GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 1 von 7
Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX19
Typ OX19 5514
Radgröße 5,5JX14 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 OX19 5514 X2 / Ø63,4xØ56,6 4/100/56,6 40 560 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52712
Herstellerzeichen OX-ML
Radtyp und Ausführung OX19 5514 (s.o.)
Radgröße 5,5JX14 H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Jahr und Monat
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - RG.434
S02 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.713
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.433
S04 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.713
(offen)
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 RG.433
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 51, 63, 74 175/80R14 A91 A19 A99 Flh
KL1T 51, 63, 74 185/70R14 A91 Lim S02
e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 185/75R14 A91
51, 63, 74 195/65R14 A91
51, 63, 74 195/70R14 A91
Chevrolet Aveo 53-74 175/65R14 R37 A12 A19 A99
KLAS 53-74 185/60R14 Flh S01
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 155/65R14 A91 A19 A99 Flh
KL1M 50, 60 165/60R14 A12 S01
e4*2007/46*0129*.. 50, 60 165/65R14 A12
- incl. Facelift 2013 50, 60 175/60R14 A12
50, 60 175/65R14 A12
50, 60 185/55R14 A01 A12 K1c
50, 60 185/60R14 A01 A12 K1c
Dae./Chev. Kalos 53-74 175/65R14 R37 A12 A19 A99
KLAS 53-74 185/60R14 Flh Lim S01
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Nubira 66-98 185/65R14 A12 A19 A99
KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 195/60R14 Car B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27, 66-98 195/60R14 A01 K42 Lim
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Opel Adam 51-74 175/70R14 A33 A19 A58 A99
S-D 51-74 185/70R14 A33 Y84 S03
e1*2001/116* 51-74 195/65R14 A33
0379*22-..
Opel Corsa-C 43-92 175/65R14 M+S A12 A19 A99
Corsa-C 43-92 175/65R14 B03 S03
e1*98/14*0148*.. 43-92 185/60R14
43-92 195/55R14
Opel Corsa-D 44-74 185/70R14 A13 A19 A99 B03
S-D, S-D/Van 44-74 195/65R14 A31 Flh S03
e1*2001/116* 55 175/70R14 A13 R09
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E 51-74 175/70R14 A33 A19 A99 B03
S-D, S-D/Van 51-74 185/70R14 A33 Flh S03
e1*2001/116* 51-74 195/65R14 A91
0379*30-..; 51-74 195/70R14 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-74 205/60R14 A12
Opel Karl 54, 55 165/65R14 A12 A19 A58
D-A 54, 55 165/70R14 A99 Flh KOV
e4*2007/46*0957*.. OK4 S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Karl 54, 55 165/65R14 A91 A19 A58 A99
D-A 54, 55 165/70R14 A12 Flh KOV OK5
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 175/60R14 A12 S04
54, 55 175/65R14 A12
54, 55 185/60R14 A01 A12 K1c K2b K8c
54, 55 195/55R14 A01 A12 K1c K2b K8c
54, 55 195/60R14 A01 A12 K1c K2b K5b K8c
Opel Karl Rocks 54, 55 165/65R14 A91 M+S A19 A58 A99
D-A 54, 55 165/70R14 A12 M+S Flh KMV S04
e4*2007/46*0957*.. 54, 55 175/60R14 A12 M+S
54, 55 175/65R14 A12 M+S
54, 55 185/60R14 A01 A12 K6w K8c M+S
54, 55 195/55R14 A01 A12 K6w K8c M+S
54, 55 195/60R14 A01 A12 K5b K6w K8c M+S
Opel Meriva-A 64,66 175/70R14 A11 T84 A19 A99 B03
X01Monocab 64,66 185/65R14 A11 S03
e1*2001/116*0215*.. 64,66 185/70R14 A11
64,66 195/60R14 A33
64,66 195/65R14 A33
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 4 von 7
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 5 von 7
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 6 von 7
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S05); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (S01, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
Seite 1) verwendet werden.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2019 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 7 von 7
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Juni 2019
Laux 00322878.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim