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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 5514
Radgröße                        5,5JX14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX19 5514 X2 / Ø63,4xØ60,1            4/100/60,1          40         560    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52712
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX19 5514 (s.o.)
Radgröße                        5,5JX14 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                        26                 RG.440
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                        26                 RG.440
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                        -                  RG.439

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)       50-65         165/80R14    A11 R37                          A19 A99 B03
SD/SR                 50-65         165R14       A11 R37                          Sth S02
e2*2001/116*          50-65         175/70R14    A31 R37
0314*00-61;           50-77         185/70R14    A12
0323*00-29;           50-77         195/65R14    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/70R14    A11                              A19 A99 B03
SD/SR                 50-77         195/65R14    A12                              Car S02
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)     50-77         165/80R14    A11                              A19 A99 B03
SD/SR                 50-77         165R14       A11                              Flh S02
e2*2001/116*          50-77         175/70R14    A11
0314*00-61;           50-77         185/70R14    A11
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Micra          48-65         165/70R14    A13                              A19 A99 B03
K12                   48-65         175/65R14    A12                              Flh S01
e11*2001/116*0195*.   48-65         185/60R14    A01 A12 K1c K2c
                      48-65         195/60R14    A01 A12 K1c K2c K42
Nissan Micra          59, 72        165/70R14    A13                              A19 A99 Flh
K13                   59, 72        175/65R14    A13                              S03
e13*2007/46*1111*..   59, 72        185/60R14    A01 A12 K1a K1b
incl. Facelift 2014   59, 72        185/65R14    A01 A12 K1a K1b
Renault Clio (II)     40-72         165/65R14    A11 R37                          A19 A99 B03
B                     40-72         175/60R14    A11 R37                          S01
e2*93/81*0126*..      40-72         185/55R14    A85
e2*98/14*0126*..      40-79         185/60R14    A11
                      42-79         175/65R14    A11 R09
Renault Megane (I)    47-84         175/65R14                                     A12 A19 A99
BA                    47-84         175/70R14    R09                              B02 B03 S01
e2*93/81*0010*..      47-84         185/55R14    T79
e2*98/14*0010*..      47-84         185/60R14
                      47-84         185/65R14    R09
                      47-84         195/55R14
                      47-84         195/60R14
                      51,5          165/65R14    T79
                      51,5          175/60R14    T79
Renault Megane (I)    47-70         175/70R14    R09                              A12 A19 A99
Break                 47-70         185/65R14                                     B02 B03 S01
KA
e2*98/14*0192*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (I)     66-84          175/65R14                                          A12 A19 A99
Cabrio                 66-84          185/55R14                                          B02 B03 S01
EA                     66-84          185/60R14
e2*93/81*0103*..       66-84          195/55R14
e2*98/14*0103*..
Renault Megane (I)     47-83,5        175/65R14                                          A12 A19 A99
Classic                47-83,5        175/70R14    R09                                   B02 B03 S01
LA                     47-83,5        185/55R14    T79
e2*93/81*0072*..,      47-83,5        185/60R14
e2*98/14*0072*..       47-83,5        195/55R14

Renault Megane (I)     66-83,5        175/65R14                                          A12 A19 A99
Coupé                  66-83,5        175/70R14    R09                                   B02 B03 S01
DA                     66-83,5        185/55R14    T79
e2*93/81*0009*..       66-83,5        185/60R14
e2*98/14*0009*..       66-83,5        185/65R14    R09
                       66-83,5        185/65R14    X04
                       66-83,5        195/55R14
                       66-83,5        195/60R14

Renault Scenic (I)     55-66          175/70R14    A13                                   A19 A99 B02
JA                     55-66          185/65R14    A12                                   B03 X04 S01
e2*93/81*0068*..,
e2*98/14*0068*..



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
Fortsetzung Allgemeine Hinweise

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 5 von 6
A85    Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn
der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen-
Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Juni 2019




Laux                                                                    00322653.DOC
                                                                        RL-JR




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