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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX11
             Typ                             OX11 6516
             Radgröße                        6.5J x 16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             DBT          OX11 6516 DBT / ohne Ring             5/112/66,6          52        1000    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51642
             Herstellerzeichen               OX-T
             Radtyp und Ausführung           OX11 6516 (s.o.)
             Radgröße                        6.5J x 16H2
§ 22 51642




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.            Art der            Bund     Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
             S02        Serienschraube        Kugel                130                   27                -
                           M14x1,5           d=28 mm
             S03        Serienschraube        Kugel                180                   27                -
                           M14x1,5           d=28 mm
             S04       Schraube M14x1,5       Kugel                160                   27           RG.S010
                                             d=28 mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             A-Klasse                66-135         215/55R16    A12                            A19 A57 A99
             176, 245G               66-135         225/50R16    A12                            Flh V00 V16
             e1*2007/46*0928*..;                                                                X78 S02
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             B-Klasse                66-135         215/55R16    A12                            A19 A57 A99
             246, 245G                                                                          NoE X78 S02
             e1*2007/46*0751*..;
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             - incl. Facelift 2014
             CLA-Klasse              80-135         215/55R16    A12                            A19 A57 A99
             117, 245G                                                                          Lim X78 S02
             e1*2007/46*1007*..;
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             CLA-Klasse              80-135         215/55R16    A12                            A19 A57 A99
             Shooting Brake                                                                     Car X78 S02
§ 22 51642




             245G
             e1*2001/116*
             0470*12-..
             V-Klasse                72-128         215/60R16    A01 K42 T95 T99                A12 A19 A99
             638/2                                                                              B03 S04
             e9*95/54, 98/14,
             2001/116*0020*..
             V-Klasse/Vito           100-140        205/65R16    A10 T99                        A19 A58 A99
             639/2, 639/4            100-140        205/65R16C   A10                            AHa B29 S03
             e1*2007/46*             100-140        215/60R16    A10 T99
             0457*09-..              100-140        215/60R16C   A10
             e1*2007/46*             100-140        215/65R16    A12 T02 T98
             0458*08-..              100-140        215/65R16C   A12
             (FIN: WDF447...)        100-140        225/60R16    A10 T02 T98
             nur Heckantrieb         100-140        225/60R16C   A10
             V-Klasse/Vito           65, 84         205/65R16    A13 T99                        A19 A58 A99
             639/2, 639/4            65, 84         205/65R16C   A13                            AFa B29 S03
             e1*2007/46*             65, 84         215/60R16    A91 T99
             0457*09-..              65, 84         215/60R16C   A91
             e1*2007/46*             65, 84         215/65R16    A12 T02 T98
             0458*08-..              65, 84         215/65R16C   A12
             (FIN: WDF447...)        65, 84         225/60R16    A12 T02 T98
             nur Frontantrieb        65, 84         225/60R16C   A12
             Vito                    58-105         215/60R16    A01 K42 T95 T99                A12 A19 A99
             638                                                                                B03 S04
             e9*93/81,98/14,
             2001/116*0005*..
             Vito                    60-105         215/60R16    A01 K42 T95 T99                A12 A19 A99
             638/1                                                                              B03 S04
             K 393



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Vito/Viano             65-165        205/65R16C    A11                                   A19 A57 A99
             639, -/2, -/4, -/5     65-165        215/60R16     A11 T99                               B03 S03
             e9*2001/116*0048*..,   65-165        215/65R16     A11 T02 T98
             e1*2007/46*            65-165        215/65R16C    A11
             0457*00-08,            65-165        225/60R16     A12 T02 T98
             0458*00-07,            65-165        225/60R16C    A12
             0459*00-05,            65-190        205/65R16C    A11 M+S
             L275, L720             65-190        215/60R16     A11 M+S T99
             - incl. MJ 2011        65-190        215/65R16     A11 M+S T02 T98
                                    65-190        215/65R16C    A11 M+S
                                    65-190        225/60R16     A12 M+S T02 T98
                                    65-190        225/60R16C    A12 M+S

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 51642




             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6
             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 51642




             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).



