Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX08
                             Typ                             OX08 7016
                             Radgröße                        7,0Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Radlast     Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     (kg)        (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)
                                                                                (mm)
                             PC           OX08 7016 PC / ohne Ring              5/108/65,1         32          715       2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49918
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX08 7016 (s.o.)
                             Radgröße                        7,0Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                             S01   Serien- wahlweise              Flachbund      90                     36,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
                             S02   Serien- wahlweise              Flachbund      100                    36,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
                             S03   Serien- wahlweise              Flachbund      120                    36,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
                             S04   Serien- wahlweise              Flachbund      115                    36,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Citroen
                                                             Opel
                                                             Peugeot

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen Berlingo (IV)   55-81         195/55R16   K1a K2b T91                        A01 A12 A19
                             E                       55-81         195/60R16   K1a K2b                            A58 A59 A99
                             e2*2007/46*0624*..;     55-81         205/55R16   K1c K2b                            KOV Z15 S04
                             e2*2007/46*0625*..      55-81         215/55R16   G01 K1c K2b
                             - 15 Zoll Serie         55-81         225/50R16   K1c K2c
                             Citroen C5              80            215/60R16   A31 R09 T94 T95                    A19 A99 B03
                             R*****, R               80-120        225/60R16   A90                                Car Lim S02
                             e2*2001/116*0360*...;
                             e2*2007/46*0065*..
                             Opel Combo-E            55-81         195/55R16   K1a K2b T91                        A01 A12 A19
                             E                       55-81         195/60R16   K1a K2b                            A58 A59 A99
                             e2*2007/46*0623*..      55-81         205/55R16   K1c K2b                            KOV Z15 S04
                             - 15 Zoll Serie         55-81         215/55R16   G01 K1c K2b
                                                     55-81         225/50R16   K1c K2c
                             Opel Grandland X        75-130        205/70R16                                      A12 A19 A58
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             Z                       75-130        215/70R16   A01 K2b                            A99 S04
                             e2*2007/46*0597*..      75-130        225/65R16   A01 K1a K2b
                                                     75-130        235/65R16   A01 K1c K2b
                             Opel Grandland X        75-130        205/70R16                                      A12 A19 A58
                             Z                       75-130        215/70R16                                      A99 R93 S04
                             e2*2007/46*0597*..      75-130        225/65R16
                                                     75-130        235/65R16   A01 K1a K2b
                             Peugeot 308, 308SW      60-115        205/55R16   A01 K1a K6f                        A12 A19 A58
                             L                       60-115        215/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i            A99 Car Flh
                             e2*2007/46*0405*..      60-115        225/50R16   A01 K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h    S02
                                                     60-96         195/55R16
                                                     60-96         195/60R16
                             Peugeot 407/407SW       80-120        205/60R16   A11                                A19 A99 B03
                             6*...*; 6*****; 6       80-120        225/55R16   A01 A12 K1c K2b K46                Car Lim V16
                             e2*2001/116*                                                                         S02
                             0292-0297,0312,
                             0328,0330-0332,
                             0336,0346,0352*..;
                             e2*2001/116*0369*..;
                             e3*2007/46*0062*..
                             Peugeot 508 (I)         82-122        215/60R16   K1a K2b K6m                        A01 A12 A19
                             8                       82-122        225/55R16   K1c K2b K6k K6n                    A58 A99 Car
                             e2*2007/46*0080*..;                                                                  Lim S03
                             e2*2007/46*0081*..
                             Peugeot 607             79-116        215/60R16   A01 K2b R37                        A12 A19 A99
                             9 / 9*****              79-116        225/55R16   A01 K1c K2b                        B03 Pe8 V16
                             e2*98/14*0199*..        79-116        245/50R16   A01 K1c K2b K42 K45 K46            S01




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot Partner (IV)   55-81         195/55R16     K1a K2b T91                           A01 A12 A19
                             E                      55-81         195/60R16     K1a K2b                               A58 A59 A99
                             e2*2007/46*0625*..     55-81         205/55R16     K1c K2b                               KOV Z15 S04
                             - 15 Zoll Serie        55-81         215/55R16     G01 K1c K2b
                                                    55-81         225/50R16     K1c K2c
                             Peugeot Rifter         56-96         215/65R16                                           A12 A19 A58
                             E                      56-96         225/60R16                                           A99 KMV S04
                             e2*2007/46*0624*..     56-96         235/60R16     A01 K1a K2b K5a K5i K5v
                             Peugeot Rifter         56-96         215/65R16                                           A12 A19 A58
                             E                      56-96         225/60R16                                           A99 KMV S04
                             e2*2007/46*0625*..     56-96         235/60R16     A01 K1a K2b K5a K5i K5v

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 8

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 8
                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 8
                             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                             zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
                             an Achse 1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
                             Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                             Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S01).

                             S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                             Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S02).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 8
                             S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                             Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S03).

                             S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
                             vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                             Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S04).

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 12. August 2019
§ 22 49918, Erweiterung 04




                             Laux                                                                  00326288.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim