GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr.44100160890,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX19 Typ OX19 6015 Radgröße 6,0JX15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X2 OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1 4/100/56,1 40 615 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52711 Herstellerzeichen OX-ML Radtyp und Ausführung OX19 6015 (s.o.) Radgröße 6,0JX15 H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RG.428 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.430 S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,6 RG.431 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,6 RG.431 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Kia MG Rover Mini/BMW Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 R37 A12 A19 A99 EP1, -2, -4 66-81 205/55R15 A01 K42 Flh S01 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 R37 A12 A19 A99 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/55R15 Flh S01 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic (VII) 88-92 195/60R15 R37 A19 A30 A99 Coupé 88-92 205/55R15 B03 Cpe S01 EM2 e6*98/14*0080*.. Honda Insight 65 175/65R15 A90 R37 A19 A99 Flh ZE2 65 185/60R15 A01 A12 K1a K1b S01 e6*2001/116*0130*.. Honda Jazz (I) 57,61 185/55R15 A30 A19 A99 V15 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 A12 K1a S01 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/50R15 A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6 e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A12 A19 A99 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S01 e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a 0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A12 A19 A99 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S01 e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a 0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz (III) 75 185/60R15 K1c A01 A12 A19 GK 75 195/55R15 K1c A99 Flh KOV e6*2007/46*0162*.. 75 195/60R15 K1c S01 - incl. Facelift 2018 75 205/55R15 K1c Honda Jazz Hybrid (II) 65 175/65R15 A12 A19 A99 GP1 65 185/60R15 A01 K1a S01 e6*2007/46*0012*.. Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 R37 A12 A19 A99 FB 65-84,3 195/50R15 Flh Sth S01 e4*96/27*0024*.., 65-84,3 195/55R15 e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 185/55R15 A12 A19 A99 RF, F 55-107 195/50R15 A01 K42 K56 B03 Npf S01 H224, e11*93/81, 2001/116*0016*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 185/55R15 R37 T81 A12 A19 A99 RT, T 55-110 195/50R15 B03 S01 H093, 55-110 195/55R15 e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*. Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A12 A19 A99 Mini 65-85 185/60R15 B03 Cbo Flh e1*2001/116* 65-85 185/65R15 S03 0231*08-.. 65-85 195/55R15 - ab MJ 2007 65-85 195/60R15 65-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b 65-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A12 A19 A99 Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 B03 Car Cbo C,/K,/L,/B-L, -N1 55-90 185/65R15 Cpe Flh S04 e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b 0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/50R15 A01 K2b e1*2007/46*0371*00- 55-90 205/55R15 A01 K2b 09, e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A12 A19 A99 R50, Mini 55-85 185/60R15 B03 Cbo Flh e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 S02 e1*2001/116* 55-85 195/55R15 0231*00-07 55-85 195/60R15 - bis MJ 2006 55-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b 55-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A19 A99 Flh A00 52, 59 165/60R15 A12 KOV S01 e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/50R15 A01 A12 K6r 52, 59 175/55R15 A01 A12 K6r 52, 59 195/45R15 A01 A12 K6r Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A19 A99 Flh Cross 52, 59 165/60R15 A12 KMV S01 A00 52, 59 175/50R15 A01 A12 K6r K6w e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/55R15 A01 A12 K6r K6w 52, 59 195/45R15 A01 A12 K6r K6w Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 7 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 7 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 7 Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2019 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. Juni 2019 Laux 00322948.DOC RL-JR Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim