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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 5514
Radgröße                        5,5JX14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress-   Rad-     Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe       last     (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
X2           OX19 5514 X2 / Ø63,4xØ57,1            4/100/57,1           40          560      2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52712
Herstellerzeichen               OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung           OX19 5514 (s.o.)
Radgröße                        5,5JX14 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)        Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                     26                      RG.436

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-44         175/60R14                                     A12 A19 A99
6H, 6HS                 37-55         165/60R14   R37                               B03 S01
e1*95/54*,              37-55         185/50R14
98/14*0049*..,          37-74         185/55R14
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55    165/70R14                                     A12 A19 A99
AA, AAN                 44, 50, 55    175/65R14                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    185/60R14                                     S01
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    185/65R14
Seat Mii electric       61            165/70R14                                     A12 A19 A99
AA                      61            175/65R14                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*..     61            185/60R14
                        61            185/65R14
Skoda Citigo            44, 50, 55    165/70R14                                     A12 A19 A99
AA, AAN                 44, 50, 55    175/65R14                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    185/60R14                                     S01
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    185/65R14
- incl. Facelift 2017
Skoda Citigo E IV       61            165/70R14                                     A12 A19 A99
AA                      61            175/65R14                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*..     61            185/60R14
- Elektro               61            185/65R14
VW cross UP!            55, 66        165/70R14                                     A12 A19 A99
AA                      55, 66        175/65R14                                     F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66        185/60R14                                     S01
- incl. Facelift 2016   55, 66        185/65R14
VW e-UP!                60,61         165/70R14                                     A12 A19 A99
AA, AAN                 60,61         175/65R14                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;    60,61         185/60R14
e13*2007/46*1182*..     60,61         185/65R14
- incl. Facelift 2016
VW Lupo                 37            165/60R14   R37                               A12 A19 A99
6X, 6E                  37-55         185/50R14   R37                               B03 N3L Op7
e1*97/27,98/14,         37-77         165/65R14   R37                               S01
2001/116*               37-77         175/60R14   R37
0085,0114*..            37-77         185/55R14
                        37-77         185/60R14   A01 G01
VW UP!                  44-66         165/70R14                                     A12 A19 A99
AA, AAN                 44-66         175/65R14                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66         185/60R14                                     Npf S01
e13*2007/46*1182*..     44-66         185/65R14
- incl. Facelift 2016


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

Op7    Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. August 2023 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52712 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55031219 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14 H2 Typ OX19 5514
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. August 2023




Laux                                                                 00415533.DOC




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