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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 6015
Radgröße                        6,0JX15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1          4/100/56,1          40         615    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52711
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0JX15 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                      -                  RG.428
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°     110                      26                 RG.430
S03     Schraube M14x1,25      Kegel 60°     130                      27,6               RG.431
S04     Schraube M14x1,25      Kegel 60°     140                      27,6               RG.431

Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden
      an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                            A12 A19 A99
EP1, -2, -4              66-81          205/55R15   A01 K42                        Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                            A12 A19 A99
EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          205/55R15                                  Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)        88-92          195/60R15   R37                            A19 A30 A99
Coupé                    88-92          205/55R15                                  B03 Cpe S01
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight            65             175/65R15   A90 R37                        A19 A99 Flh
ZE2                      65             185/60R15   A01 A12 K1a K1b                S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I)           57,61          185/55R15   A30                            A19 A99 V15
GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          195/50R15   A01 A12 K1a                    S01
e6*98/14*0088,87*..,     57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                  A12 A19 A99
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                        S01
e6*2007/46*              66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                  A12 A19 A99
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                        S01
e6*2001/116*             66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)         75             185/60R15   K1c                            A01 A12 A19
GK                       75             195/55R15   K1c                            A99 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..       75             195/60R15   K1c                            S01
- incl. Facelift 2018    75             205/55R15   K1c
Honda Jazz Hybrid (II)   65             175/65R15                                  A12 A19 A99
GP1                      65             185/60R15   A01 K1a                        S01
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/55R15   R37                            A12 A19 A99
FB                       65-84,3        195/50R15                                  Flh Sth S01
e4*96/27*0024*..,        65-84,3        195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         185/55R15                                  A12 A19 A99
RF, F                    55-107         195/50R15   A01 K42 K56                    B03 Npf S01
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81                         A12 A19 A99
RT, T                   55-110        195/50R15                                   B03 S01
H093,                   55-110        195/55R15
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15                                   A12 A19 A99
Mini                    65-85         185/60R15                                   B03 Cbo Flh
e1*2001/116*            65-85         185/65R15                                   S03
0231*08-..              65-85         195/55R15
- ab MJ 2007            65-85         195/60R15
                        65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                        65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                   A12 A19 A99
Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                   B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                   Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15   A01 K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15   A01 K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85         175/65R15                                   A12 A19 A99
R50, Mini               55-85         185/60R15                                   B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,       55-85         185/65R15                                   S02
e1*2001/116*            55-85         195/55R15
0231*00-07              55-85         195/60R15
- bis MJ 2006           55-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                        55-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                             A19 A99 Flh
A00                     52, 59        165/60R15   A12                             KOV S01
e1*2007/46*0951*..      52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r
                        52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r
                        52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r
Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                             A19 A99 Flh
Cross                   52, 59        165/60R15   A12                             KMV S01
A00                     52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r K6w
e1*2007/46*0951*..      52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r K6w
                        52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r K6w




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 7
Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   205/55R15     225/50R15
Nr.    5   205/65R15     225/60R15
Nr.    6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Juni 2019




Laux                                                            00322948.DOC
                                                                RL-JR



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