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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51425




                                      special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2


             Nummer der Genehmigung: 51425                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Reifen Gundlach GmbH
                   DE-56316 Raubach

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   OX11 7016
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51425                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51425




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                   DE-67245 Lambsheim

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   13.06.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55022217 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51425                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1, 2, 3                                                1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51425




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51425                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        29.06.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
§ 22 51425




                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX11
             Typ                             OX11 7016
             Radgröße                        7.0J x 16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad- last   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     (kg)        (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)
                                                                (mm)
             PC           OX11 7016 PC / ohne Ring              5/108/65,1         46          1000      2370

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51425
             Herstellerzeichen               OX-T
             Radtyp und Ausführung           OX11 7016 (s.o.)
             Radgröße                        7.0J x 16H2
§ 22 51425




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge (mm)     Artikel-Nr.
             S02   Serien- ww.                    Flachbund      100                    57,5                 Serie ww.
                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S028
             S03   Serien- ww.                    Flachbund      120                    57,5                 Serie ww.
                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S028
             S04   Serien- ww.                    Flachbund      110                    57,5                 Serie ww.
                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S028

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Citroen
                                             Peugeot
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen C4 Picasso (II)   68-122        205/60R16    A90                            A16 A19 A58
             3                         68-122        215/55R16    A01 A12 K1a K2b                A60 B03 S02
             e2*2007/46*0356*..        68-122        225/55R16    A01 A12 K1c K2b K6d K7a
             Citroen Jumpy-III/        70-130        215/65R16    A33 T98                        A16 A19 A58
             SpaceTourer               70-130        215/65R16C   A33                            TP1 S04
             V                         70-130        225/60R16    A33 T98
             e2*2007/46*0530*..,       70-130        225/60R16C   A33
             e2*2007/46*0531*..        70-130        225/65R16C   A12
             - geschl. Aufbau          70-130        235/60R16    A12
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Citroen Jumpy-III/        70-130        215/65R16C   A33                            A16 A19 A58
             SpaceTourer               70-130        225/60R16C   A33 T11                        TP2 S04
             V                         70-130        225/65R16C   A12
             e2*2007/46*0530*..,       70-130        235/60R16    A12 T04
             e2*2007/46*0531*..
             - geschl. Aufbau
             - mit erhöhter Nutzlast
             Peugeot 308, 308SW        60-115        215/55R16    A12                            A16 A19 A58
§ 22 51425




             L                         60-115        225/50R16    A12                            Car Flh S02
             e2*2007/46*0405*..
             Peugeot 508               82-122        215/60R16    A13                            A16 A19 A58
             8                         82-122        225/55R16    A90                            B07 Car Lim
             e2*2007/46*0080*..;       82-122        245/50R16    A01 A12 K1a K2b K6m            S03
             e2*2007/46*0081*..
             Peugeot Expert-III/       70-130        215/65R16    A33 T98                        A16 A19 A58
             Traveller                 70-130        215/65R16C   A33                            TP1 S04
             V                         70-130        225/60R16    A33 T98
             e2*2007/46*0532*..,       70-130        225/60R16C   A33
             e2*2007/46*0533*..        70-130        225/65R16C   A12
             - geschl. Aufbau          70-130        235/60R16    A12
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Peugeot Expert-III/       70-130        215/65R16C   A33                            A16 A19 A58
             Traveller                 70-130        225/60R16C   A33 T11                        TP2 S04
             V                         70-130        225/65R16C   A12
             e2*2007/46*0532*..,       70-130        235/60R16    A12 T04
             e2*2007/46*0533*..
             - geschl. Aufbau
             - mit erhöhter Nutzlast
             Toyota Proace             70-130        215/65R16    A33 T98                        A16 A19 A58
             V                         70-130        215/65R16C   A33                            TP1 S04
             e2*2007/46*0537*..,       70-130        225/60R16    A33 T98
             e2*2007/46*0538*..        70-130        225/60R16C   A33
             - geschl. Aufbau          70-130        225/65R16C   A12
             -ohne erhöhte Nutzlast    70-130        235/60R16    A12
             Toyota Proace             70-130        215/65R16C   A33                            A16 A19 A58
             V                         70-130        225/60R16C   A33 T11                        TP2 S04
             e2*2007/46*0537*..,       70-130        225/65R16C   A12
             e2*2007/46*0538*..        70-130        235/60R16    A12 T04
             - geschl. Aufbau
             - mit erhöhter Nutzlast

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51425




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).
§ 22 51425




             B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6
             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
             Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
             Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

             S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
             Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
             Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

             S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
             Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
             Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51425




             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
             Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
             Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

             TP2     Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
             Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
             Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juni 2017 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 13. Juni 2017




             Laux                                                                 00273984.DOC
§ 22 51425




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim