Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX20
             Typ                             OX20 7518
             Radgröße                        7.5Jx18 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             B3           OX20 7518 B3 / ohne Ring              5/112/66,6         45        750    2360

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52577
             Herstellerzeichen               OX-TUE
             Radtyp und Ausführung           OX20 7518 (s.o.)
             Radgröße                        7.5Jx18 H2
§ 22 52577




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                    27,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW
                                             Mini/BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 225xe Active        100         205/45R18    T90                              A12 A19 A56
             Tourer Hybrid           100         215/45R18    A01 K2b                          A99 Flh S01
             UKL-L, F2AT             100         225/40R18    A01 K2b T92
             e1*2007/46*             100         225/45R18    A01 K2b
             0371*21-..;             100         235/45R18    A01 K1a K2a K2b
             e1*2007/46*1675*..
             BMW 2er Active Tourer   70-170      205/45R18    T86 T90                          A12 A19 A57
             UKL-L, F2AT             70-170      215/45R18    A01 K2b                          A99 Flh V00
             e1*2007/46*             70-170      225/40R18    A01 K2b                          V18 S01
             0371*13-..;             70-170      225/45R18    A01 K2b
             e1*2007/46*1675*..      70-170      235/45R18    A01 K1a K2a K2b
             BMW 2er Gran Tourer     70-141      205/45R18    T86 T90                          A12 A19 A57
             UKL-L, F2GT             70-141      215/45R18    A01 K2b T89 T93                  A99 V00 V18
             e1*2007/46*             70-141      225/40R18    A01 K2b T88 T92                  Ver S01
             0371*18-..;             70-141      225/45R18    A01 K2b
             e1*2007/46*1677*..      70-141      235/45R18    A01 K1a K2a K2b
             BMW X1                  85-170      205/55R18    A33 M+S                          A19 A57 A99
             UKL-L, F1X              85-170      215/50R18    A01 A12 K2b M+S                  S01
             e1*2007/46*
§ 22 52577




                                     85-170      225/50R18    A01 A12 K2b
             0371*19-..;             85-170      235/45R18    A01 A12 K2b
             e1*2007/46*1676*..      85-170      235/50R18    A01 A12 G01 K2b
                                     85-170      245/45R18    A01 A12 K2b
             BMW X2                  100-170     205/55R18    A33 M+S                          A19 A57 A99
             F2X                     100-170     215/50R18    A01 A12 K2b M+S                  S01
             e1*2007/46*1824*..      100-170     225/50R18    A01 A12 K2b
                                     100-170     235/45R18    A01 A12 K2b
                                     100-170     235/50R18    A01 A12 K2b
                                     100-170     245/45R18    A01 A12 K2b
             Mini Clubman            75-110      205/45R18    A58 T86 T90                      A12 A19 A99
             One/Cooper ,/D,/S       75-110      215/40R18    A01 A58 K2b T85 T89              Car S01
             UKL-L, FMK              75-110      215/45R18    A01 A58 K2b
             e1*2007/46*             75-155      215/40R18    A01 A57 K2b M+S T85 T89
             0371*19-..,             75-155      215/45R18    A01 A57 K2b M+S
             e1*2007/46*1683*..      75-155      225/40R18    A01 A57 K2b
             Mini Countryman         75-110      215/50R18    K2b                              A01 A12 A19
             FMX                     75-155      215/50R18    K2b M+S                          A57 A99 KMV
             e1*2007/46*1682*..      75-155      225/50R18    K2b                              S01
                                     75-155      235/45R18    K2b
                                     75-155      245/45R18    K2b
             Mini Countryman SE      100         215/50R18    K2b M+S                          A01 A12 A19
             FMX                     100         225/50R18    K2b                              A56 A99 KMV
             e1*2007/46*1682*..      100         235/45R18    K2b                              S01
             - Hybrid                100         245/45R18    K2b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One/Cooper ,/D, /S   55-155        205/35R18   K1a K1b K2b K4i K6w T81              A01 A12 A19
             UKL-L, FML2, FML4,        55-155        205/40R18   K1a K1b K2b K4i K6w T82 T86          A58 A99 Cbo
             FMCA                      55-155        215/35R18   K1a K1b K2b K4i K6w T84              Flh S01
             e1*2007/46*               55-155        215/40R18   G01 K1a K1b K2b K4i K6w
             0371*10-..,
             e1*2007/46*1678*..,
             e1*2007/46*1679*..,
             e1*2007/46*1680*..,
             - 3/5-Türer / Cabrio

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 52577




             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
             210 km/h                  100% 100% 100%
             220 km/h                  97%    100% 100%
             230 km/h                  94%    100% 100%
             240 km/h                  91%    100% 100%
             250 km/h                  -      95%      100%
             260 km/h                  -      90%      100%
             270 km/h                  -      85%      100%
             280 km/h                  -      -        95%
             290 km/h                  -      -        90%
             300 km/h                  -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 52577




             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 52577




             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 7
             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52577




             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   205/40R18     225/35R18
             Nr.   2   205/45R18     225/40R18
             Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr.   5   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr.   6   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr.   7   225/50R18     245/45R18, 255/45R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 10. April 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52577 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18 H2 Typ OX20 7518
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 10. April 2019
§ 22 52577




             Laux                                                                00317033.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim