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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                               Rathausstraße 52-58
                                               56203 Höhr - Grenzhausen
                                               QM Nr.44100..-001,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX20
               Typ                             OX20 7518
               Radgröße                        7.5Jx18 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress-   Rad-     Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe       last     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               Y1           OX20 7518 Y1 / Ø67 - Ø60,1            5/108/60,1           45          750      2360

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52577
               Herstellerzeichen               OX-TUE
               Radtyp und Ausführung           OX20 7518 (s.o.)
               Radgröße                        7.5Jx18 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 52577*08




               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)        Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                     26                      RG.549
               S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                     26                      RG.549

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz
                                               Renault

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               MB Citan (I)           55-85         205/45R18     T86 T90                               A12 A19 A58
               X                      55-85         225/40R18     A01 K4c T88 T92                       A99 V18 Y14
               e2*2007/46*0129*..;                                                                      S02
               e2*2007/46*0130*..
               Renault Kangoo (II)    55-85         205/45R18     T90                                   A12 A19 A58
               W                      55-85         215/40R18     A01 K78 T89                           A99 Y14 S02
               e2*2001/116*0364*..    55-85         215/45R18     A01 G70 K78
                                      55-85         225/40R18     A01 K78 T88 T89 T91
               Renault Kangoo (II)    66,76,78      205/45R18     T90                                   A12 A19 A58
               BeBop                  66,76,78      215/40R18     A01 K78 T89                           A99 S02
               W                      66,76,78      215/45R18     A01 K78
               e2*2001/116*0364*..    66,76,78      225/40R18     A01 K78 T89 T91
               Renault Kangoo         50-85         205/45R18     T86 T90                               A12 A19 A58
               (II)/Rapid             50-85         215/40R18     A01 K78 T85 T89                       A99 Y14 S02
               W, FW                  50-85         215/45R18     A01 G70 K78 T89 T93
               N196,                  50-85         225/40R18     A01 K78 T88 T89 T91 T92
               e2*2007/46*0006*..
               Renault Laguna         66-152        225/40R18     K1a K2b T88 T89 T91                   A01 A12 A19
§22 52577*08




               G                                                                                        A99 B02 Car
               e2*98/14*0206*..                                                                         Lim S02
               Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A19 A99
               M                      110           225/40R18                                           Flh S01
               e2*98/14*0272*..
               Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A19 A99
               M                      110           225/40R18                                           Cbo Cpe S01
               e2*98/14*0272*..
               - Cabrio/Coupé
               Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A19 A99
               Grandtour              110           225/40R18                                           Car S01
               M
               e2*98/14*0272*..
               Renault VelSatis       78-177        235/45R18     A11 R37 T92 T94                       A19 A99 S02
               J                      78-177        245/45R18     A01 A12 K1a K2b
               e2*98/14*0263*..
               - bis MJ 2002
               - mit Radschrauben
               M12x1,5


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 52577*08




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7
               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
§22 52577*08




               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4c     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Kunststoffeinsätze
               an den Radhausinnenwänden zu entfernen. Die Kunststoffeinsätze sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
               Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
               zu befestigen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 52577*08




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7
               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18     225/35R18
               Nr. 2    205/45R18     225/40R18
               Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18     235/50R18
               Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18     255/35R18
               Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18     275/45R18
               Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§22 52577*08




               Nr. 19   255/50R18     285/45R18
               Nr. 20   255/55R18     285/50R18
               Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y14     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. März 2024




               Laux                                                                00424310.DOC
§22 52577*08




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