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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 6
             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
§ 22 51642




             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6
             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51642




             X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum
             Die Verwendungsprüfung fand am 17. Januar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 17. Januar 2018




             Laux                                                                   00285888.DOC



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            OX11
             Typ                               OX11 6516
             Radgröße                          6.5J x 16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             V4           OX11 6516 V4 / ohne Ring                5/120/65,1         52       1200    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51642
             Herstellerzeichen                 OX-T
             Radtyp und Ausführung             OX11 6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5J x 16H2
§ 22 51642




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=27,8 mm     180                   36,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                            Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Amarok                    90-132        205R16       R37 T04                        A07 A10 A19
             2H, 2HS2                     90-132        205R16C      R37                            A57 A99 KOV
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        215/80R16    R37 T03 T07                    X90 S02
             e1*2007/46*0750*..           90-132        225/75R16    R37 T04 T08
             - Pickup                     90-132        235/70R16    R37 T06 T09
             - ohne Radhaus-              90-132        235/75R16    R37
               Verbreiterungen            90-132        245/70R16
                                          90-132        245/70R16C
             VW Amarok                    90-132        205R16       R37 T04                        A07 A10 A19
             2H, 2HS2                     90-132        205R16C      R37                            A57 A99 KMV
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        215/80R16    R37 T03 T07                    X90 S02
             e1*2007/46*0750*..           90-132        225/75R16    R37 T04 T08
             - Pickup                     90-132        235/70R16    R37 T06 T09
             - mit Radhaus-               90-132        235/75R16    R37
               Verbreiterungen            90-132        245/70R16
                                          90-132        245/70R16C
             VW Bus (T5)                  62-132        205/65R16C   A11 R09 T03 T07                A07 A19 A99
§ 22 51642




             7HC, 7HCA, 7HK.              62-132        215/65R16C   A11 T02 T06                    B03 Z16 S02
             e1*2001/116*                 62-132        225/60R16    A11 T02 T98
             0220*00-35;                  62-132        225/60R16C   A11 T01 T05
             e1*2001/116*0286*..,         62-132        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04
             L148                         62-132        225/65R16C   A12
             - Multivan, California,      62-132        235/60R16    A12 T00 T04
             Transporter,...
             VW Bus (T5)                  62-132        205/65R16C   A11 R09                        A07 A19 A99
             7HM, 7HMA                    62-132        215/65R16C   A11 T02 T06                    B03 Z16 S02
             e1*2001/116*0218*..,         62-132        225/60R16    A11 T02 T98
             e1*2001/116*                 62-132        225/60R16C   A11 T01 T05
             0289*00-24                   62-132        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04
             - Multivan, California,...   62-132        225/65R16C   A12
                                          62-132        235/60R16    A12 T00 T04
             VW Bus (T5)                  62-132        205/65R16C   A11 R09 T03 T07                A07 A19 A99
             7J0                          62-132        215/65R16C   A11 T02 T06                    B03 Z16 S02
             e1*2007/46*                  62-132        225/60R16    A11 T02 T98
             0130*00-15                   62-132        225/60R16C   A11 T01 T05
             - Transporter                62-132        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04
             - geschl. Aufbau             62-132        225/65R16C   A12
                                          62-132        235/60R16    A12 T00 T04
             VW Bus (T6)                  62-110        205/65R16C   A13                            A07 A19 A57
             7HC                          62-110        215/65R16    A13 T02                        A99 Z16 S02
             e1*2001/116*                 62-110        215/65R16C   A13
             0220*36-..                   62-110        225/60R16    A33 T02
             - Multivan, California,      62-110        225/60R16C   A33
             Transporter,...              62-110        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04
                                          62-110        225/65R16C   A12
                                          62-110        235/60R16    A33 T00 T04




