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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 6015
Radgröße                        6,0JX15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,6          4/100/56,6         40       615     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52711
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0JX15 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   100                     26                   RG.433
S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   100                     -                    RG.434
S03   Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°   140                     -                    RG.713
S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   110                     26                   RG.433
S05   Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°   140                     -                    RG.713
      (offen)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15   A91                             A19 A99 Flh
KL1T                    51, 63, 74    195/60R15   A91                             Lim S03
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15   A91
                        51, 63, 74    205/60R15   A90
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A19 A99
KLAS                    53-74         195/50R15   A01 K1a K2b                     Flh S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                   A12 A19 A99
KL1M                    50, 60        165/60R15                                   Flh S02
e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15   A01 K1c
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15   A01 K1c
                        50, 60        185/55R15   A01 K1c K2b K8e
                        50, 60        195/45R15   A01 K1c K2b
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15   A30                             A19 A99 Flh
KLAS                    53-74         195/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Lim S02
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         185/55R15   K42 K56                         A01 A12 A19
KLAT, SUPT              55-78         195/50R15   K2b K42 K56                     A99 B02 S01
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira           66-98         195/50R15   Car K42 T82                     A01 A12 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/50R15   K42 Lim                         A99 B02 Snu
e4*96/27,97/27,         66-98         195/55R15   K42 K56
98/14,2001/116*         66-98         205/50R15   K1b K42 K56
0004,0018,0025*..
Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A19 A99 Flh
199                     48-57         185/60R15   A33 R37                         S01
e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A33
e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A01 A12 K1a K1b
e3*2007/46*0009*..,     48-99         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A19 A58 A99
S-D                     51-74         185/60R15   A33                             Y84 S04
e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A33
0379*22-..              51-74         195/60R15   A91
                        51-74         205/55R15   A12
                        51-74         205/60R15   A12
                        51-85         185/60R15   A33 M+S
                        51-85         185/65R15   A33 M+S
                        51-85         195/60R15   A91 M+S
                        51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Adam Rocks       51-85         185/60R15    A33 M+S                          A19 A58 A99
S-D                   51-85         185/65R15    A33 M+S                          KMV Y84 S04
e1*2001/116*          51-85         195/60R15    A91 M+S
0379*22-..            51-85         205/55R15    A12 M+S
                      51-85         205/60R15    A12 M+S
Opel Astra-G          48            185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85 T86          A19 A99 Flh
T98, T98/NB, T98V     48            195/55R15    A11 T85 T89                      Sth S04
e1*97/27,98/14*       48-92         185/65R15    A11 R37
0086,0092,0101*..     48-92         195/60R15    A11
                      48-92         205/50R15    A12 T85 T86
                      48-92         205/55R15    A12
Opel Astra-G          74-92         185/65R15    A11 M+S                          A19 A99 B03
T98C                  74-92         195/60R15    A11 T86 T87                      Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..      74-92         205/55R15    A12                              S04
- Coupé, Cabrio       74-92         215/50R15    A12
                      74-92         225/50R15    A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48             185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85              A19 A99 Car
T98/Kombi, T98V       48            195/55R15    A11 T85                          S04
e1*97/27,             48-92         185/65R15    A11 R09
98/14*0087*..,        48-92         195/60R15    A11
e1*97/27*0092*..      48-92         205/50R15    A12
                      48-92         205/55R15    A12
Opel Corsa-C          43-92         185/55R15                                     A12 A19 A99
Corsa-C               43-92         195/50R15    A01 K2b K42                      V15 S04
e1*98/14*0148*..      43-92         205/50R15    A01 K1c K2b K41 K42 K56
Opel Corsa-D          44-74         185/60R15    A11 M+S                          A19 A99 Flh
S-D, S-D/Van          44-74         185/65R15    A31 R37                          S04
e1*2001/116*          44-74         195/60R15    A12
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E          51-74         175/65R15    A33 R37                          A19 A99 Flh
S-D, S-D/Van          51-85         185/60R15    A91                              S04
e1*2001/116*          51-85         185/65R15    A91
0379*30-..;           51-85         195/60R15    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85         205/55R15    A12
                      51-85         205/60R15    A12
Opel Karl             54, 55        165/60R15    A91                              A19 A58 A99
D-A                   54, 55        175/55R15    A12                              Flh KOV OK5
e4*2007/46*0957*..    54, 55        175/60R15    A12                              V15 S05
                      54, 55        185/55R15    A01 A12 K1c K2b K8c
                      54, 55        195/50R15    A01 A12 K1c K2b K8c
                      54, 55        205/50R15    A01 A12 K1c K2c K5b K8i
Opel Karl Rocks       54, 55        165/60R15    A91 M+S                          A19 A58 A99
D-A                   54, 55        175/55R15    A12 M+S                          Flh KMV V15
e4*2007/46*0957*..    54, 55        175/60R15    A12 M+S                          S05
                      54, 55        185/55R15    A01 A12 K6w K8c
                      54, 55        195/50R15    A01 A12 K6w K8c
                      54, 55        205/50R15    A01 A12 K2b K5b K6x K8i


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Meriva-A          51-92         185/60R15     A11 T84 T88                           A19 A99 V15
X01Monocab             51-92         195/55R15     A12 T84 T85 T89                       S04
e1*2001/116*0215*..    51-92         195/60R15     A12
                       51-92         205/50R15     A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86
                       51-92         205/55R15     A01 A12 K2b K46 K56
                       51-92         215/50R15     A01 A12 K2b K46 K56
                       51-92         215/55R15     A01 A12 K2b K46 K56
Opel Tigra-B           51,66,92      185/55R15     A31                                   A19 A99 B03
X-C/Roadster           51,66,92      185/60R15     A12                                   S04
e11*2001/116*0227*.    51,66,92      195/50R15     A12
                       51,66,92      195/55R15     A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9
Fortsetzung Allgemeine Hinweise

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 6 von 9
B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 9
S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben (S01) M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern (S02) M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9
V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   205/55R15     225/50R15
Nr.    5   205/65R15     225/60R15
Nr.    6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Juni 2019




Laux                                                                   00322950.DOC
                                                                       RL-JR




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