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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                           Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 6015
Radgröße                        6,0JX15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
X2           OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø60,1         4/100/60,1           45          615    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52711
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0JX15 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    100                       26                  RG.440
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    105                       26                  RG.440
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    110                       -                   RG.439
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                  RG.440

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)        50-65         185/65R15    A33 T92                          A19 A58 A99
FSD/USD, SD/SR         50-65         195/60R15    A91 T91                          S02
N386;                  50-65         205/60R15    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan (I)        50-65         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Sth
SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                              S02
e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/65R15    A31                              A19 A99 Car
SD/SR                  50-77         195/60R15    A12                              S02
e2*2001/116*           50-77         205/55R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/60R15    A12
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)      50-77         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Flh
SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                              S02
e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (III)    49-74         185/60R15    A11                              A19 A58 A99
DJF                    49-74         185/65R15    A11                              Flh KOV NoE
e19*2007/46*0026*..    49-74         195/60R15    A11                              NoP S02
                       49-74         205/55R15    A12
                       49-74         205/60R15    A12
Dacia Sandero          50-77         185/65R15                                     A12 A19 A99
Stepway (I)            50-77         195/60R15                                     Flh KMV S02
SD/SR                  50-77         205/55R15
e2*2001/116*           50-77         205/60R15
0314*00-61;
0323*00-29
Lada Vesta             75,78         185/60R15    A91                              A19 A58 A99
GF                     75,78         185/65R15    A91                              B67 Car KOV
e1*2007/46*1695*..     75,78         195/60R15    A90                              Lim S04
                       75,78         205/55R15    A01 A12 K1a
                       75,78         205/60R15    A01 A12 K1a
Nissan Micra (III)     48-81         175/60R15    R37                              A12 A19 A99
K12                    48-81         175/65R15    R09                              Cbo Flh S01
e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15    A01 K1c
                       48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K25 K2c




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra (IV)       59, 72       165/65R15    A13                              A19 A99 Flh
K13                     59, 72       175/55R15    A13 T77                          V15 S03
e13*2007/46*1111*..     59, 72       175/60R15    A13
incl. Facelift 2014     59, 72       185/55R15    A01 A12 K1a K1b
                        59, 72       195/50R15    A01 A12 K1c
                        59, 72       195/55R15    A01 A12 K1c K8c
                        59, 72       205/50R15    A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Nissan Micra (V)        52, 66, 74   185/60R15    A33                              A19 A58 A99
K14                     52, 66, 74   185/65R15    A33                              Flh S02
e9*2007/46*6454*..      52, 66, 74   195/60R15    A91
                        52, 66, 74   205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52, 66, 74   205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                        52-86        185/60R15    A33 M+S
                        52-86        185/65R15    A33 M+S
                        52-86        195/60R15    A91 M+S
                        52-86        205/55R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                        52-86        205/60R15    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
Nissan Note             50-85        175/65R15    A11                              A19 A99 S01
E11                     50-85        185/65R15    A31
e11*2001/116*0268*.
Nissan Note             59, 66, 72   185/65R15    A91                              A19 A58 A99
E12                     59, 66, 72   195/60R15    A90                              S03
e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72   205/55R15    A12
Renault Clio (III)      48-102       175/65R15    A11 R37                          A19 A99 B03
R                       48-102       185/60R15    A31                              Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;    48-102       195/55R15    A12                              RC3 S01
e2*2007/46*0008*..      48-82        165/65R15    A11 R37
Renault Clio (III)      48-102       175/65R15    A11 R37                          A19 A99 B03
R                       48-102       185/60R15    A11                              Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..;    48-102       195/55R15    A31                              RC3 S01
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV)       48-87        185/60R15    A11                              A19 A58 A99
R                       48-87        185/65R15    A11                              B03 Car Flh
e2*2001/116*            48-87        195/60R15    A33                              RC4 S02
0327*46-..;             48-87        205/55R15    A12
e2*2007/46*0008*16-..   48-87        205/60R15    A12
- incl. Facelift 2016
Renault Modus           48-58        165/65R15    A11 R09 T81                      A19 A60 A99
P                       48-76        175/60R15    A11 R37 T81                      S01
e2*2001/116*0319*..;    48-82        175/65R15    A11 R09
e2*2007/46*0007*..      48-82        175/65R15    A01 A11 G03
                        48-82        185/55R15    A11 R37 T81 T82
                        48-82        185/60R15    A11
                        48-82        195/55R15    A12
Renault ZOE (I)         43           185/65R15    A33                              A19 A58 A99
AG                      43           195/60R15    A91                              Flh S04
e2*2007/46*             43           205/55R15    A12
0251*00-16;
0681*00-04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9
G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Februar 2021




Laux                                                                 00361714.DOC




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