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Bus (T6)            62-110        205/65R16C    A13                                   A07 A19 A57
             7HMA                   62-110        215/65R16     A13 T02                               A99 Z16 S02
             e1*2001/116*           62-110        215/65R16C    A13
             0289*25-..             62-110        225/60R16     A33 T02
             - California           62-110        225/60R16C    A33
                                    62-110        225/65R16     A01 A12 G01 T04
                                    62-110        225/65R16C    A12
                                    62-110        235/60R16     A33 T04
             VW Bus (T6)            62-110        205/65R16C    A13                                   A07 A19 A57
             7J0                    62-110        215/65R16     A13 T02                               A99 Z16 S02
             e1*2007/46*            62-110        215/65R16C    A13
             0130*16-..             62-110        225/60R16     A33 T02
             -Transporter           62-110        225/60R16C    A33
             - geschl.Aufbau        62-110        225/65R16     A01 A12 G01 T00 T04
                                    62-110        225/65R16C    A12
                                    62-110        235/60R16     A33 T00 T04

             Allgemeine Hinweise
§ 22 51642




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 4 von 6
             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
§ 22 51642




             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 6
             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 51642




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6
             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X90    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 332mm an Achse1.
§ 22 51642




             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum
             Die Verwendungsprüfung fand am 17. Januar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 17. Januar 2018




             Laux                                                                    00285889.DOC



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

             Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            OX11
             Typ                               OX11 6516
             Radgröße                          6.5J x 16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             F5           OX11 6516 F5 / ohne Ring                5/160/65,1         60        1200   2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51642
             Herstellerzeichen                 OX-T
             Radtyp und Ausführung             OX11 6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5J x 16H2
§ 22 51642




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Serienmutter M14x1,5         Kegel 60° /    200                    -
                       (Kegel- ww. Flachbund)       Flachbund

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Ford

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Transit           74-125        215/60R16C    R53 R54 T03                           A12 A19 A58
             FAD                    74-125        215/65R16C    R53 R54 T02 T06                       A99 KMV S02
             e11*2007/46*0801*..    74-125        225/60R16     R53 R54 T02
             - Frontantrieb         74-125        225/60R16C    R53 R54 T01 T05
             - geschl. Aufbau       74-125        235/60R16     R53 R54 T04
                                    74-125        235/65R16C    R09
             Ford Transit           74-125        215/60R16C    R53 R54 T03                           A12 A19 A58
             FCD                    74-125        215/65R16C    R53 R54 T02 T06                       A99 KMV S02
             e1*2007/46*1100*..     74-125        225/60R16     R53 R54 T02
             - Frontantrieb         74-125        225/60R16C    R53 R54 T01 T05
             - geschl. Aufbau       74-125        235/60R16     R53 R54 T04
                                    74-125        235/65R16C    R09
             Ford Transit           74-125        235/65R16C                                          A12 A19 A58
             FDD                                                                                      A99 KMV S02
             e1*2007/46*1098*..
             - Frontantrieb
             - geschl. Aufbau
§ 22 51642




             Ford Transit/Tourneo   74-125        215/60R16C    T03 T08 X88                           A12 A19 A58
             Custom                 74-125        215/65R16     A01 G03 T02                           A99 Car KOV
             FAC, FCC               74-125        215/65R16     R09 T02                               S02
             e11*2007/46*0676*..;   74-125        215/65R16C    A01 G03 T02 T06 T09
             e1*2007/46*1005*..     74-125        215/65R16C    R09 T02 T06 T09
             - Frontantrieb



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 5

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51642




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 5
             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R53    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
             215/65R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).
§ 22 51642




             R54    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
             215/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51642 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55074417 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5J x 16H2 Typ OX11 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 5
             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X88    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis
§ 22 51642




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. April 2018




             Laux                                                                   00292672.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim