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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX11
Typ                             OX11 6016
Radgröße                        6.0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
N4           OX11 6016 N4 / ohne Ring              5/114,3/66,1        50          825    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54504
Herstellerzeichen               OX
Radtyp und Ausführung           OX11 6016 (s.o.)
Radgröße                        6.0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Schraube M14x1,5           Kegel 60°     145                     28,3                 RG.560F
S02   Serienschraube M14x1,5 Kegel 60°         160                     27,5                 -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Nissan
                                Opel
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung          kW-       Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                Bereich                Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Talento                66-107    205/65R16C   A33 R09 165                           A19 A58 A99
FJL, FFL                    66-125    215/60R16C   A12 165                               S02
e2*2007/46*0496*...;        66-125    215/65R16    A12 T02 165
e2*2007/46*0497*..          66-125    215/65R16C   A63 165
- geschl. Aufbau
Nissan NV300 /              66-107    205/65R16C   A33 R09 165                           A19 A58 A99
Primastar                   66-125    215/60R16C   A12 165                               S02
4, J4                       66-125    215/65R16    A12 T02 165
e2*2007/46*0037*11-..;      66-125    215/65R16C   A63 165
e2*98/14*0271*35-..
- geschl. Aufbau
- incl. Facelift 2021
Opel Vivaro-B               66-107    205/65R16C   A33 R09 165                           A19 A58 A99
X83, F7                     66-107    215/60R16C   A12 165                               S02
e1*98/14*0170*30-..;        66-107    215/65R16    A12 T02 165
e1*2007/46*0575*12-..       66-107    215/65R16C   A63 165
- geschl. Aufbau
(FIN: WOL.7...; WOV.7...)
Renault Latitude            81,103    215/55R16    A13                                   A19 A99 B03
T                           81,103    215/60R16    A12                                   Lim S01
e2*2001/116*0363*..         81,103    225/55R16    A12
Renault Trafic (III)        66-107    205/65R16C   A33 R09 165                           A19 A58 A99
JL, L                       66-125    215/60R16C   A12 165                               S02
e2*98/14*0213*48-..;        66-125    215/65R16    A12 T02 165
e2*2007/46*0014*21-..       66-125    215/65R16C   A63 165
- geschl. Aufbau
(FIN: ?????L...)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Februar 2023




Laux                                                                 00403556.DOC




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