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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50576*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7 J x 17 H2


                Typ:                         OX11 7017
§ 22 50576*01




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50576


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50576*01


                Die ABE-Nr. 50576*01 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ OX11 7017, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55095715 (2. Ausfertigung) vom 03.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                3                                             1. Ausfertigung
                1                                             2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50576*01




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.



                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 03.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 28.02.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX11
                Typ                             OX11 7017
                Radgröße                        7.0Jx17H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                PC           OX11 7017 PC / ohne Ring              5/108/65,1         46       1000    2370

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50576
                Herstellerzeichen               OX-T
                Radtyp und Ausführung           OX11 7017 (s.o.)
                Radgröße                        7.0Jx17H2
§ 22 50576*01




                Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                Herstelldatum                   Jahr und Monat

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment       Gesamtlänge     Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)               (mm)
                S02   Serien- ww.                    Flachbund      100                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028
                S03   Serien- ww.                    Flachbund      120                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028
                S04   Serien- ww.                    Flachbund      115                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028
                S05   Serien- ww.                    Flachbund      110                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Citroen
                                                Peugeot
                                                Toyota

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso        68-122        205/55R17    K5a                            A01 A12 A16
                3                         68-122        215/50R17    K1a K2b K5a                    A19 A58 A60
                e2*2007/46*0356*..        68-122        225/50R17    K1c K2b K6d K7a                S02
                Citroen Jumpy-III/        70-130        215/60R17    A33 T00                        A07 A16 A19
                SpaceTourer               70-130        215/60R17C   A33                            A58 TP1 S05
                V                         70-130        225/55R17    A33 T01
                e2*2007/46*0530*..,       70-130        225/55R17C   A33
                e2*2007/46*0531*..        70-130        235/50R17    A12 T00
                - geschl. Aufbau          70-130        235/55R17    A12
                -ohne erhöhte Nutzlast
                Citroen Jumpy-III/        70-130        215/60R17C A33                              A07 A16 A19
                SpaceTourer               70-130        225/55R17C A33                              A58 TP2 S05
                V
                e2*2007/46*0530*..,
                e2*2007/46*0531*..
                - geschl. Aufbau
                - mit erhöhter Nutzlast
§ 22 50576*01




                Peugeot 3008              73-121        205/65R17    A90                            A16 A19 A58
                M                         73-121        215/60R17    A90                            S04
                e2*2007/46*0534*..        73-121        215/65R17    A90
                                          73-121        225/60R17    A90
                                          73-121        235/55R17    A12
                                          73-121        235/60R17    A12
                Peugeot 308, 308SW        60-115        205/50R17    A90                            A16 A19 A58
                L                         60-115        215/45R17    A90                            Car Flh V17
                e2*2007/46*0405*..        60-115        225/45R17    A90                            S02
                Peugeot 407 Coupé         100, 120      215/55R17    A63 T93                        A16 A19 B03
                6*...*; 6*****; 6         100, 120      225/50R17    A12 T93                        Cpe S02
                e2*2001/116*
                0295,0297,
                0328,0332*..;
                e2*2001/116*0369*..
                Peugeot 407/407SW         80-120        205/55R17    A30 R37                        A16 A19 Car
                6*...*; 6*****; 6         80-120        215/55R17    A01 A30 G03                    Lim V17 S02
                e2*2001/116*              80-155        215/50R17    A30 T90
                0292-0297,0312,           80-155        225/50R17    A12
                0328,0330-0332,           93-155        215/55R17    A30 R09
                0336,0346,0352*..;
                e2*2001/116*0369*..;
                e3*2007/46*0062*..
                Peugeot 508               82-122        215/50R17    A13 T95                        A16 A19 A58
                8                         82-122        215/55R17    A33                            Car Lim S03
                e2*2007/46*0080*..;       82-122        225/50R17    A90
                e2*2007/46*0081*..        82-122        235/50R17    A01 A12 K2b




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot Expert-III/       70-130        215/60R17    A33 T00                             A07 A16 A19
                Traveller                 70-130        215/60R17C   A33                                 A58 TP1 S05
                V                         70-130        225/55R17    A33 T01
                e2*2007/46*0532*..,       70-130        225/55R17C   A33
                e2*2007/46*0533*..        70-130        235/50R17    A12 T00
                - geschl. Aufbau          70-130        235/55R17    A12
                -ohne erhöhte Nutzlast
                Peugeot Expert-III/       70-130        215/60R17C A33                                   A07 A16 A19
                Traveller                 70-130        225/55R17C A33                                   A58 TP2 S05
                V
                e2*2007/46*0532*..,
                e2*2007/46*0533*..
                - geschl. Aufbau
                - mit erhöhter Nutzlast
                Toyota Proace             70-130        215/60R17    A33 T00                             A07 A16 A19
                V                         70-130        215/60R17C   A33                                 A58 TP1 S05
                e2*2007/46*0537*..,       70-130        225/55R17    A33 T01
                e2*2007/46*0538*..        70-130        225/55R17C   A33
                - geschl. Aufbau          70-130        235/50R17    A12 T00
§ 22 50576*01




                -ohne erhöhte Nutzlast    70-130        235/55R17    A12
                Toyota Proace             70-130        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A19
                V                         70-130        225/55R17C   A33                                 A58 TP2 S05
                e2*2007/46*0537*..,
                e2*2007/46*0538*..
                - geschl. Aufbau
                - mit erhöhter Nutzlast

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
§ 22 50576*01




                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7
                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 50576*01




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7
                S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                S05     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S05).

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 50576*01




                TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
                Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
                Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

                TP2     Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
                Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
                Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
                Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

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                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 3. Februar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50576*01




                Lambsheim, 3. Februar 2017




                Laux                                                                 00264704.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim