Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 51425 special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2 Nummer der Genehmigung: 51425 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: OX11 7016 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 51425 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 51425 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH DE-67245 Lambsheim 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 13.06.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 55022217 (1. Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 51425 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1, 2, 3 1. Ausfertigung unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: § 22 51425 Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval granted 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): entfällt not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 51425 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 29.06.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage § 22 51425 erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr. 441..002, TÜV Nord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX11 Typ OX11 7016 Radgröße 7.0J x 16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe (kg) (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) PC OX11 7016 PC / ohne Ring 5/108/65,1 46 1000 2370 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51425 Herstellerzeichen OX-T Radtyp und Ausführung OX11 7016 (s.o.) Radgröße 7.0J x 16H2 § 22 51425 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamtlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Serien- ww. Flachbund 100 57,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028 S03 Serien- ww. Flachbund 120 57,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028 S04 Serien- ww. Flachbund 110 57,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen C4 Picasso (II) 68-122 205/60R16 A90 A16 A19 A58 3 68-122 215/55R16 A01 A12 K1a K2b A60 B03 S02 e2*2007/46*0356*.. 68-122 225/55R16 A01 A12 K1c K2b K6d K7a Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/65R16 A33 T98 A16 A19 A58 SpaceTourer 70-130 215/65R16C A33 TP1 S04 V 70-130 225/60R16 A33 T98 e2*2007/46*0530*.., 70-130 225/60R16C A33 e2*2007/46*0531*.. 70-130 225/65R16C A12 - geschl. Aufbau 70-130 235/60R16 A12 -ohne erhöhte Nutzlast Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/65R16C A33 A16 A19 A58 SpaceTourer 70-130 225/60R16C A33 T11 TP2 S04 V 70-130 225/65R16C A12 e2*2007/46*0530*.., 70-130 235/60R16 A12 T04 e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Peugeot 308, 308SW 60-115 215/55R16 A12 A16 A19 A58 § 22 51425 L 60-115 225/50R16 A12 Car Flh S02 e2*2007/46*0405*.. Peugeot 508 82-122 215/60R16 A13 A16 A19 A58 8 82-122 225/55R16 A90 B07 Car Lim e2*2007/46*0080*..; 82-122 245/50R16 A01 A12 K1a K2b K6m S03 e2*2007/46*0081*.. Peugeot Expert-III/ 70-130 215/65R16 A33 T98 A16 A19 A58 Traveller 70-130 215/65R16C A33 TP1 S04 V 70-130 225/60R16 A33 T98 e2*2007/46*0532*.., 70-130 225/60R16C A33 e2*2007/46*0533*.. 70-130 225/65R16C A12 - geschl. Aufbau 70-130 235/60R16 A12 -ohne erhöhte Nutzlast Peugeot Expert-III/ 70-130 215/65R16C A33 A16 A19 A58 Traveller 70-130 225/60R16C A33 T11 TP2 S04 V 70-130 225/65R16C A12 e2*2007/46*0532*.., 70-130 235/60R16 A12 T04 e2*2007/46*0533*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Toyota Proace 70-130 215/65R16 A33 T98 A16 A19 A58 V 70-130 215/65R16C A33 TP1 S04 e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/60R16 A33 T98 e2*2007/46*0538*.. 70-130 225/60R16C A33 - geschl. Aufbau 70-130 225/65R16C A12 -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/60R16 A12 Toyota Proace 70-130 215/65R16C A33 A16 A19 A58 V 70-130 225/60R16C A33 T11 TP2 S04 e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/65R16C A12 e2*2007/46*0538*.. 70-130 235/60R16 A12 T04 - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 6 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. § 22 51425 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 6 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). § 22 51425 B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 6 K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. S02 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02). S03 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03). S04 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T11 Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). § 22 51425 T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R). TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juni 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55022217 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 6 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Juni 2017 Laux 00273984.DOC § 22 51425 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim