Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX17
Typ                             OX17 7019
Radgröße                        7.0Jx19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/             Einpress-   Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe       last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)     (mm)        (kg)
V7           OX17 7019 V7 / ohne Ring              5/112/57,1            43          750     2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52226
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX17 7019 (s.o.)
Radgröße                        7.0Jx19 H2
Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

               Art der
Nr.                               Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
          Befestigungsmittel
           Serienschraube        Kugel
S01                                                   140                    27,5                -
              M14x1,5          D=25,6 mm
                                 Kugel
S02       Schraube M14x1,5                            140                    30             RG.565F
                               D=25,6 mm
             Serienschraube      Kugel
S03                                                   120                    31,5                -
                M14x1,5        D=25,6 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Aiways
                                Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
Hersteller                           Best4Tires GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Aiways U5                   55, 60        225/50R19                                  A12 A19 A58
MAS861, -/WVTA              55, 60        235/50R19                                  A99 S03
e13*2007/46*2315*..;
e13*KS07/46*1629*..;
e13*KS07/46*1631*..
Audi Q3, -/Sportback (II)   110-180       225/50R19                                  A12 A19 A57
F3                          110-180       235/50R19                                  A99 MpH S02
e1*2007/46*1900*..
Audi Q3, -/Sportback        110-180       225/50R19                                  A12 A19 A57
(II)                        110-180       235/50R19                                  A99 MpH RQ3
F3                                                                                   S02
e1*2007/46*1900*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Seat Cupra Ateca            221           225/45R19   A90                            A19 A56 A99
5FP                                                                                  BW7 F24 Z18
e9*2007/46*6394*11-..                                                                S01
Seat Tarraco                110-180       235/50R19                                  A12 A19 A57
KN                                                                                   A99 MpH S01
e9*2007/46*6666*..
- ohne FR-Line
Seat Tarraco FR             110-180       235/50R19                                  A12 A19 A57
KN                                                                                   A99 MpH RQ3
e9*2007/46*6666*..                                                                   S01
Skoda Kodiaq                85-180        235/50R19   150                            A12 A19 A57
NS                                                                                   A99 S01
e8*2007/46*0249*..
- incl. Scout
VW Tiguan (II)              85-180        235/50R19   A92                            A19 A57 A99
5N                                                                                   MpH S01
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II)              110-180       235/50R19   A92                            A19 A57 A99
Allspace                                                                             S01
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II)              110-180       235/50R19   A92                            A19 A57 A99
Allspace R-Line                                                                      RQ3 S01
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- incl. Facelift 2021




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II) R        235           235/50R19    A92 M+S                               A19 A56 A99
5N                                                                                       S01
e1*2001/116*
0450*54-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II) R-Line   85-180        235/50R19    A92                                   A19 A57 A99
5N                                                                                       MpH RQ3 S01
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- incl. Facelift 2021


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A92     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. März 2023




Laux                                                                   00407488.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim