Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 10

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX20
                             Typ                             OX20 6516
                             Radgröße                        6.5Jx16 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             X2           OX20 6516 X2 / Ø63,4 - Ø60,1          4/100/60,1          45         620    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52574
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               OX-TUE
                             Radtyp und Ausführung           OX20 6516 (s.o.)
                             Radgröße                        6.5Jx16 H2
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    100                       26                 RG.440
                             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    105                       26                 RG.440
                             S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    110                       -                  RG.439
                             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                 RG.440

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Dacia
                                                             Lada
                                                             Nissan
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 10

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Logan (I)       50-65         195/55R16    T91                              A12 A19 A58
                             FSD/USD, SD/SR        50-65         205/50R16    T91                              A99 S02
                             N386;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             - Pick-Up
                             - geschl. Kasten
                             Dacia Logan (I)       50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
                             SD/SR                 50-77         195/50R16                                     Sth S02
                             e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/55R16    T87                              A12 A19 A99
                             SD/SR                 50-77         195/50R16    T88                              Car S02
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                             0314*00-61;           50-77         205/50R16
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             - Kombi
                             Dacia Sandero (I)     50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
                             SD/SR                 50-77         195/50R16                                     Flh S02
                             e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Sandero (I)     50-77         195/55R16                                     A12 A19 A99
                             Stepway                                                                           Flh KMV S02
                             SD/SR
                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29
                             Lada Vesta            75,78         185/55R16    A90                              A19 A58 A99
                             GF                    75,78         185/60R16    A01 A12 G01                      B67 Car KOV
                             e1*2007/46*1695*..    75,78         195/50R16    A01 A12 K1a                      Lim S04
                                                   75,78         195/55R16    A01 A12 K1a
                             Nissan Micra (III)    48-81         185/50R16    K1c K2c K42                      A01 A12 A19
                             K12                   48-81         195/45R16    K1c K2c K42                      A99 Cbo Flh
                             e11*2001/116*0195*.                                                               S01




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 10
                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Nissan Micra (IV)     59, 72        185/50R16    K1a K1b                             A01 A12 A19
                             K13                   59, 72        185/55R16    G03 K1a K1b                         A99 Flh V16
                             e13*2007/46*1111*..   59, 72        195/45R16    K1a K1b                             S03
                             incl. Facelift 2014   59, 72        195/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                                                   59, 72        205/45R16    K1c
                                                   59, 72        205/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8m
                             Nissan Micra (V)      52, 66, 74    185/55R16    A91                                 A19 A58 A99
                             K14                   52, 66, 74    195/50R16    A90                                 Flh S02
                             e9*2007/46*6454*..    52, 66, 74    195/55R16    A90
                                                   52, 66, 74    205/50R16    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                                   52, 66, 74    215/50R16    A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                                   52-86         185/55R16    A91 M+S
                                                   52-86         195/50R16    A90 M+S
                                                   52-86         195/55R16    A90 M+S
                                                   52-86         205/50R16    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                                                   52-86         215/50R16    A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h M+S
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             Nissan Note           50-85         185/55R16    A31                                 A19 A99 S01
                             E11                   50-85         195/50R16    A12
                             e11*2001/116*0268*. 50-85           195/55R16    A12
                             Nissan Note           59, 66, 72    185/55R16    A91                                 A19 A58 A99
                             E12                   59, 66, 72    195/50R16    A12                                 S03
                             e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72    195/55R16    A12
                                                   59, 66, 72    205/50R16    A12
                             Renault Clio (III)    48, 53-58     185/55R16    A12                                 A19 A99 Car
                             R                     48-102        195/50R16    A12                                 Flh R1S RC3
                             e2*2001/116*0327*..; 48-102         205/45R16    A12                                 S01
                             e2*2007/46*0008*..    48-102        205/50R16    A12 X30
                                                   48-102        205/50R16    A01 A12 G77
                                                   50,63-102     185/55R16    A31
                             Renault Clio (IV)     48-87         185/55R16    A11 B03                             A19 A58 A99
                             R                     48-87         185/60R16    A11 B03                             Car Flh RC4
                             e2*2001/116*          48-88         195/50R16    A90                                 S02
                             0327*46-..;           48-88         195/55R16    A90
                             e2*2007/46*0008*16-.. 48-88         205/50R16    A12
                             - incl. Facelift 2016
                             Renault Megane (II)   60-120        205/55R16    A63                                 A19 A99 B03
                             M                     60-120        225/50R16    A12                                 Flh V16 S01
                             e2*98/14*0272*..      60-96         195/60R16    A13 R37
                             Renault Megane (II)   76-120        205/55R16    A63                                 A19 A99 B03
                             Cabrio                76-120        225/50R16    A12                                 Cbo Cpe V16
                             M                     76-96         195/60R16    A13 R37                             S01
                             e2*98/14*0272*..
                             - Cabrio/Coupé
                             Renault Megane (II)   60-96         195/60R16    A13 R37                             A19 A99 B03
                             Grandtour             60-99         205/55R16    A63                                 Car V16 S01
                             M                     60-99         225/50R16    A12
                             e2*98/14*0272*..
                             Renault Megane (II)   60-96         195/60R16    A13 R37                             A19 A99 B03
                             Stufenheck            60-99         205/55R16    A63                                 Sth V16 S01
                             M                     60-99         225/50R16    A12
                             e2*98/14*0272*..

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 10
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Renault Modus            48-76         185/50R16   A11 R37 T81                           A19 A60 A99
                             P                        48-82         185/55R16   A11 X75                               S01
                             e2*2001/116*0319*..;     48-82         185/55R16   A01 A11 G77
                             e2*2007/46*0007*..       48-82         195/45R16   A11 T80 T84
                                                      48-82         195/50R16   A12
                                                      48-82         205/45R16   A12
                             Renault Scenic (II)      60-120        205/55R16   A13 R37 T91 T94 124                   A19 A60 A99
                             JM                       60-120        215/55R16   A12 T92 T93 124                       B03 S01
                             e2*2001/116*0274*..      74-120        205/60R16   A13 R09 T91 T92 124
                             - Scenic / Gr. Scenic
                             Renault Twingo RS        98            195/45R16   M+S                                   A12 A19 A99
                             N                        98            205/45R16   M+S                                   S02
                             e2*2001/116*0359*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Renault Wind             74, 75, 98    195/45R16   M+S                                   A12 A19 A99
                             N                        74, 75, 98    205/45R16   M+S                                   Cbo S02
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             e2*2001/116*
                             0359*14-..
                             Renault ZOE (I)          43            185/55R16   A33 T87                               A19 A58 A99
                             AG                       43, 53        195/50R16   A90 T88                               Flh S04
                             e2*2007/46*0251*..;      43, 53        195/55R16   A90 T87 T91
                             e2*2007/46*0681*..
                             (22 - 41 kWh-Batterie)

                             Allgemeine Hinweise
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V      W        Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%    100% 100%
                             230 km/h                 94%    100% 100%
                             240 km/h                 91%    100% 100%
                             250 km/h                 -      95%      100%
                             260 km/h                 -      90%      100%
                             270 km/h                 -      85%      100%
                             280 km/h                 -      -        95%
                             290 km/h                 -      -        90%
                             300 km/h                 -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 10

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 6 von 10
                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 7 von 10
                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 10
                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                             Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                             KR, oder SR).

                             RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 9 von 10
                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Februar 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 10 von 10

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 3. Februar 2020
§ 22 52574, Erweiterung 02




                             Laux                                                                00336652.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim