GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016 Hersteller Best4Tires GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Best4Tires GmbH Rathausstraße 52-58 56203 Höhr - Grenzhausen QM Nr.44100..-001,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX11 Typ OX11 6016 Radgröße 6.0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) C5 OX11 6016 C5 / ohne Ring 5/130/78,1 68 1250 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54504 Herstellerzeichen OX Radtyp und Ausführung OX11 6016 (s.o.) Radgröße 6.0Jx16H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M16x1,5 Kegel 60° 180 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Fiat Opel Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016 Hersteller Best4Tires GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen Jumper (III) - 74-132 215/75R16C R09 T13 T16 250 A13 A19 A58 /Heavy 74-132 225/75R16C R09 T16 T18 250 A99 B02 BA2 Y, 250L 74-132 225/75R16C A01 G03 T16 T18 250 KMV NoE S01 e3*2001/116*0234*..; e3*2007/46*0046*..; e3*2007/46*0051*..; L773 - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Citroen Jumper (III) - 74-132 215/75R16C R09 T13 T16 250 A13 A19 A58 /Heavy 74-132 225/75R16C R09 T16 T18 250 A99 B02 BA2 Y, 250L 74-132 225/75R16C A01 G03 T16 T18 250 KOV NoE S01 e3*2001/116*0234*..; e3*2007/46*0046*..; e3*2007/46*0051*..; L773 - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Fiat Ducato (III) -/Maxi 74-132 215/75R16C R09 T13 T16 250 A13 A19 A58 250, 250L 74-132 225/75R16C R09 250 A99 B02 BA2 e3*2001/116*0232*..; 74-132 225/75R16C A01 G03 250 KMV NoE S01 e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Fiat Ducato (III) -/Maxi 74-132 215/75R16C R09 T13 T16 250 A13 A19 A58 250, 250L 74-132 225/75R16C R09 250 A99 B02 BA2 e3*2001/116*0232*..; 74-132 225/75R16C A01 G03 250 KOV NoE S01 e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Opel Movano-C 88-121 215/75R16C R09 T16 A13 A19 A58 (Heavy) 88-121 225/75R16C A99 B02 BA2 Y KMV NoE S01 e3*2007/46*0045*22-..; e3*2007/46*0050*24-.. - "verstärkt/Heavy" - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016 Hersteller Best4Tires GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Movano-C 88-121 215/75R16C R09 T16 A13 A19 A58 (Heavy) 88-121 225/75R16C A99 B02 BA2 Y KOV NoE S01 e3*2007/46*0045*22-..; e3*2007/46*0050*24-.. - "verstärkt/Heavy" - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen Peugeot Boxer (III) - 74-132 215/75R16C R09 T16 250 A13 A19 A58 /Heavy 74-132 225/75R16C R09 250 A99 B02 BA2 Y, 250, 250L 74-132 225/75R16C A01 G03 250 KMV NoE S01 e3*2001/116*0233*..; e3*2007/46*0045*..; e3*2007/46*0050*..; L772 - geschl. Aufbau - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Peugeot Boxer (III) - 74-132 215/75R16C R09 T16 250 A13 A19 A58 /Heavy 74-132 225/75R16C R09 250 A99 B02 BA2 Y, 250, 250L 74-132 225/75R16C A01 G03 250 KOV NoE S01 e3*2001/116*0233*..; e3*2007/46*0045*..; e3*2007/46*0050*..; L772 - geschl. Aufbau - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2013 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016 Hersteller Best4Tires GmbH Seite 4 von 6 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 250 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016 Hersteller Best4Tires GmbH Seite 5 von 6 A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. BA2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T13 Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T16 Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T18 Reifen (LI 118) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2640 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2023 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54504 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55056422 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx16H2 Typ OX11 6016 Hersteller Best4Tires GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. Februar 2023 Laux 00403558.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim