                  66, 73         185/65R15                                             A99 S01
e11*2007/46*0020*..      66, 73         195/60R15
Toyota Yaris (IV)        53,68,92       185/65R15     A91                                     A19 A58 A99
XPA1F(EU,M/N), -         53,68,92       195/60R15     A91                                     Flh KOV LY5
/TGRE                    53,68,92       205/55R15     A12                                     NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..
Toyota Yaris (IV)        53,68,92       185/65R15     A91                                     A19 A58 A99
XPA1F(EU,M/N), -         53,68,92       195/60R15     A12                                     Flh KOV LY4
/TGRE                    53,68,92       205/55R15     A12                                     NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 3 von 4
Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                              Seite 4 von 4
LY4      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

LY5     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Z15      Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Juni 2022




Laux                                                                           00392560.DOC




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