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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6015
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X2           OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1          4/100/56,1          45         615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52711
§22 52711, Erweiterung 01




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                       -                  RG.428
                            S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                 RG.430
                            S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    130                       27,6               RG.431
                            S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°    140                       27,6               RG.431

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Honda
                                                            MG Rover
                                                            Mini/BMW

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 6


                            Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Honda Civic (VII)        88-92         195/60R15                                  A13 A19 A99
                            Coupé                                                                             B03 Cpe S01
                            EM2
                            e6*98/14*0080*..
                            Honda Insight            65            175/65R15   A31 R37                        A19 A99 Flh
                            ZE2                      65            185/60R15   A90                            S01
                            e6*2001/116*0130*..
                            Honda Jazz (I)           57,61         185/55R15                                  A12 A19 A99
                            GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         195/50R15   A01 LK6                        S01
                            e6*98/14*0088,87*..,     57,61         195/50R15   Z15
                            e6*2001/116*0101*..,
                            e6*2001/116*0102*..
                            Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                            A19 A99 S01
                            GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
                            e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
§22 52711, Erweiterung 01




                            0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
                            0014, 0015,0016*..
                            - ab MJ 2011
                            Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                            A19 A99 S01
                            GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
                            e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
                            0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
                            0128, 0131, 0132*..
                            Honda Jazz (III)         75            185/60R15   A90                            A19 A99 Flh
                            GK                       75            195/55R15   A12                            KOV S01
                            e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   A12
                            - incl. Facelift 2018    75            205/55R15   A01 A12 K1c
                            Honda Jazz (IV)          72            185/60R15   A31                            A19 A58 A99
                            GR                       72            195/55R15   A90                            Flh KOV S01
                            e6*2007/46*0415*..       72            195/60R15   A12
                            - Hybrid                 72            205/55R15   A01 A12 K1c K2b K5d
                            Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A90                            A19 A99 S01
                            GP1                      65            185/60R15   A12
                            e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A01 A12 K1a
                                                     65            195/60R15   A01 A12 K1a
                            Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        185/55R15                                  A12 A19 A99
                            RF, F                                                                             B03 Npf S01
                            H224,
                            e11*93/81,
                            2001/116*0016*..
                            Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15   A11                            A19 A99 B03
                            Mini                     65-85         185/60R15   A12                            Cbo Flh S03
                            e1*2001/116*             65-85         185/65R15   A12
                            0231*08-..               65-85         195/55R15   A12
                            - ab MJ 2007             65-85         195/60R15   A12




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     A33                                   A19 A99 B03
                            Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A12                                   Car Cbo Cpe
                            C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15     A12                                   Flh S04
                            e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A12
                            e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A12
                            0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 A12 K2b
                            e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 A12 K2b
                            09,
                            e24*2007/46*0023*..
                            - Mini/Clubman/Cabrio
                            - Coupè/Roadster
                            Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11                                   A19 A99 B03
                            R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
                            e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
                            e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12
                            0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
                            - bis MJ 2006
§22 52711, Erweiterung 01




                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                            210 km/h                100% 100% 100%
                            220 km/h                97%    100% 100%
                            230 km/h                94%    100% 100%
                            240 km/h                91%    100% 100%
                            250 km/h                -      95%      100%
                            260 km/h                -      90%      100%
                            270 km/h                -      85%      100%
                            280 km/h                -      -        95%
                            290 km/h                -      -        90%
                            300 km/h                -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.



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                            Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 6
                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 52711, Erweiterung 01




                            A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6
                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 52711, Erweiterung 01




                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                            Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                            usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6
                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
§22 52711, Erweiterung 01




                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 16. September 2020




                            Laux                                                                   00351399.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim