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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX19
             Typ                             OX19 6516
             Radgröße                        6.5JX16 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X2           OX19 6516 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1          40         615    2000

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52707
             Herstellerzeichen               OX-ML
             Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
             Radgröße                        6.5JX16 H2
§ 22 52707




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  RG.428
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 RG.430
             S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27,6               RG.431
             S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      27,6               RG.431

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Honda
                                             Kia
                                             MG Rover
                                             Mini/BMW
                                             Mitsubishi

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                            A12 A19 A99
             EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                  Flh S01
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                            A12 A19 A99
             EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                  Flh S01
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII)        88-92         195/50R16   R37                            A12 A19 A99
             Coupé                    88-92         205/50R16                                  Cpe S01
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Insight            65            185/55R16   K1c                            A01 A12 A19
             ZE2                                                                               A99 Flh S01
             e6*2001/116*0130*..
             Honda Jazz (I)           57,61         195/45R16                                  A12 A19 A99
             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16   A01 K1c                        S01
             e6*98/14*0088,87*..,     57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
             e6*2001/116*0101*..,
§ 22 52707




             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                        A01 A12 A19
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a            A99 S01
             e6*2007/46*              66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
             0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                        A01 A12 A19
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a            A99 S01
             e6*2001/116*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
             0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16   K1c                            A01 A12 A19
             GK                       75, 96        195/50R16   K1c                            A99 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   K1c K3a K3c K5b                S01
             - incl. Facelift 2018
             Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16   K1c K2b                        A01 A12 A19
             GP1                                                                               A99 S01
             e6*2007/46*0012*..

             Kia Sephia, Shuma        65-85         195/45R16                                  A12 A19 A99
             FB                                                                                Flh Sth S01
             e4*96/27*0024*..,
             e4*98/14*0024*..
             - Shuma I/II, Spectra
             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        195/50R16   K42 K56 R37                    A01 A12 A19
             RF, F                    55-107        205/45R16   K42 K56                        A99 B03 Npf
             H224,                    55-118        205/50R16   K42 K56 R09                    S01
             e11*93/81,
             2001/116*0016*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16    R37                                   A12 A19 A99
             RT, T                   55-110        195/50R16    A01 K42 K46 R37                       B03 S01
             H093,                   55-110        205/45R16    A01 K42 K46 K56
             e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16    A01 K42 K46 K56 R09
             e11*2001/116*0014*.
             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
             Mini                    65-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh S03
             e1*2001/116*            65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32
             0231*08-..              65-85         195/50R16    R37
             - ab MJ 2007
             Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    K2b M+S                               A01 A12 A19
             Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    K2b M+S                               A99 Car Cbo
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    K2b                                   Cpe Flh S04
             e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    K1a K1b K2b
             e1*2007/46*             55-90         185/50R16    K2b
             0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16    K2b
             e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    K2b
             09,                     55-90         205/45R16    K2b
             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
§ 22 52707




             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
             R50, Mini               55-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh S02
             e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32
             e1*2001/116*            55-85         195/50R16    R37
             0231*00-07
             - bis MJ 2006
             Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 K56 T80                           A01 A12 A19
             DAO                     66            205/45R16    K42 K56                               A99 B02 B03
             e4*93/81*0005*..,                                                                        S01
             e4*98/14*0005*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52707




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52707




             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
             dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 7
             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
             befestigen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 52707




             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 7 von 7
             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
§ 22 52707




             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 13. Mai 2019




             Laux                                                                    00319950.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim