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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             die Erteilung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             approval granted
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 001030                     Erweiterung Nr.: --
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Reifen Gundlach GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      OX11 7017

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                                            2

Nummer der Genehmigung: 001030
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7J

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.7
      see test report no. 0.7

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
      original mounting parts of the vehicle manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.9
      see test report no. 0.9

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      Reifen Gundlach GmbH
      DE-56316 Raubach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      ab November 2015
      from november 2015

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51101 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      15.01.2016

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0958 15 (1. Ausfertigung)
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 001030
Approval No.:

9.    Bemerkungen:
      Remarks:
      entfällt
      not applicable

10.   Die Genehmigung wird erteilt
      Approval granted

11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      entfällt
      not applicable

12.   Ort:              DE-24932 Flensburg
      Place:

13.   Datum:            01.02.2016
      Date:

14.   Unterschrift:     Im Auftrag
      Signature:
                  Montageanleitung für Leichtmetallrad
                 Hyperion OX11 7017                E1 124R–001030

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
         Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur ECE R124 001030

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                            Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
V4           OX11 7017 V4 / ohne Ring                5/120/65,1         56       1000    2370


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund              Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5          Kugel D=27,8 mm   180                  36,5


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T5)                  62-173        215/60R17C A91 ECE                              A16 A19 S02
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17C A12 ECE
e1*2001/116*
0220*00-35;
e1*2001/116*0286*..,
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17C A12 ECE                              A16 A19 S02
7HM, 7HMA
e1*2001/116*0218*..,
e1*2001/116*
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        215/60R17C A91 ECE                              A16 A19 S02
7J0                          62-150        225/55R17C A12 ECE
e1*2007/46*
0130*00-15
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C A33 ECE                              A16 A19 A57
7HC                                                                                        S02
e1*2001/116*
0220*36-..
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C A33 ECE                              A16 A19 A57
7J0                                                                                        S02
e1*2007/46*
0130*16-..
-Transporter
- geschl.Aufbau




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 001030

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 2 von 2

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 15. Januar 2016


                                                                       00240862.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim