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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX20
               Typ                             OX20 6516
               Radgröße                        6.5Jx16 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               X5           OX20 6516 X5 / Ø63,4 - Ø54,1          5/100/54,1             45       620     2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52574
               Herstellerzeichen               OX-TUE
               Radtyp und Ausführung           OX20 6516 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx16 H2
§22 52574*03




               Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                       -                    RG.510
               S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    105                       -                    RG.510

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Lexus
                                               Subaru
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus CT 200h          73            195/55R16     A91 R37                               A19 A58 A99
               A10(a)                 73            195/60R16     A90 R37                               Flh S01
               e11*2007/46*0150*..;   73            205/55R16     A63
               e6*2007/46*0334*..
               Subaru Trezia          66, 73        185/55R16                                           A12 A19 A58
               D1(a)                  66, 73        185/60R16                                           A99 S01
               e11*2007/46*0021*..    66, 73        195/55R16
               Toyota Avensis         81-120        205/55R16     A13                                   A19 A99 Car
               T25                    81-120        215/50R16     A12                                   Flh Sth S01
               e11*2001/116*0196*.
               Toyota Prius (II)      57            195/55R16                                           A12 A19 A99
               HW2                                                                                      S01
               e11*2001/116*0200*.
               Toyota Prius (III)     73            195/55R16     A33                                   A19 A99 S01
               XW3(a), XW3P           73            195/60R16     A33
               e11*2001/116*0264*.    73            205/55R16     A12
               e11*2007/46*0015*..
               Toyota Prius (IV)      72            195/55R16     A31                                   A19 A58 A99
§22 52574*03




               XW5(EU,M), -/TMG       72            195/60R16     A12                                   Flh S01
               e11*2007/46*2971*..;   72            205/55R16     A31
               e13*2007/46*1931*..;   72            215/50R16     A12
               e6*2007/46*0339*..
               Toyota Verso-S         66, 73        185/55R16                                           A12 A19 A58
               XP12(a)                66, 73        185/60R16                                           A99 S01
               e11*2007/46*0020*..    66, 73        195/55R16
               Toyota Yaris (IV)      68, 92        185/55R16     A91 R37                               A19 A58 A99
               XPA1F(EU,M), -         68, 92        195/55R16     A91                                   BT4 Flh KOV
               /TGRE                  68, 92        205/50R16     A12                                   NoE NoP S02
               e6*2007/46*0437*..;
               e13*2007/46*2342*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52574*03




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 5
               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BT4    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282 mm an Achse 1.

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 52574*03




               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

               NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52574 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55007719 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ OX20 6516
               Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 5

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 8. Oktober 2020




               Laux                                                                00353134.DOC
§22 52574*03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim