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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX20
Typ                             OX20 6015
Radgröße                        6.0Jx15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X5           OX20 6015 X5 / Ø63,4 - Ø54,1          5/100/54,1             45       600     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52575
Herstellerzeichen               OX-TUE
Radtyp und Ausführung           OX20 6015 (s.o.)
Radgröße                        6.0Jx15 H2
Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                       -                    RG.510
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    105                       -                    RG.510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Lexus
                                Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h           73            195/65R15       A33                                 A19 A58 A99
A10(a)                  73            205/60R15       A91                                 Flh Z15 S01
e11*2007/46*0150*..;
e6*2007/46*0334*..
Subaru Trezia           66, 73        185/60R15                                           A12 A19 A58
D1(a)                   66, 73        185/65R15                                           A99 S01
e11*2007/46*0021*..     66, 73        195/60R15
Toyota Prius (III)      73            195/65R15       A33                                 A19 A99 S01
XW3(a), XW3P            73            205/60R15       A12
e11*2001/116*0264*.
e11*2007/46*0015*..
Toyota Verso-S          66, 73        185/60R15                                           A12 A19 A58
XP12(a)                 66, 73        185/65R15                                           A99 S01
e11*2007/46*0020*..     66, 73        195/60R15
Toyota Yaris (IV)       53,68,92      185/65R15       A91                                 A19 A58 A99
XPA1F(EU,M), -          53,68,92      195/60R15       A91                                 Flh KOV LY5
/TGRE                   53,68,92      205/55R15       A12                                 NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..
Toyota Yaris (IV)       53,68,92      185/65R15       A91                                 A19 A58 A99
XPA1F(EU,M), -          53,68,92      195/60R15       A12                                 Flh KOV LY4
/TGRE                   53,68,92      205/55R15       A12                                 NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..

Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V       W         Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -       95%       100%
260 km/h               -       90%       100%
270 km/h               -       85%       100%
280 km/h               -       -         95%
290 km/h               -       -         90%
300 km/h               -       -         85%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52575 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55007619 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ OX20 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4
NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Februar 2021




Laux                                                                    00359695.DOC




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