Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6015
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X2           OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1          4/100/56,1          40         615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52711
§22 52711, Erweiterung 01




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  RG.428
                            S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 RG.430
                            S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27,6               RG.431
                            S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      27,6               RG.431

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Honda
                                                            Kia
                                                            MG Rover
                                                            Mini/BMW
                                                            Mitsubishi

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7

                            Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                            A12 A19 A99
                            EP1, -2, -4              66-81          205/55R15   A01 K42                        Flh S01
                            e11*98/14*
                            0173,0174,0188*..
                            Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                            A12 A19 A99
                            EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          205/55R15                                  Flh S01
                            e11*98/14*
                            0158-0161,0189*..
                            Honda Civic (VII)        88-92          195/60R15   R37                            A19 A30 A99
                            Coupé                    88-92          205/55R15                                  B03 Cpe S01
                            EM2
                            e6*98/14*0080*..
                            Honda Insight            65             175/65R15   A90 R37                        A19 A99 Flh
                            ZE2                      65             185/60R15   A01 A12 K1a K1b                S01
                            e6*2001/116*0130*..
                            Honda Jazz (I)           57,61          185/55R15   A30                            A19 A99 V15
§22 52711, Erweiterung 01




                            GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          195/50R15   A01 A12 K1a                    S01
                            e6*98/14*0088,87*..,     57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
                            e6*2001/116*0101*..,
                            e6*2001/116*0102*..
                            Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                  A12 A19 A99
                            GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                        S01
                            e6*2007/46*              66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                            0010, 0011, 0013,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                            0014, 0015,0016*..
                            - ab MJ 2011
                            Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                  A12 A19 A99
                            GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                        S01
                            e6*2001/116*             66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                            0125, 0126, 0127,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                            0128, 0131, 0132*..
                            Honda Jazz (III)         75             185/60R15   K1c                            A01 A12 A19
                            GK                       75             195/55R15   K1c                            A99 Flh KOV
                            e6*2007/46*0162*..       75             195/60R15   K1c                            S01
                            - incl. Facelift 2018    75             205/55R15   K1c
                            Honda Jazz (IV)          72             185/60R15   A90                            A19 A58 A99
                            GR                       72             195/55R15   A01 A12 K1c K2b                Flh KOV S01
                            e6*2007/46*0415*..       72             195/60R15   A01 A12 K1c K2b
                            - Hybrid                 72             205/55R15   A01 A12 K1c K2b K5d
                            Honda Jazz Hybrid (II)   65             175/65R15                                  A12 A19 A99
                            GP1                      65             185/60R15   A01 K1a                        S01
                            e6*2007/46*0012*..

                            Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/55R15   R37                            A12 A19 A99
                            FB                       65-84,3        195/50R15                                  Flh Sth S01
                            e4*96/27*0024*..,        65-84,3        195/55R15
                            e4*98/14*0024*..
                            - Shuma I/II, Spectra




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 7
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        185/55R15                                     A12 A19 A99
                            RF, F                   55-107        195/50R15   A01 K42 K56                       B03 Npf S01
                            H224,
                            e11*93/81,
                            2001/116*0016*..
                            Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81                           A12 A19 A99
                            RT, T                   55-110        195/50R15                                     B03 S01
                            H093,                   55-110        195/55R15
                            e11*93/81*0014*..,
                            e11*2001/116*0014*.
                            Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15                                     A12 A19 A99
                            Mini                    65-85         185/60R15                                     B03 Cbo Flh
                            e1*2001/116*            65-85         185/65R15                                     S03
                            0231*08-..              65-85         195/55R15
                            - ab MJ 2007            65-85         195/60R15
                                                    65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                                    65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
§22 52711, Erweiterung 01




                            Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                     A12 A19 A99
                            Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                     B03 Car Cbo
                            C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                     Cpe Flh S04
                            e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
                            e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
                            0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15   A01 K2b
                            e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15   A01 K2b
                            09,
                            e24*2007/46*0023*..
                            - Mini/Clubman/Cabrio
                            - Coupè/Roadster
                            Mini One, Cooper, -S    55-85         175/65R15                                     A12 A19 A99
                            R50, Mini               55-85         185/60R15                                     B03 Cbo Flh
                            e1*98/14*0168*..,       55-85         185/65R15                                     S02
                            e1*2001/116*            55-85         195/55R15
                            0231*00-07              55-85         195/60R15
                            - bis MJ 2006           55-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                                    55-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
                            Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                               A19 A99 Flh
                            A00                     52, 59        165/60R15   A12                               KOV S01
                            e1*2007/46*0951*..      52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r
                                                    52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r
                                                    52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r
                            Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                               A19 A99 Flh
                            Cross                   52, 59        165/60R15   A12                               KMV S01
                            A00                     52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r K6w
                            e1*2007/46*0951*..      52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r K6w
                                                    52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r K6w

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7
                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
§22 52711, Erweiterung 01




                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 7
                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
§22 52711, Erweiterung 01




                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 7
                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                            Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                            oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 52711, Erweiterung 01




                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                            Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                            usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7
                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Stufenheck.

                            T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                            Nr.    1   175/55R15     195/50R15
                            Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                            Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                            Nr.    4   205/55R15     225/50R15
§22 52711, Erweiterung 01




                            Nr.    5   205/65R15     225/60R15

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                            Lambsheim, 16. September 2020




                            Laux                                                                    00351398.DOC



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim