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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 5514
Radgröße                        5,5JX14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX19 5514 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1             40       560     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52712
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX19 5514 (s.o.)
Radgröße                        5,5JX14 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                    RG.428

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)        66-81          185/70R14   R09                            A19 A30 A99
EP1, -2, -4              66-81          195/65R14                                  B03 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)        66-81          185/70R14                                  A19 A30 A99
EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          195/65R14                                  B03 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Jazz (I)           57,61          175/65R14   A13                            A19 A99 B03
GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          185/60R14   A12                            S01
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/65R14   R37                            A12 A19 A99
FB                       65-84,3        195/60R14                                  Flh Sth S01
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         175/65R14   R09                            A12 A19 A99
RF, F                    55-107         175/70R14   R09                            B03 Npf S01
H224,                    55-107         185/60R14   R09
e11*93/81,               55-107         185/65R14   R09
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS     55-100         175/65R14   R09                            A12 A19 A99
RT, T                    55-100         175/65R14   M+S R09                        B03 S01
H093,                    55-100         185/60R14   R09
e11*93/81*0014*..,       55-100         185/65R14   R09
e11*2001/116*0014*.      74-110         175/70R14   R09
Mitsubishi Carisma       66             175/65R14   A11 R09                        A19 A99 B02
DAO                      66             175/70R14   A11 R09                        B03 S01
e4*93/81*0005*..,        66             185/65R14   A11 R37
e4*98/14*0005*..         66             195/60R14   A30
Mitsubishi Colt/Lancer   55-66          185/55R14   R37                            A12 A19 A58
CJO                      55-76          175/65R14   R37                            A99 B02 S01
e1*93/81*0031*..         55-76          185/60R14
                         55-76          185/65R14   R09
Mitsubishi Space Star    52, 59         165/65R14   A90                            A19 A99 Flh
A00                      52, 59         175/60R14   A12                            KOV S01
e1*2007/46*0951*..       52, 59         185/55R14   A01 A12 K6r
                         52, 59         185/60R14   A01 A12 K6r
Mitsubishi Space Star    52, 59         165/65R14   A90                            A19 A99 Flh
Cross                    52, 59         175/60R14   A12                            KMV S01
A00                      52, 59         185/55R14   A01 A12 K6r K6w
e1*2007/46*0951*..       52, 59         185/60R14   A01 A12 K6r K6w




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Juni 2019




Laux                                                           00322648.DOC
                                                               RL-JR




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