GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr.44100160890,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX19 Typ OX19 6015 Radgröße 6,0JX15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W9 OX19 6015 W9 / Ø72,6 - Ø67,1 4/114,3/67,1 40 570 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52711 Herstellerzeichen OX-ML Radtyp und Ausführung OX19 6015 (s.o.) Radgröße 6,0JX15 H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RG.480 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mitsubishi Smart / Daimler Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Elantra 66-105 185/65R15 K41 K56 A01 A12 A19 XD 66-105 195/60R15 K41 K42 K56 A99 B02 S01 e4*98/14*0048*.. Hyundai Joice 77-102 195/65R15 A12 A19 A99 M-300E 77-102 205/60R15 A01 K42 K45 S01 e9*98/14*0032*.. Hyundai Matrix 60-90,2 195/55R15 A30 R37 T85 A19 A99 B02 FC, FCT 60-90,2 205/50R15 A01 A12 K42 R37 S01 e4*98/14*0059*.., 60-90,2 205/55R15 A01 A12 G03 K42 e4*2001/116*0126*.. Hyundai Sonata 100-118 195/65R15 A12 A19 A99 EF 100-118 205/60R15 A01 K56 B02 B03 S01 e4*97/27*0032*00, e4*98/14*0032*01-03 Hyundai Sonata 62,5-107 185/65R15 R37 A12 A19 A99 Y-3 62,5-107 195/60R15 R37 B02 S01 G598, 62,5-107 205/60R15 e11*93/81*0064*.. Kia Carens, RS 77-102 195/60R15 A11 R37 A19 A99 S01 FC 77-102 205/55R15 A30 R37 e11*98/14*0121*07-.. 77-103 205/60R15 A63 77-103 215/55R15 A01 A12 K42 K45 K46 Kia Carens, RS 81 195/55R15 A12 A19 A99 FC 81 205/50R15 A01 K45 S01 e11*98/14* 0121*00-06 Kia Carstar 77-102 195/65R15 A12 A19 A99 M-300E 77-102 205/60R15 A01 K42 K45 S01 e9*98/14*0032*.. Kia Cerato 75-105 185/65R15 A11 R37 A19 A99 B03 FE 75-105 195/60R15 A12 Lim S01 e11*2001/116*0228*. 75-105 205/55R15 A12 75-105 215/50R15 A12 Kia Clarus/Credos 85-98 195/60R15 A12 A19 A99 GC 85-98 205/55R15 B03 S01 e13*93/81,95/54, 96/27, 98/14*0014*.. Kia Magentis 100-124 195/65R15 R37 A19 A30 A99 GD 100-124 205/60R15 B02 S01 e4*98/14*0053*.., e4*2001/116*0053*.. Mitsubishi Carisma 60-103 205/55R15 A01 K42 K44 K56 A12 A19 A99 DAO 60-92 195/60R15 R09 B02 S01 e4*93/81*0005*.., 66-103 185/55R15 R37 T81 e4*98/14*0005*.. 66-103 195/50R15 T82 Z14 66-103 195/55R15 R37 66-103 205/50R15 A01 K42 K56 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mitsubishi Colt 50-110 185/55R15 M+S A12 A19 A99 Z30, Z30G, Z3V 50-110 195/50R15 B02 B03 Flh e1*2001/116*0271*..; 50-110 205/50R15 A01 K42 V15 S01 e11*2001/116*0335*..; 50-70 185/55R15 R37 e1*2007/46*0618*.. - incl. MJ2009 Mitsubishi Colt CZC 110 195/50R15 M+S A12 A19 A99 Z3B 80 195/50R15 B02 B03 Cbo e1*2001/116*0368*.. 80 205/50R15 A01 K42 V15 S01 - Cabrio 80-110 185/55R15 M+S Mitsubishi Galant (VIII) 66-120 195/60R15 R09 A12 A19 A99 EAO 66-120 205/55R15 S01 e4*95/54*0014*.. 66-120 205/60R15 Mitsubishi Lancer (VII) 60-99 195/55R15 A33 M+S A19 A99 B03 CS0 60-99 195/60R15 A12 Car Sth S01 e1*2001/116*0233* 60-99 205/50R15 A01 A12 K1c K42 K56 60-99 205/55R15 A01 A12 K1c K42 K56 Mitsubishi Space Star 75-90 185/55R15 A12 A19 A99 DGO 75-90 195/50R15 A01 K42 K56 B02 S01 e4*97/27*0030*.., 75-90 195/55R15 A01 K42 K56 e4*98/14*0030*.. smart Forfour 130 185/55R15 M+S R02 A12 A19 A99 454 130 205/50R15 M+S R03 B02 B03 Flh e1*2001/116*0263*.. 47-90 185/55R15 R37 V15 S01 47-90 195/50R15 47-90 205/50R15 A01 K1a K1b Volvo S40, V40 66,85-147 205/50R15 A12 R37 A19 A99 B02 V 66-147 185/65R15 A11 M+S R09 B03 S01 H284, e4*93/81, 66-147 185/65R15 A11 R09 95/54, 96/27, 98/14, 66-147 195/55R15 A11 R37 2001/116*0007*.. 66-147 195/60R15 A11 R09 66-147 195/60R15 A11 M+S R09 66-147 205/55R15 A12 R09 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 7 Fortsetzung Allgemeine Hinweise Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 7 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 7 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 7 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juni 2019 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. Juni 2019 Laux 00322984.DOC RL-JR Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim