GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr.44100160890,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX20 Typ OX20 6015 Radgröße 6.0Jx15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X5 OX20 6015 X5 / Ø63,4 - Ø57,1 5/100/57,1 45 600 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52575 Herstellerzeichen OX-TUE Radtyp und Ausführung OX20 6015 (s.o.) Radgröße 6.0Jx15 H2 § 22 52575 Einpresstiefe ET ... (s.o.) Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3 RG.516 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A1 Sportback 70, 85 185/65R15 A11 A19 A58 A99 GB 70, 85 195/60R15 A39 B91 Flh Z15 e1*2007/46*1892*.. 70, 85 195/65R15 A12 S01 70, 85 205/55R15 A12 70, 85 205/60R15 A12 70-110 185/65R15 A11 M+S 70-110 195/60R15 A39 M+S 70-110 205/55R15 A12 M+S 70-110 205/60R15 A12 M+S Seat Ibiza 48-110 185/65R15 A11 A19 A58 A99 KJ 48-110 195/60R15 A90 Flh S01 e9*2007/46*3134*.. 48-110 195/65R15 A12 48-110 205/55R15 A12 48-110 205/60R15 A12 Seat Toledo 55-70 175/60R15 A33 R37 T81 A19 A58 A99 NH 55-70 175/65R15 A33 R37 Lim V15 S01 e11*2007/46* 55-92 185/55R15 A90 0251*00-19; 55-92 185/60R15 A90 § 22 52575 e11*2007/46*252*..; 55-92 195/55R15 A12 e8*2007/46*0321*.. 55-92 205/50R15 A12 55-92 205/55R15 A12 Skoda Fabia 44-70 175/60R15 A33 R37 A19 A58 A99 5J 44-70 175/65R15 A33 R37 Car Flh S01 e11*2001/116* 44-92 185/55R15 A90 0291*43-55; 44-92 185/60R15 A90 e11*2007/46* 44-92 195/55R15 A12 0013*20-.. 44-92 205/50R15 A12 e8*2007/46*0319*.. 44-92 205/55R15 A12 ab MJ 2015 (6V) Skoda Rapid 55-70 175/60R15 A33 R37 T81 A19 A58 A99 NH 55-70 175/65R15 A33 R37 Lim V15 S01 e11*2007/46* 55-92 185/55R15 A90 0250*00-20; 55-92 185/60R15 A90 e11*2007/46*0249*..; 55-92 195/55R15 A12 e8*2007/46*0320*.. 55-92 205/50R15 A12 55-92 205/55R15 A12 Skoda Rapid 55-70 175/60R15 A33 R37 T81 A19 A58 A99 Spaceback 55-70 175/65R15 A33 R37 Flh V15 S01 NH 55-92 185/55R15 A90 e11*2007/46* 55-92 185/60R15 A90 0250*00-20; 55-92 195/55R15 A12 e8*2007/46*0320*.. 55-92 205/50R15 A12 55-92 205/55R15 A12 VW Polo (VI) 48-85 185/65R15 A11 A19 A58 A99 AW 48-85 195/60R15 A33 Flh S01 e1*2007/46*1783*.. 48-85 195/65R15 A12 48-85 205/55R15 A12 48-85 205/60R15 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% § 22 52575 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 5 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. § 22 52575 B91 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 5 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2019 in Lambsheim statt. § 22 52575 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 1. April 2019 Laux 00315939.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim