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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50576



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7,0 J x 17 H2


Typ:                         OX11 7017



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50576


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 50576

Die ABE-Nr. 50576 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,0 J x 17 H2 , Typ OX11 7017, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung) vom 15.01.2016
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.01.2016
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 01.02.2016
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.01.2016
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OX11
Typ                               OX11 7017
Radgröße                          7.0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
V4           OX11 7017 V4 / ohne Ring                5/120/65,1         56       1000    2370

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50576
Herstellerzeichen                 OX-T
Radtyp und Ausführung             OX11 7017 (s.o.)
Radgröße                          7.0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET ... (s.o.)
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=27,8 mm     180                   36,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                            Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132        225/70R17    A10 R37                        A07 A16 A19
2H, 2HS2                     90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08                A57 KMV S02
e1*2007/46*0356*..;          90-132        235/70R17    A10 R37
e1*2007/46*0750*..           90-132        245/65R17    A10
- Pickup                     90-132        255/60R17    A10
- mit Radhaus-               90-132        255/65R17    A12
  Verbreiterungen
VW Amarok                    90-132        225/70R17    A10 R37                        A07 A16 A19
2H, 2HS2                     90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08                A57 KOV S02
e1*2007/46*0356*..;          90-132        235/70R17    A10 R37
e1*2007/46*0750*..           90-132        245/65R17    A10
- Pickup                     90-132        255/60R17    A01 A10 K1a K1b K2c
- ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c
  Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                    A07 A16 A19
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        215/60R17C   A91                            S02
e1*2001/116*                 62-173        225/55R17    A12 T01
0220*00-35;                  62-173        225/55R17C   A12
e1*2001/116*0286*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        215/60R17C   A91                            A07 A16 A19
7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17    A12 T01                        S02
e1*2001/116*0218*..,         62-173        225/55R17C   A12
e1*2001/116*                 62-173        235/55R17    A12 T03 T99
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        215/60R17C   A91                            A07 A16 A19
7J0                          62-150        225/55R17    A12 T01 T97                    S02
e1*2007/46*                  62-150        225/55R17C   A12
0130*00-15                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
- Transporter                62-150        245/50R17    A12 T98 T99
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                            A07 A16 A19
7HC                          62-150        225/55R17    A12 T01                        A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12
0220*36-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
- Multivan, California,      62-150        235/55R17    A12 T03 T99
Transporter,...
VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                            A07 A16 A19
7HMA                         62-150        225/55R17    A12 T01                        A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12
0289*25-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
- California                 62-150        235/55R17    A12 T03
VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                            A07 A16 A19
7J0                          62-150        225/55R17    A12 T01                        A57 S02
e1*2007/46*                  62-150        225/55R17C   A12
0130*16-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
-Transporter                 62-150        235/55R17    A12 T03 T99
- geschl.Aufbau


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50576 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55095715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX11 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

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T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Januar 2016




Laux                                                                    00240828_19.01.16.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim