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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX20
Typ                             OX20 6516
Radgröße                        6.5Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
X2           OX20 6516 X2 / Ø63,4 - Ø60,1         4/100/60,1           45          620    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52574
Herstellerzeichen               OX-TUE
Radtyp und Ausführung           OX20 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    100                       26                  RG.440
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    105                       26                  RG.440
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    110                       -                   RG.439
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                  RG.440

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)        50-65         195/55R16    T91                              A12 A19 A58
FSD/USD, SD/SR         50-65         205/50R16    T91                              A99 S02
N386;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan (I)        50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
SD/SR                  50-77         195/50R16                                     Sth S02
e2*2001/116*           50-77         195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/55R16    T87                              A12 A19 A99
SD/SR                  50-77         195/50R16    T88                              Car S02
e2*2001/116*           50-77         195/55R16
0314*00-61;            50-77         205/50R16
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)      50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
SD/SR                  50-77         195/50R16                                     Flh S02
e2*2001/116*           50-77         195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (III)    49-74         185/55R16    A11                              A19 A58 A99
DJF                    49-74         195/50R16    A11                              Flh KOV NoE
e19*2007/46*0026*..    49-74         195/55R16    A11                              NoP S02
                       49-74         205/50R16    A90
Dacia Sandero          50-77         195/55R16                                     A12 A19 A99
Stepway (I)                                                                        Flh KMV S02
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero          67, 74        205/55R16    A91                              A19 A58 A99
Stepway (III)          67, 74        205/60R16    A91                              Flh KMV V16
DJF                    67, 74        215/55R16    A01 A12 K4h K6w                  S02
e19*2007/46*0026*..    67, 74        225/50R16    A01 A12 K2b K4h K6w K8j
                       67, 74        225/55R16    A01 A12 K2b K4h K6w K8j
Lada Vesta             75,78         185/55R16    A90                              A19 A58 A99
GF                     75,78         185/60R16    A01 A12 G01                      B67 Car KOV
e1*2007/46*1695*..     75,78         195/50R16    A01 A12 K1a                      Lim S04
                       75,78         195/55R16    A01 A12 K1a
Nissan Micra (III)     48-81         185/50R16    K1c K2c K42                      A01 A12 A19
K12                    48-81         195/45R16    K1c K2c K42                      A99 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                                S01

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra (IV)     59, 72         185/50R16    K1a K1b                           A01 A12 A19
K13                   59, 72         185/55R16    G03 K1a K1b                       A99 Flh V16
e13*2007/46*1111*..   59, 72         195/45R16    K1a K1b                           S03
incl. Facelift 2014   59, 72         195/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                      59, 72         205/45R16    K1c
                      59, 72         205/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8m
Nissan Micra (V)      52, 66, 74     185/55R16    A91                               A19 A58 A99
K14                   52, 66, 74     195/50R16    A90                               Flh S02
e9*2007/46*6454*..    52, 66, 74     195/55R16    A90
                      52, 66, 74     205/50R16    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                      52, 66, 74     215/50R16    A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                      52-86          185/55R16    A91 M+S
                      52-86          195/50R16    A90 M+S
                      52-86          195/55R16    A90 M+S
                      52-86          205/50R16    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                      52-86          215/50R16    A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h M+S
Nissan Note           50-85          185/55R16    A31                               A19 A99 S01
E11                   50-85          195/50R16    A12
e11*2001/116*0268*. 50-85            195/55R16    A12
Nissan Note           59, 66, 72     185/55R16    A91                               A19 A58 A99
E12                   59, 66, 72     195/50R16    A12                               S03
e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72     195/55R16    A12
                      59, 66, 72     205/50R16    A12
Renault Clio (III)    48, 53-58      185/55R16    A12                               A19 A99 Car
R                     48-102         195/50R16    A12                               Flh R1S RC3
e2*2001/116*0327*..; 48-102          205/45R16    A12                               S01
e2*2007/46*0008*..    48-102         205/50R16    A12 X30
                      48-102         205/50R16    A01 A12 G77
                      50,63-102      185/55R16    A31
Renault Clio (IV)     48-87          185/55R16    A11 B03                           A19 A58 A99
R                     48-87          185/60R16    A11 B03                           Car Flh RC4
e2*2001/116*          48-88          195/50R16    A90                               S02
0327*46-..;           48-88          195/55R16    A90
e2*2007/46*0008*16-.. 48-88          205/50R16    A12
- incl. Facelift 2016
Renault Megane (II)   60-120         205/55R16    A63                               A19 A99 B03
M                     60-120         225/50R16    A12                               Flh V16 S01
e2*98/14*0272*..      60-96          195/60R16    A13 R37
Renault Megane (II)   76-120         205/55R16    A63                               A19 A99 B03
Cabrio                76-120         225/50R16    A12                               Cbo Cpe V16
M                     76-96          195/60R16    A13 R37                           S01
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé
Renault Megane (II)   60-96          195/60R16    A13 R37                           A19 A99 B03
Grandtour             60-99          205/55R16    A63                               Car V16 S01
M                     60-99          225/50R16    A12
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)   60-96          195/60R16    A13 R37                           A19 A99 B03
Stufenheck            60-99          205/55R16    A63                               Sth V16 S01
M                     60-99          225/50R16    A12
e2*98/14*0272*..

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Modus           48-76         185/50R16     A11 R37 T81                           A19 A60 A99
P                       48-82         185/55R16     A11 X75                               S01
e2*2001/116*0319*..;    48-82         185/55R16     A01 A11 G77
e2*2007/46*0007*..      48-82         195/45R16     A11 T80 T84
                        48-82         195/50R16     A12
                        48-82         205/45R16     A12
Renault Scenic (II)     60-120        205/55R16     A13 R37 T91 T94 124                   A19 A60 A99
JM                      60-120        215/55R16     A12 T92 T93 124                       B03 S01
e2*2001/116*0274*..     74-120        205/60R16     A13 R09 T91 T92 124
- Scenic / Gr. Scenic
Renault Twingo RS       98            195/45R16     M+S                                   A12 A19 A99
N                       98            205/45R16     M+S                                   S02
e2*2001/116*0359*..
- incl. Facelift 2012
Renault Wind            74, 75, 98    195/45R16     M+S                                   A12 A19 A99
N                       74, 75, 98    205/45R16     M+S                                   Cbo S02
e2*2001/116*
0359*14-..
Renault ZOE (I)         43            185/55R16     A33 T87                               A19 A58 A99
AG                      43, 53        195/50R16     A90 T88                               Flh S04
e2*2007/46*             43, 53        195/55R16     A90 T87 T91
0251*00-16;
0681*00-04

Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 6 von 10

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 7 von 10
G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 10


K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10


Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 10 von 10
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   185/50R16     205/45R16
Nr.    2   195/40R16     215/35R16
Nr.    3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.    4   195/50R16     215/45R16
Nr.    5   205/45R16     225/40R16
Nr.    6   205/50R16     225/45R16
Nr.    7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.    8   205/60R16     225/55R16
Nr.    9   215/40R16     225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. März 2021




Laux                                                                   00364185.DOC



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