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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6015
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X2           OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø60,1          4/100/60,1          45         615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52711
§22 52711, Erweiterung 01




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    100                       26                 RG.440
                            S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    105                       26                 RG.440
                            S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    110                       -                  RG.439
                            S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                 RG.440

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Dacia
                                                            Lada
                                                            Nissan
                                                            Renault

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 8

                            Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Dacia Logan (I)       50-65         185/65R15    A33 T92                          A19 A58 A99
                            FSD/USD, SD/SR        50-65         195/60R15    A91 T91                          S02
                            N386;                 50-65         205/60R15    A12
                            e2*2007/46*0030*..;
                            e2*2007/46*0013*..
                            - Pick-Up
                            - geschl. Kasten
                            Dacia Logan (I)       50-65         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Sth
                            SD/SR                 50-77         185/65R15    A31                              S02
                            e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
                            0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
                            0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
                            e2*2007/46*0030*..;
                            e2*2007/46*0013*..
                            Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/65R15    A31                              A19 A99 Car
                            SD/SR                 50-77         195/60R15    A12                              S02
§22 52711, Erweiterung 01




                            e2*2001/116*          50-77         205/55R15    A12
                            0314*00-61;           50-77         205/60R15    A12
                            0323*00-29;
                            e2*2007/46*0030*..;
                            e2*2007/46*0013*..
                            - Kombi
                            Dacia Sandero (I)     50-77         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Flh
                            SD/SR                 50-77         185/65R15    A31                              S02
                            e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
                            0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
                            0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
                            e2*2007/46*0013*..;
                            e2*2007/46*0030*..
                            Dacia Sandero (I)     50-77         185/65R15                                     A12 A19 A99
                            Stepway               50-77         195/60R15                                     Flh KMV S02
                            SD/SR                 50-77         205/55R15
                            e2*2001/116*          50-77         205/60R15
                            0314*00-61;
                            0323*00-29
                            Lada Vesta            75,78         185/60R15    A91                              A19 A58 A99
                            GF                    75,78         185/65R15    A91                              B67 Car KOV
                            e1*2007/46*1695*..    75,78         195/60R15    A90                              Lim S04
                                                  75,78         205/55R15    A01 A12 K1a
                                                  75,78         205/60R15    A01 A12 K1a
                            Nissan Micra (III)    48-81         175/60R15    R37                              A12 A19 A99
                            K12                   48-81         175/65R15    R09                              Cbo Flh S01
                            e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15    A01 K1c
                                                  48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K25 K2c




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 8
                            Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Nissan Micra (IV)        59, 72       165/65R15   A13                             A19 A99 Flh
                            K13                      59, 72       175/55R15   A13 T77                         V15 S03
                            e13*2007/46*1111*..      59, 72       175/60R15   A13
                            incl. Facelift 2014      59, 72       185/55R15   A01 A12 K1a K1b
                                                     59, 72       195/50R15   A01 A12 K1c
                                                     59, 72       195/55R15   A01 A12 K1c K8c
                                                     59, 72       205/50R15   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
                            Nissan Micra (V)         52, 66, 74   185/60R15   A33                             A19 A58 A99
                            K14                      52, 66, 74   185/65R15   A33                             Flh S02
                            e9*2007/46*6454*..       52, 66, 74   195/60R15   A91
                                                     52, 66, 74   205/55R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                                     52, 66, 74   205/60R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                                     52-86        185/60R15   A33 M+S
                                                     52-86        185/65R15   A33 M+S
                                                     52-86        195/60R15   A91 M+S
                                                     52-86        205/55R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
§22 52711, Erweiterung 01




                                                     52-86        205/60R15   A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                            Nissan Note              50-85        175/65R15   A11                             A19 A99 S01
                            E11                      50-85        185/65R15   A31
                            e11*2001/116*0268*.
                            Nissan Note              59, 66, 72   185/65R15   A91                             A19 A58 A99
                            E12                      59, 66, 72   195/60R15   A90                             S03
                            e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72   205/55R15   A12
                            Renault Clio (III)       48-102       175/65R15   A11 R37                         A19 A99 B03
                            R                        48-102       185/60R15   A31                             Car Flh R1S
                            e2*2001/116*0327*..;     48-102       195/55R15   A12                             RC3 S01
                            e2*2007/46*0008*..       48-82        165/65R15   A11 R37
                            Renault Clio (III)       48-102       175/65R15   A11 R37                         A19 A99 B03
                            R                        48-102       185/60R15   A11                             Car Flh R1B
                            e2*2001/116*0327*..;     48-102       195/55R15   A31                             RC3 S01
                            e2*2007/46*0008*..
                            Renault Clio (IV)        48-87        185/60R15   A11                             A19 A58 A99
                            R                        48-87        185/65R15   A11                             B03 Car Flh
                            e2*2001/116*             48-87        195/60R15   A33                             RC4 S02
                            0327*46-..;              48-87        205/55R15   A12
                            e2*2007/46*0008*16-..    48-87        205/60R15   A12
                            - incl. Facelift 2016
                            Renault Modus            48-58        165/65R15   A11 R09 T81                     A19 A60 A99
                            P                        48-76        175/60R15   A11 R37 T81                     S01
                            e2*2001/116*0319*..;     48-82        175/65R15   A11 R09
                            e2*2007/46*0007*..       48-82        175/65R15   A01 A11 G03
                                                     48-82        185/55R15   A11 R37 T81 T82
                                                     48-82        185/60R15   A11
                                                     48-82        195/55R15   A12
                            Renault ZOE (I)          43           185/65R15   A33                             A19 A58 A99
                            AG                       43           195/60R15   A91                             Flh S04
                            e2*2007/46*              43           205/55R15   A12
                            0251*00-16;
                            0681*00-04
                            (22 - 41 kWh-Batterie)



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 8
                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
§22 52711, Erweiterung 01




                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 8
                            A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.
§22 52711, Erweiterung 01




                            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                            zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 8
                            G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                            Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                            R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                            überprüfen.

                            G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                            dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                            (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                            eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52711, Erweiterung 01




                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                            Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                            Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                            K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8
                            K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                            schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).
§22 52711, Erweiterung 01




                            R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                            Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                            KR, oder SR).

                            RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Stufenheck.

                            T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 8
                            T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                                    Vorderachse     Hinterachse
                            Nr. 1 175/55R15         195/50R15
§22 52711, Erweiterung 01




                            Nr. 2 185/55R15         205/50R15, 215/45R15
                            Nr. 3 195/50R15         205/50R15, 215/45R15
                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            Prüfort und Prüfdatum
                            Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                            Lambsheim, 16. September 2020




                            Laux                                                                    00351401.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim