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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52230 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055418 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16 H2 Typ OX17 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX17
Typ                             OX17 7016
Radgröße                        7.0Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D4           OX17 7016 D4 / ohne Ring              5/112/66,6         35       700     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52230
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX17 7016 (s.o.)
Radgröße                        7.0Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

               Art der
Nr.                                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
          Befestigungsmittel
           Serienschraube         Kugel
S01                                                      120                 27,5                -
              M14x1,5           D=25,6 mm
                                  Kugel
S02       Schraube M14x1,5                               130                  30             RG.565F
                                D=25,6 mm
                                  Kugel
S03       Schraube M14x1,5                               150                  30             RG.565F
                                D=25,6 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055418 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx16 H2 Typ OX17 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125         205/60R16   R09                                   A12 A19 A57
B8, B81                 88-125         215/55R16   R37                                   A99 Car Lim
e1*2001/116*            88-125         225/55R16                                         S01
0430*00-41;             88-125         235/50R16   A01 K1c K2b K56
e13*2007/46*1084*..     88-140         205/60R16   M+S
(FIN: WAUZZZ8K...)      88-140         215/55R16   M+S
                        88-195         225/55R16   M+S
Audi A4                 110            195/65R16   A11 R09                               A19 A58 A99
B8, B81                 90-150         205/60R16   A11                                   B03 Car Lim
e1*2001/116*            90-150         215/55R16   A31                                   S01
0430*35-..;             90-150         225/55R16   A90
e13*2007/46*            90-150         235/50R16   A12
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
- incl. Facelift 2019
C-Klasse                85-120         195/65R16   A32 R37 140                           A19 A58 A99
204                     85-155         205/60R16   A12 140                               B33 Lim NoH
e1*2001/116*            85-155         215/55R16   A12 140                               V16 S02
0431*29-..              85-155         215/60R16   A12 140
- incl. Facelift 2018   85-155         225/55R16   A01 A12 K1c K2b 140
(FIN: W..205...)        85-155         235/50R16   A01 A12 K1c K2b K5d 140
C-Klasse T-Modell       85-120         195/65R16   A32 R37 T92 140                       A19 A58 A99
204K                    85-155         205/60R16   A12 T92 T96 140                       B33 Car V16
e1*2001/116*            85-155         215/55R16   A12 140                               S02
0457*25-..              85-155         215/60R16   A12 140
- incl. Facelift 2018   85-155         225/55R16   A01 A12 K1c K2b 140
(FIN: W..205...)        85-155         235/50R16   A01 A12 K1c K2b K5d 140
E-Klasse                110-143        205/65R16   A10 140                               A19 A58 A99
212                     110-143        215/60R16   A10 140                               B03 Lim NoH
e1*2001/116*            110-143        215/65R16   A12 140                               V16 Vo2 S03
0501*24-..              110-143        225/55R16   A32 140
(FIN: W..213...)        110-143        225/60R16   A32 140

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055418 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16 H2 Typ OX17 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055418 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16 H2 Typ OX17 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52230 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055418 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16 H2 Typ OX17 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vo2    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52230 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055418 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16 H2 Typ OX17 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juli 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Juli 2020




Laux                                                                 00347276.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim